Gleitschirmclub und -schule, Beschlussfassung über die Nutzungsvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (Gemeinde Fröhnd) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 8

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Engesser liest die Vereinbarung vor und beantwortet anfallende Fragen.

Beschluss

Mit dem Gleitschirmclub Wiesental e.V. wird folgende Nutzungsvereinbarung getroffen:
  1. Nutzung des Geländes / Verhaltensregeln
Die luftrechtliche Genehmigung für das Fluggelände „Fröhnd" wurde am 31.Mai 1994 erteilt. Der Fortbestand dieser Genehmigung ist die Grundlage für die Nutzung.
Die Gemeinde Fröhnd gestattet den Gleitschirmfliegern das Betreten der gemeindeeigenen Grundstücke Flurstück Nr. 1506 (Schneckenkopf) und 876 (Ittenschwander Horn) zur Ausübung ihres Sportes. Für den Pilotentransport erteilt die Gemeinde die Genehmigung zum Befahren der Wirtschaftswege über Dachsgraben bzw. Dornwasen zu den Geländen für ein Fahrzeug.
Ohne Fahrgenehmigung kann bis zu den Parkplätzen Holzer Kreuz bzw. Tannenboden gefahren werden. Von dort erreicht man die Startplätze in ca. 30 Minuten zu Fuß. Während der Weidesaison von Mai bis Oktober sind dafür ausschließlich die befestigen Wege zu benutzen.
Der Gleitschirmclub Wiesental e.V. sorgt für eine korrekte Abwicklung des Flugbetriebes und informiert die Piloten über die Geländeregeln. Er ist verpflichtet, das Gelände stets in ordentlichem Zustand zu hinterlassen. Abfälle dürfen keine liegen bleiben, Zäune dürfen nicht beschädigt werden, Viehgatter sind geschlossen zu halten. Sollte das Gelände mit Vieh besetzt sein, sind Störungen zu vermeiden. Bei Anwesenheit der Grundstückspächter/Weidewarte sind dessen evtl. Anweisungen zu befolgen.
Es dürfen sich bis zu 5 Piloten gleichzeitig auf den Start vorbereiten.
Zur Schonung der Vegetation beträgt das Zeitfenster vom Auslegen des Schirms bis zum Abheben in Abhängigkeit der Windverhältnisse 5 — 10 Minuten.
Für alle nicht mit dem Startvorgang beschäftigte Piloten wird ein gekennzeichneter Wartebereich eingerichtet.
Hier befindet sich auch ein großes Schild mit den aktuellen Verhaltensregeln.
Der Startplatz dient ausdrücklich nicht dem Daueraufenthalt / Picknick / als Liegewiese etc.
Motorisierte Gleitschirme sind nicht zugelassen.
Mit dem Privat-Kfz darf nicht auf der Landewiese, benachbarten Wiesen sowie auf der angrenzenden Straße geparkt werden.
Es soll im Bereich der gemähten Wiesenfläche gelandet werden (daher ist auch eine vorherige Landeplatzbesichtigung obligatorisch).
Am Rand der Landewiese in Höhe des angebrachten Windsackes befindet sich der Packplatz. Dieser ist zu benutzen, um die restliche Wiesenfläche zu schonen.
Weidezäune dürfen nicht abgelegt werden.

II. Haftung
1.) Der Gleitschirmclub Wiesental e.V. haftet für den Flugbetrieb auf den Start- und Landeflächen und verzichtet auf Haftungsansprüche gegen die Grundstückseigentümer. Der Verein hat eine Gelände-Haftpflichtversicherung abzuschließen. 
2.) Der Grundstückseigentümer haftet nicht für den Zustand der Start- und Landefläche (z.B. Trittlöcher durch Weidevieh).
3.) Ansprüche an die Gemeinde, die Landwirte, die Grundstückseigentümer oder die Weidewarte können aus dieser Genehmigung nicht abgeleitet werden.

III. Nutzungsgebühren
1.) Die pauschale Nutzungsgebühr für die Befahrung der Wirtschaftswege beträgt 500,- € pro Jahr.
2.) Vereinsmitglieder zahlen 2,-- € je Start
3.) Gäste des Vereins zahlen 4,-- € je Start
4.) Jugendliche bis 18 Jahren zahlen keine Startgebühren
5.) Stichtag der Abrechnungen ist jeweils 30. Juni und 31. Dezember eines Jahres.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss

Datenstand vom 15.10.2021 10:04 Uhr