Abwasserbeseitigung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 14.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.06.2021 ö 8

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2020) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2020 zu ermitteln.

Sachkonto
Kostenstelle
Aufwendungen







42120000
53800101
Unterh. des sonst. unbeweglichen Vermögens 2)

142.000,00
4.340,30
42910000
53800101
Aufwendungen f. so. Sach- und Dienstleistung

2.040,00
3.407,28
43130000
53800102
anteilige Zuweisungen an GVV (Verbandssammler) 3)

151.410,20
44.137,28
43130000
53800102
anteilige Zuweisungen an GVV (Kläranlage)

265.019,95
232.759,08

GVV
anteilige Abschreibungen Kläranlage

115.458,87
116.080,18

GVV
anteilige Abschreibungen Schmutzwassersammler

70.825,86
55.351,03

GVV
anteilige Abschreibungen RÜB/Mischwassersammler


12.920,74
47140000
53800101
Abschreibungen

68.718,90
68.718,90
47220000
53800101
Ausbuchung Kleinbetrag

0,00
0,00
48112500
53800101
Werkhofarbeiter 1)

1.200,00
0,00
48116100
53800101
Darlehenszinsen

5.440,00
5.027,70
51300000
53800101
Außerplanmäßige Abschreibungen

0,00
0,00
51197313
53800102
Umlage GVV Sonderergebnis

0,00
0,00
91222000
53800101
Umlage Steuerungsleistungen 4) 

12.000,00
9.004,02
93112504
53800101
Umlage Serviceleistungen

30.000,00
21.143,81
92611000
53800101
ILV Personalstunden Bauhof

0,00
5.122,00
93112500
53800101
ILV Fuhrpark Bauhof

0,00
442,80

GVV
anteilige kalkulatorische Zinsen (bei den Zuwe

3.064,93
0,00
98110000
53800101
Kalkulatorische Zinsen

1.588,78
1.626,85




868.767,49
580.081,97
1)  Leistungen Bauhof
       Planung auf Aufwandskonto 48112500 – Ist durch Kosten- und Leistungsrechnung auf
       KLR-Konten 92611000 und 93112500

Sachkonto
Kostenstelle
Erträge







31611000
53800101
Auflösung Zuweisungen vom Land

10.129,27
8.718,18
31617000
53800101
Auflösung Zuweisungen private Unternehmen


1.411,09
31617000
53800101
Auflösung Beiträge

32.522,79
32.345,52

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten Kläranlage

56.469,05
56.469,05

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten Schmutzwassersammler

44.187,11
35.783,49

GVV
anteilige Auflösungen Sonderp. RÜB/Mischwassersammler


4.278,94

GVV
anteilige Auflösungen Sonderposten Klärbeiträge

27.723,27
27.496,62
33210000
53800101
Benutzungsgebühren

506.702,00
494.971,42
35910000
53800101
Andere sonstige ordentliche Erträge

0,00
0,00
38110000
53800101
Straßenentwässerungsanteil 5)

74.938,00
37.641,09




752.671,49
699.115,40








Ergebnis









Erträge 2020

752.671,49
699.115,40


Aufwendungen 2020

868.767,49
580.081,97




-116.096,00
119.033,43


zuzüglich Kostenüberdeckung 2015
51.123,00
51.122,31


zuzüglich Kostenüberdeckung 2017

64.973,00
64.973,31


gebührenrechtliches Ergebnis 2020

0,00
235.129,05


2)        Für geplante Kanalsanierungsmaßnahmen in Höhe von 142.000,00 € wurden lediglich    4.340,30 € durchgeführt.

3)        Die anteilige Umlage an den GVV Schönau im Schwarzwald für den Betrieb der Verbandssammler lag um 107.272,92 € unter dem kalkulierten Ansatz. Der GVV Schönau hat statt geplanter Kanalsanierungsmaßnahmen von 200.000,00 € lediglich Sanierungen für 53.005,34 € durchgeführt. Außerdem lagen die Verwaltungskosten für die Verbandssammler mit 50.472,74 € deutlich unter den kalkulierten Werten von 81.707,00 €. Auf diese Kosteneinsparungen entfällt für die Stadt Schönau im Schwarzwald ein Anteil von 41,08 %.

4)        Die Steuerungs- und Serviceleistungen lagen mit insgesamt 30.147,83 € deutlich unter den veranschlagten Werten von 42.000,00 €.

5)        Durch die Reduzierung der Betriebskosten, insbesondere für die Unterhaltung der Verbandssammler, vermindert sich auch der anteilige Straßenentwässerungsanteil entsprechend.

       
Im Jahr 2020 wurde eine um Ausgleichsbeträge bereinigte Kostenüberdeckung von 235.129,05 € erzielt.

Kostenüberdeckungen sind nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren auszugleichen. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenüberdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.
 
Bis zum Beschluss über den Ausgleich der Kostenüberdeckung ist eine Rückstellung nach § 41 Abs. 1 Nr. 4 GemHVO zu bilden (Pflichtrückstellung). Rückstellungen sind für Aufwendungen zu bilden, die wirtschaftlich dem abzuschließenden Haushaltsjahr zuzuordnen sind, jedoch hinsichtlich ihrer Höhe und/oder ihrer Fälligkeit ungewiss sind. Rückstellungen dienen somit der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen, die erst in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen bzw. Mindereinzahlungen führen. Bei der Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse handelt es sich um eine Verbindlichkeitsrückstellung. Durch die Bildung einer Rückstellung wird die Kostenüberdeckung ergebnisbelastend neutralisiert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2020 in Höhe von 235.129,05 € fest.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Bildung einer Rückstellung für ausgleichspflichtige Gebührenüberschüsse von 235.129,05 € wird die Ergebnisrechnung des Jahres 2020 in dieser Höhe belastet. Die Auflösung der Rückstellung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt; entweder durch Einstellen in eine Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss (Ausgleich einer Kostenunterdeckung).

Rechtslage

Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2020 der Abwasserbeseitigung vor. Diese schließt mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 235.129,05 Euro ab. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass geplante Unterhaltungsmaßnahmen nicht durchgeführt wurden.

Bürgermeister Schelshorn spricht eine anstehende Maßnahme im Johann-Peter-Hebel-Weg an. Ebenso wird der Gemeindeverwaltungsverband im nächsten Jahr einige größere Maßnahmen durchführen, an welchen die Stadt mit 41,08% beteiligt ist. Diese Kostenbeteiligung kann mit der entstandenen Kostenüberdeckung abgefedert werden. Eine zusätzliche Belastung der Bürger wird somit vermieden.

Der Vorsitzende teilt auf Anfrage von Stadtrat Schröder mit, dass die Maßnahmen planungsmäßig im nächsten Jahr zur Ausführung kommen sollen. Dies wird vom beteiligten Planungsbüro auch so angeregt, da die Kosten in diesem Jahr extrem hoch ausfallen würden.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2020 in Höhe von 235.129,05 € fest.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 06.07.2021 17:01 Uhr