Wasserversorgung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 14.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.06.2021 ö 7

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2020) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2020 zu ermitteln.

Sachkonto
Aufwendungen






42110000
Unterhaltung Hochbehälter

8.000,00
2.270,07
42120000
Unterhaltung Rohrnetz

21.000,00
20.354,21
42210000
Unterhaltung Werkzeuge/Maschinen

0,00
0,00
42220000
Wasserzähler

2.400,00
1.204,98
42225330
Auflösung Wasserzähler

7.200,00
7.186,21
42410000
Aufwendungen Energie

18.400,00
19.358,61
42420000
Aufwand für Wasserversorgung

0,00
72,80
42430000
Aufwand für Abfallbeseitigungen

0,00
0,00
42450000
Aufwand für Gebäudereinigung

0,00
176,88
42460000
Gebäudeversicherung

330,00
346,82
42510000
Haltung von Fahrzeugen

200,00
57,00
42610000
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte

0,00
91,46
42620000
Aus- und Fortbildung

280,00
140,00
42710000
Besondere Verw.- und Betriebsaufwend.

0,00
0,00
42720000
Aufwendungen für EDV

450,00
431,95
42790000
Wasseruntersuchungen

2.450,00
2.148,25
42810000
Erwerb von Vorräten

2.150,00
1.848,00
42910000
sonstige Sach- und Dienstleistungen

2.040,00
2.062,98
44310000
Geschäftsaufwendungen

2.950,00
2.946,31
44410000
Wasserentnahmeentgelt1)

14.500,00
18.551,94
44430000
Versicherungen

0,00
0,00
47110000
Abschreibungen auf immaterielle VG

570,00
569,00
47140000
Abschreibungen Infrastrukturvermögen

32.280,00
33.144,93
47150000
Abschreibungen Maschinen und techn. Anl.
1.200,00
1.090,00
47170000
Abschreibungen BuG

1.500,00
1.232,90
47220000
Ausbuchung Kleinbetrag

0,00
0,00
48110000
Verwaltungskostenbeitrag

0,00
0,00
48110000
Warmmiete

3.000,00
3.000,00
48112500
Werkhofarbeiter 

40.000,00
0,00
48112500
Werkhoffahrzeug

2.600,00
0,00
48116100
Darlehenszinsen

8.040,00
7.639,39
91222000
Umlage Steuerungsleistungen

8.000,00
8.085,33
93112504
Umlage Serviceleistungen

18.600,00
18.986,50
92611000
ILV Personalstunden Bauhof

0,00
40.521,00
93112500
ILV Fuhrpark Bauhof

0,00
4.177,80
98110000
Kalkulatorische Zinsen

1.480,00
1.650,07



199.620,00
199.345,39
Sachkonto
Erträge






31611000
Auflösung Zuweisungen vom Land

0,00
0,00
31617000
Auflösung Zuweisungen private Untern.

0,00
855,00
31620000
Auflösung Beiträge

1.500,00
814,00
33210000
Benutzungsgebühren2)

196.535,00
185.020,02
34210000
Erträge aus Verkauf3)

8.450,00
10.713,35
34820000
Erstattungen von Gemeinden4)

0,00
3.375,00
34880000
Erstattungen von übrigen Bereichen

0,00
25,00
35910000
Andere sonstige ordentliche Erträge

0,00
312,80
97110000
Kalkulatorische Zinsen Sonderposten

135,00
129,96



206.620,00
201.245,13






Ergebnis







Erträge 2020

206.620,00
201.245,13

Aufwendungen 2020

199.620,00
199.345,39



7.000,00
1.899,74

abzüglich Kostenunterdeckung

0,00
0,00

zuzüglich Kostenüberdeckung
0,00
0,00

gebührenrechtliches Ergebnis 2020

7.000,00
1.899,74




  1. Im Jahr 2020 ergab sich eine Nachforderung beim Wasserentnahmeentgelt für das Jahr 2019 in Höhe von 2.775,84 €.

  1. Im Jahr 2020 ergaben sich bei den Benutzungsgebühren Mindererträge von 11.514,98 €.

  1. Bei den Erträgen aus Verkauf konnten für Materialverkauf 2.263,35 € Mehrerträge erzielt werden.

  1. Aus der Vermietung durch den Bagger konnten bei den Erstattungen von Gemeinden Erträge in Höhe von 3.375,00 € erzielt werden.

Im Jahr 2020 wurde eine Kostenüberdeckung von 1.899,74 € erzielt. Diese Überdeckung wurde der Rückstellung aus Gebührenüberschüssen zugeführt.

Kostenüberdeckungen müssen nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2020 in Höhe von 1.899,74 € fest.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Ausweisung einer Kostenüberdeckung von 1.899,74 € ergibt sich für das Jahr 2020 eine Entlastung der Ergebnisrechnung in gleicher Höhe. Der Ausgleich der Kostenüberdeckung durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation führt zu einem Minderertrag des Ergebnishaushalts im entsprechenden Haushaltsjahr.

Rechtslage

Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2020 für die Wasserversorgung vor. Es wurde eine Kostenüberdeckung in Höhe von 1.899,74 Euro erzielt, welche der Rückstellung zugeführt wurde.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2020 in Höhe von 1.899,74 € fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 06.07.2021 17:01 Uhr