Antrag von Stadtrat Ulrich Schlageter auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat gem. § 16 Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 05.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 05.07.2021 ö 8

Sachverhalt

Stadtrat Ulrich Schlageter hat gegenüber der Verwaltung durch Vorsprache am 7. Juni 2021 erklärt, dass er Ende Juli 2021 (mit der Sitzung am 26. Juli) aus dem Gemeinderat ausscheiden möchte.

Für sein Verlangen auf Ausscheiden aus dem Gremium macht er folgende Gründe geltend:

  • langjährige Gemeinderatstätigkeit (über 30 Jahre Mitglied des Gemeinderats)
  • über 62 Jahre alt

Nach § 16 Abs. 1 GemO kann ein Bürger eine ehrenamtliche Tätigkeit aus wichtigen Gründen ablehnen, oder sein Ausscheiden verlangen. Als wichtige Gründen gelten
unter anderem:

  • wenn der Bürger zehn Jahre lang dem Gemeinderat angehört hat
  • wenn er mehr als 62 Jahre alt ist

Die Entscheidung darüber, ob ein wichtiger Grund vorliegt, trifft für Gemeinderäte der Gemeinderat.

Im Falle von Stadtrat Schlageter gilt für das Verlangen auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat, dass die Begründung (Tatbestand) als stichhaltig zu bejahen ist. Nach dem Tatbestandskatalog des § 16 Abs. 1 GemO liegen absolute Ablehnungsgründe vor, weshalb diese vom Gemeinderat anerkannt werden müssen.

Die rechtswirksame Entscheidung des Gemeinderats beendet die Zugehörigkeit zum Kollegialorgan. Für den ausscheidenden Stadtrat rückt der Bewerber nach, der bei Feststellung des Wahlergebnisses (GR-Wahl vom 26. Mai 2019) als nächste Ersatzperson des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union (CDU) festgestellt wurde.

Beschlussvorschlag

Gem. § 16 Abs. 2 GemO wird der Antrag von Stadtrat Ulrich Schlageter auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat zum 26.07.2021 befürwortet.

Rechtslage

§§ 16 und 31 GemO

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn geht auf den Wunsch von Stadtrat Schlageter, aus dem Gemeinderatsgremium ausscheiden zu wollen, ein. Die von der Gemeindeordnung vorgesehenen Ausscheidungsgründe hinsichtlich der Dauer der Gemeinderatszugehörigkeit und des Alters sind vollumfänglich erfüllt. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes muss trotz allem vom Gemeinderat anerkannt werden.

Die Verabschiedung soll in der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgen. Für den ausscheidenden Stadtrat würde dann Axel Lais für die Liste der CDU in den Gemeinderat nachrücken.

Beschluss

Gem. § 16 Abs. 2 GemO wird der Antrag von Stadtrat Ulrich Schlageter auf Ausscheiden aus dem Gemeinderat zum 26.07.2021 befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss bei einer Enthaltung (Stadtrat Schlageter).

Datenstand vom 14.07.2021 08:04 Uhr