Errichtung von einer doppelseitigen, beleuchteten Werbeanlage freistehend. Der Plakatanschlag wird alle 10 Tage gewechselt, Flst.-Nr. 463/5, Schönenbuchen 10


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 18.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 18.07.2022 ö 6

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt laut Flächennutzungsplan innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB). Der Bauherr beabsichtigt in Schönenbuchen an der B 317 ein beidseitig beleuchtetes Werbeschild für Poster mit den Maßen 3,56 m x 2,52 m. Der Plakatanschlag soll alle 10 Tage gewechselt werden. Ein Beispiel ist den Planunterlagen, welche dem Gemeinderat vorliegen, beigefügt.

In der Gemeinderatssitzung vom 14. Februar 2011 wurde bereits über eine Werbetafel beraten. Damals ging es nicht um einen Bauantrag, sondern um einen bestehenden Werbevertrag mit einer Werbefirma, die statt einer Litfaßsäule die Aufstellung einer 3,57 x 2,87 Meter großen Werbetafel aufstellen wollte. Der Gemeinderat hat die Werbetafel abgelehnt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat berät und entscheidet über das weitere Vorgehen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Stadtrat Locker führt aus, dass er den Antrag nicht befürworte. Der vorgesehene Standort für die Werbetafel sei völlig ungeeignet, weil er die Sicht für die Ausfahrt vom benachbarten Tankstellengelände auf die B 317 behindern würde. Damit würde die wegen des Höhenversatzes bereits jetzt nicht einfache Ausfahrtssituation zusätzlich erschwert.
Stadtrat Anschütz führt an, dass die vorgesehene großflächige Werbetafel nicht zum Charakter unserer Stadt passe. Zudem habe die Stadt keine Möglichkeit, Einfluss auf die Werbeinhalte der Plakatwerbung zu nehmen. Hässlich empfinde er die zahlreichen und großflächigen Werbetafeln im Nachbarland Frankreich.

Stadtrat Knobel empfindet die Werbetafel ebenfalls als nicht schön, verweist aber darauf, dass es in der Stadt weitere Flächen gebe, auf denen Tafeln aufgestellt werden könnten. Folglich lehne er die Befürwortung des Antrages ab, um keinen Präzedenzfall zu schaffen.
Stadtrat Gierth hält die vorgesehene Werbetafel für Schönau ebenfalls für nicht attraktiv.

Stadtrat Anschütz spricht sich für eine grundsätzliche Entscheidung des Gemeinderats aus, in Schönau keine großflächigen Werbeträger zu genehmigen.
Stadtrat Locker ist der Ansicht, dass dieser Grundsatzbeschluss in einer späteren Sitzung gefasst werden sollte und bittet um Abstimmung über den vorliegenden Bauantrag.
Dieser Bitte wird vom Gremium gefolgt.




 

Beschluss

Der Gemeinderat spricht sich gegen eine befürwortende Weiterleitung des Bauantrags an die Baurechtsbehörde aus, weil die Werbetafel die Sicht für die Ausfahrt vom benachbarten Tankstellengelände auf die B 317 behindert und die dortige Ausfahrtssituation zusätzlich erschweren würde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 28.07.2022 16:23 Uhr