Kauf der Grundstücke Gemarkung Schönau Flst.-Nrn. 788 und 788/1 (ehemaliges Willig-Areal)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 14.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.06.2021 ö 9

Sachverhalt

Die beiden Grundstücke liegen im Ortsteil Brand direkt an der Bundesstraße B 317. Es handelt sich um ein Gewerbegrundstück (Flst.-Nr. 788 mit 5.182 m²) und um ein Wohnbaugrundstück (Flst.-Nr. 788/1 mit 1.543 m²) mit einer Anbindung an die B 317. Das Grundstück ist an die öffentliche Wasserversorgung und die Ortskanalisation angeschlossen. Strom-, Telefon- und Internetanschluss sind vorhanden. Nach schriftlicher Auskunft des Landratsamts Lörrach ist das Bewertungsgrundstück im Bodenschutz- und Altlastenkataster in der Fallgruppe „Vorklassifizierte Fälle“ eingestuft. Aktueller Handlungsbedarf besteht nicht. Bei Eingriffen in den Boden, z.B. im Zuge von Baumaßnahmen, muss der Aushub untersucht und entsprechend seiner Belastung entsorgt werden. Ein vom Gemeinderat in Auftrag gegebenes Bodengutachten bestätigt die Aussage des Landratsamts. Weiterhin wurde im Bodengutachten festgestellt, dass

  • für das Schutzgut Grundwasser keine Hinweise auf einen signifikanten Eintrag von Schadstoffen vorliegt,
  • in den untersuchten Bodenproben bei lediglich einer Probe erhöhte PAK-Gehalte (> Z2-Material) festgestellt wurde,
  • in der Bodenluft geringfügig erhöhte Konzentrationen von aromatischen Kohlenwasserstoffen festgestellt wurde,
  • aufgrund der Untersuchungsergebnisse derzeit kein weiterer Handlungsbedarf besteht und keine Grundwassergefährdung aufgrund der gemessenen Werte vorliegt.

Halle mit Grundstück (Flst.-Nr. 788)
Auf dem Grundstück Flst.-Nr. 788 befinden sich derzeit drei Nutzungseinheiten (Bruttogrundfläche ca. 1.832 m²). Die baulichen Anlagen sind nicht unterkellert.
Im nordöstlichen Gebäudebereich befindet sich eine Firma mit einer Montage-Werkstatt, Büro, Teeküche und Sanitäranlagen.
Angrenzend daran, im südwestlichen Gebäudebereich und ebenfalls zugänglich aus Richtung Nordwest, ist eine weitere Firma untergebracht. Es handelt sich hierbei um eine Ausstellungs- und Montagefläche. In einem abgetrennten Teilbereich befindet sich eine Bürofläche. Die Toilette ist nur von außen zugänglich. Der Zugang zu dieser erfolgt auf der Nordostseite des Gebäudes vom Hof aus.
Der überwiegende Teilbereich des Gebäudes einschließlich des nachträglich errichteten Anbaus wurde in der Vergangenheit ebenfalls gewerbemäßig genutzt. Es handelt sich im Wesentlichen um Montage- und Lagerflächen mit Aufenthaltsraum, Sanitärflächen, Büro- und Aufenthaltsflächen mit einem weiteren Waschraum. In diesem Gebäudeteil befindet sich auch die Heizungsanlage.
Die Grundrissgestaltung der baulichen Anlagen ist als bedarfsorientiert und zweckmäßig zu bezeichnen. Vorteilhaft ist die Vielzahl an Toren innerhalb der Nutzungseinheit wie auch nach außen zum Hof. Eine flexible Unterteilung und Nutzung der Einheit erscheint daher möglich. Aufgrund des Alters der baulichen Anlagen (ursprüngliche Halle Baujahr 1982, Erweiterungsbau Baujahr 2012) besteht ein gewisser Sanierungsbedarf. Der Bodenbelag in den Hallenbereichen weist teilweise recht starke Abnutzungserscheinungen wie Rissbildungen und Abplatzungen auf. Die Sanitärinstallationen sind nicht mehr zeitgemäß, da aus dem Ursprungsbaujahr. Außerdem wurden an den Stützen der Überdachung zur Bundesstraße Korrosionsschäden sowie teilweise defekte Lamellen an den Deckenuntersichten festgestellt. Eventuell sind zukünftig auch am Flachdach der Ursprungshalle Reparaturarbeiten notwendig.

Von der Sachverständigenkanzlei Dr. Markstein aus Emmendingen wurde der Verkehrswert (Marktwert) zum Wertermittlungsstichtag 20.10.2020 mit rund 550.000 € ermittelt.

Wohngebäude mit Grundstück (Flst.-Nr. 788/1)
Das Gebäude (Massivbauweise, Bruttogrundfläche ca. 323 m², Wohnfläche ca. 196 m²) ist in Firstrichtung Nordwest-Südost ausgerichtet. Der Hauseingang befindet sich auf der nordöstlichen Gebäudeseite, ebenso der Kellerzugang. Südöstlich an das Wohnhaus ist ein Wintergarten mit darüber liegendem Balkon angebaut. Ein weiterer Balkon ist nach Nordwesten ausgerichtet. Bei dem Wohngebäude handelt es sich um ein Zweifamilienhaus mit einer Einliegerwohnung. Je eine Einheit befindet sich im Erdgeschoss, eine weitere Einheit im Dachgeschoss. Die Einliegerwohnung ist im Keller untergebracht. Das Gebäude ist vollständig unterkellert. Der Speicher ist vom Flur der Dachgeschosswohnung aus über eine Einschubtreppe zugänglich. Er ist nicht nutzbar und nicht gedämmt. Die Wohneinheiten sind voneinander baulich getrennt. Bei der Wohnung im Erdgeschoss handelt es sich um eine Dreizimmer-Wohnung mit Küche und Bad. Von einem der Zimmer besteht Zugang zum angebauten Wintergarten. Dieser verfügt auch über einen Zugang zum Hof.
Auch die Wohnung im Dachgeschoss ist als Dreizimmer-Wohnung mit Küche und Bad konzipiert. Sie verfügt über einen Balkon Richtung Bundesstraße sowie über eine Art Loggia über dem Wintergarten in Richtung Südosten.
Im Keller befinden sich eine Waschküche, der Heizraum sowie das Pelletlager.
Die Einliegerwohnung ist sowohl von innen als auch von außen über die Kelleraußentreppe zugänglich. Sie verfügt über Küche und Bad.
Aufgrund der vorliegenden Bauanträge wird für die Wertermittlung die Annahme getroffen, dass das Wohnhaus in seinen wesentlichen Bestandteilen im Jahr 1956 errichtet wurde und weist unter Berücksichtigung der durchgeführten Baumaßnahmen einen einfachen und mittleren Modernisierungsgrad auf. Bei der Ortsbesichtigung wurde insbesondere festgestellt, dass
  • die Sanitäranlagen nicht mehr zeitgemäß sind
  • die Fenster teilweise renovierungsbedürftig sind
  • an den Holzbauteilen am Balkon Sanierungsbedarf besteht
  • Feuchtigkeitsschäden im Keller sichtbar sind

Bei der Objektbegehung war das Wohnhaus bewohnt und nutzbar. Sowohl die Sanitäranlagen wie auch die Fenster waren funktionstüchtig.

Das Wohngebäude wurde ebenfalls von der Sachverständigenkanzlei Dr. Markstein aus Emmendingen begutachtet. Bei der Wertermittlung wurde davon ausgegangen, dass eine Wohnnutzung zum Wertermittlungstag nur für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter gemäß § 8 BauNVO zulässig ist.
Der Verkehrswert (Marktwert) wurde zum Wertermittlungsstichtag 20.10.2020 mit rund 220.000 € ermittelt.

In den ermittelten Verkehrswertbeträgen ist aufgrund der ländlichen Lage bereits ein Marktanpassungsabschlag von 35 % berücksichtigt. Der Eigentümer möchte diesen Abschlag ausgeglichen haben. Er bietet daher die beiden Grundstücke der Stadt Schönau im Schwarzwald zum Kaufpreis von 850.000 € an. Aufgrund des einstimmigen Gemeinderatsbeschlusses vom 08.02.2021 hat die Stadt mit dem Eigentümer bereits einen Kaufvorvertrag für den Erwerb der Grundstücke abgeschlossen.

Da es sich beim Kaufpreis von 850.000 € um eine bisher nicht veranschlagte Investition handelt, ist nach § 82 Abs. 2 Nr. 3 GemO ein Nachtragshaushalt zu erlassen. Dem ist die Stadt Schönau im Schwarzwald nachgekommen. Der Nachtragshaushalt wurde in der GR-Sitzung vom 17.05.2021 beschlossen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Kauf der Grundstücke Flst.-Nrn. 788 und 788/1 - einschließlich der zugehörenden Immobilien - zum Kaufpreis von 850.000 €, vorbehaltlich der Genehmigung des Nachtragshaushalts durch das Landratsamt Lörrach.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Nachtragshaushalt sind für den Kauf des ehemaligen Willig-Areals Auszahlungen von 850.000,00 € veranschlagt. Da die Investition über ein Darlehen finanziert wird, wurden in gleicher Höhe Kreditaufnahmen festgesetzt. Da die Wohnungen sowie der vordere Teil der Halle und der Hinterhof vermietet sind, kann die Stadt Schönau im Schwarzwald jährliche Mieterträge von 44.400,00 € erzielen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu Beginn dieses Tagesordnungspunktes teilt Bürgermeister Schelshorn mit, dass das Landratsamt Lörrach dem Nachtragshaushalt mit Schreiben vom 28.05.2021 zugestimmt hat. Das dort veranschlagte Darlehen für den Kauf des ehemaligen Willig-Areals wurde von der Behörde genehmigt. Nach einem möglichen Kauf sollen die beiden Grundstücke miteinander vereinigt werden. Für nächsten Montag wurde vorsorglich ein Notartermin angesetzt.

Stadträtin Münter betont, dass über den Kauf der Grundstücke heute zum ersten Mal abgestimmt wird. Der Vorsitzende gibt ihr diesbezüglich recht. Bislang lag nur ein Vorvertrag vor.
Sie erwähnt, dass die Stadt prinzipiell Grundstücke kaufen sollte, sofern der Preis stimmt. Sie zeigt sich über die künftige Nutzung irritiert. Für sie war es klar, dass mit dem Grundstückskauf der Betrieb eines gemeinsamen Verbandswerkhofes ermöglicht werden soll. Die Zukunft des Werkhofs Schönau ist allerdings noch nicht geklärt. Mit einem Verkauf bzw. einer Folgenutzung des bisherigen Werkhofgeländes könnte die Stadt Geld erzielen. Sie sieht in dem Projekt ein "Kauf ins Blaue". Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass dies bereits Thema in der Beratung des Nachtragshaushalts war. Dort wurde lediglich die Möglichkeit angesprochen, das Gelände an den Gemeindeverwaltungsverband für den Betrieb eines Verbandswerkhofs zu vermieten. Es wurden weitere Nutzungen wie zum Beispiel Recyclinghof oder Platz für Wohnmobilstellplätze angesprochen. Aktuell liegen bereits drei Anfragen vor. In Zukunft werden hier sicherlich noch weitere Anfragen hinzukommen. Auch könnte das Grundstück für die Aushubablagerung im Zuge des Neubaus des MTB-Gebäudes genutzt werden.

Auf Anfrage von Stadträtin Münzer teilt der Vorsitzende mit, dass er den Preis für angemessen erachtet.

Stadtrat Seckinger gibt zu bedenken, dass das Areal damals in einem Zwangsversteigerungsverfahren deutlich günstiger erworben wurde. Er zeigt sich erstaunt darüber, dass die Stadt immer viel verkauft hat und man jetzt plötzlich selbst kaufen möchte. Bürgermeister Schelshorn erwidert, dass die Stadt noch nie Gewerbefläche verkauft hat und das Areal damals im Insolvenzverfahren zum Verkauf stand.

Stadtrat Dr. Sladek spricht sich grundsätzlich für den Kauf von Grund und Boden durch die Stadt aus. Ebenso einer Verpachtung des Anwesens. Allerdings spricht er sich gegen einen Weiterverkauf aus. Ein solcher ist auch nicht geplant, so der Vorsitzende. Auf Anfrage von Stadtrat Dr. Sladek teilt er weiter mit, das die monatliche Abschreibung bei 1.930 Euro liegt. Dieser Betrag kann durch die Mieteinnahmen abgedeckt werden.

Stadtrat Knobel sieht aufgrund der vielfältigen Nutzungs- und Verpachtungsmöglichkeiten hier keine Investition ins Blaue. Aufgrund der vorhandenen Nutzung stehen im Moment keine Investitionen an. In naher Zukunft müssen hier höchsten Instandsetzungen vorgenommen werden. Da auch eine Kostendeckung vorhanden ist, kann der Geländekauf nur ein Gewinn für die Stadt darstellen. Es sei normal, dass sich der Preis für dieses Areal über diesen langen Zeitraum erhöht.

Stadtrat Schlageter erwähnt, dass die Stadt das Areal damals auch hätte kaufen können.

Stadtrat Dr. Sladek sieht in diesem Kauf eine werthaltige Investition, welche gut gegenfinanziert ist. Zur Kostensituation bittet er um Auskunft. Der Vorsitzende erwähnt, dass jährliche Tilgungen in Höhe von 17.000 Euro und Abschreibungen von 25.000 Euro aufgewendet werden müssen. Bei Gegenrechnung der aktuellen Einnahmen ist momentan von einem profitablen Betrieb auszugehen.

Stadträtin Münzer möchte von Bürgermeister Schelshorn wissen, ob er hinsichtlich des ehemaligen Willig-Areals für einen Verbandswerkhof plädiert. Dieser teilt mit, dass er aktuell für einen Kauf und für die Wahrnehmung des Notartermins plädiert. Alles Weitere muss dann anschließend geklärt werden. Ein gemeinsamer Werkhof muss schließlich mit den acht Verbandsgemeinden abgestimmt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Kauf der Grundstücke Flst.Nrn. 788 und 788/1 - einschließlich der zugehörenden Immobilien - zum Kaufpreis von 850.000 €.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 06.07.2021 17:01 Uhr