Bundestagswahl am 26.09.2021, Bildung von Wahlvorständen (Vorlage)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 14.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.06.2021 ö 11

Sachverhalt

Am 26.09.2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr. Mit Schreiben vom 10.05.2021 hat das Landratsamt Lörrach angeordnet, dass der Briefwahlvorstand der Stadt Schönau im Schwarzwald lediglich für die Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Stadt und für die Gemeinden Böllen, Schönenberg, Tunau und Wembach zuständig ist. In den Gemeinden Aitern, Fröhnd, Utzenfeld und Wieden müssen aufgrund der hohen Anzahl an Briefwähler anlässlich der vergangenen Landtagswahl eigene Briefwahlvorstände gebildet werden.

Für den Briefwahlvorstand ist die Bestellung von fünf Mitgliedern ausreichend. Dieser setzt sich aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, einem Schriftführer und zwei Beisitzern zusammen.

Für die Durchführung der Urnenwahl soll erneut nur ein Wahlvorstand gebildet werden, welcher aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, mindestens zwei Beisitzern (hiervon ein Schriftführer) und stellvertretende Beisitzer in gleich Anzahl besteht.

Ein Vorschlag für die Besetzung der Wahlvorstände ist in der Anlage beigefügt.

Die Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 05.09.2021 eine Wahlbenachrichtigung.

Die Bundeswahlordnung sieht vor, für den Vorsitzenden ein Erfrischungsgeld in Höhe von 35 Euro, für die übrigen Mitglieder des Wahlvorstandes von 25 Euro zu gewähren. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, dieses auf einheitlich 35 Euro festzusetzen.

Beschlussvorschlag

Das Erfrischungsgeld für die Bundestagswahl wird auf einheitlich 35 Euro festgelegt.

Es ist ein Wahlvorstand für die Urnenwahl zu bilden, bestehend aus: Vorsitzender, Stellvertreter des Vorsitzenden, Schriftführer, Stellvertreter des Schriftführers, zwei weitere Beisitzer. Diese sind auf zwei Schichten zu verteilen.

Des Weiteren ist ein Briefwahlvorstand zu bilden, bestehend aus: Vorsitzender, Stellvertreter des Vorsitzenden, Schriftführer, zwei Beisitzer.

Rechtslage

Bundeswahlgesetz (BWG) und Bundeswahlordnung (BWO).

Vortrag/Diskussionsverlauf

Seitens der Verwaltung wurde hierzu ein Vorschlag zur Bildung der Wahlvorstände unterbreitet. Für den Wahlvorstand 01 (Urnenwahl) ist Alexander Knobel (Wahlvorsteher), Dr. Michael Sladek (Stellvertreter des Wahlvorstehers), Yvonne Wagner (Schriftführerin), Pascal Böhler (Stellvertreter der Schriftführerin), Susanne Schindler und Ulrich Schlageter (Beisitzer) vorgesehen.

Der Briefwahlvorstand soll aus Bürgermeister Peter Schelshorn (Wahlvorsteher), Oliver Gierth (Stellvertreter des Wahlvorstehers), Dietmar Krumm (Schriftführer), Jürgen Strohmeier (Stellvertreter des Schriftführers) und Michael Schröder (Beisitzer) bestehen.

Der Vorsitzende berichtet, dass aus der Bevölkerung Interesse an einer Mithilfe gezeigt wurde. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, den Wahlvorstand 01 um zwei Mitglieder zu erhöhen.

Beschluss

Das Erfrischungsgeld für die Bundestagswahl wird auf einheitlich 35 Euro festgelegt.

Den von der Verwaltung vorgeschlagenen Wahlvorstandsbildungen wird zugestimmt. Der Wahlvorstand 01 (Urnenwahl) wird um zwei weitere Mitglieder erweitert.  

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
BT-Wahl 2021, Vorschlag Bildung Wahlvorstände (.pdf)

Datenstand vom 06.07.2021 17:01 Uhr