Öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Stadt Todtnau - Ruhender Verkehr
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 30.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Stadt Schönau im Schwarzwald stellt für die Stadt Todtnau Personal zur Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs, zum Vollzug der Gemeindesatzungen und Polizeiverordnungen der Orts- und Kreispolizeibehörde sowie zum Vollzug der Vorschriften des Meldewesens zur Verfügung.
Über die Personalgestellung soll ein öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der Stadt Todtnau abgeschlossen werden, um auch im Rahmen der Einführung des § 2b UStG (Umsatzbesteuerungen der Leistungen der öffentlichen Hand) rechtlich Sicherheit zu erlangen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Personalgestellung im ruhenden Verkehr zu.
Rechtslage
Vortrag/Diskussionsverlauf
Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor.
Von Stadträtin Strohmaier wird die Abstellung die Personalgestellung an die Stadt Todtnau grundsätzlich infrage gestellt. Würde die Vollzugsbedienstete mit dem jetzigen Beschäftigungsumfang nur in Schönau eingesetzt, könnte der ruhenden Verkehr in Schönau und beispielsweise am Parkplatz der Belchenseilbahn verstärkt überwacht werden.
Der Vorsitzende entgegnet, dass für ihn die jetzige Kontrolltätigkeit der Vollzugsbediensteten ausreichend sei. Zudem hätten die durchgeführten Stichproben beim Belchenseilbahn-Parkplatz ergeben, dass das Lösen der Parkscheine sehr gut funktioniere.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss des öffentlich-rechtlichen Vertrags über die Personalgestellung im ruhenden Verkehr zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
Dokumente
Öffentlich rechtlicher Vertrag_Stadt Schönau_Stadt Todtau_ruhender Verkehr (.pdf)
Datenstand vom 21.06.2022 15:45 Uhr