Gymnasium Schönau: Weiteres Vorgehen Schulhofabgrenzung - Informationen des Landratsamtes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 10.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 10.07.2023 ö 8.2

Sachverhalt

In der Gemeinderatssitzung am 13.03.2023 wurden verschiedene Möglichkeiten bezüglich der Abgrenzung des Schulhofs gesammelt.

Die Verwaltung hat daraufhin am 21.03.2023 folgende Mail an Frau Munzig, Fachbereichsleitung Verkehr beim LRA Lörrach, geschickt:

„Sehr geehrte Frau Munzig,
 
nachdem der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald die temporäre Sperrung der „unteren Talstraße“ mehrheitlich abgelehnt hat, wurde in der letzten Gemeinderatssitzung die Verwaltung beauftragt zu klären, welche Gestaltungselemente aus Ihrer Sicht genehmigungsfähig wären. Dies immer auch im Hinblick auf die Rettungswege für die Feuerwehr usw. 
 
In der Anlage habe ich Ihnen ein paar Vorschläge gemacht. Könnten Sie bitte mal drüber schauen und uns mitteilen, welche Vorschläge für Sie ein „no go“ wären. Wäre mit einer Fahrbahnverengung etwas gewonnen? An welchen Seiten müssen die Plätz abgesichert werden? Haben Sie zufällig irgendwelche Vorschriften und Richtlinien, wie solche Absicherungen aussehen könnten?
 
Über eine Rückmeldung wären wir Ihnen sehr dankbar. 
 
Mit freundlichen Grüßen
Helmut Wunderle“


Auf erneute Nachfrage ging am 19.06.2023, 19.02 Uhr folgende Antwort ein:

„Sehr geehrter Herr Wunderle, 

bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt auf Ihre Anfrage reagiere. Leider haben wir derzeit enorme personelle Engpässe, bei gleichzeitigem Aufgabenzuwachs. Auch hat die E-Mailflut Ihre Anfrage weit „weg gespült“. 

Hinsichtlich Ihrer Frage, wie die Absperrung des Schulhofs vorzunehmen bzw. zu gestalten ist, kann ich Ihnen leider nicht wirklich weiterhelfen. Das ist keine verkehrsrechtliche sondern eine Gestaltungsfrage, die Sie als Gemeinde eigenständig zu klären hätten.   

Für die Verkehrsbehörde ist es nur wichtig, dass es eine klare Trennung von öffentlicher Straße und Pausenhof gibt. Die Überwachung des Schulhofs obliegt dann in der Regel den einzelnen Lehrern. Dies ist selbstverständlich kaum bzw. überhaupt nicht möglich, wenn es keine klare Abtrennung des Bereichs gibt. 

Weitere Regelungen finden sich unter anderem in den Unfallverhütungsvorschriften wie z.B. der DGUV 81. Danach wird beispielsweise vorgeschrieben, dass auf Pausenhofflächen sicherzustellen ist, dass Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit durch Kraftfahrzeuge nicht gefährdet werden können. Ausgänge vom Schulgrundstück sind so zu gestalten, dass nicht direkt in den Straßenverkehr hineingelaufen werden kann. 

Eine Fahrbahnverengung löst m.E. diese Probleme nicht und ist darüber hinaus eine Entwidmung von öffentlichem Verkehrsraum. 

Ich bedauere, Ihnen bei diesen Planungen nicht weiterhelfen zu können, hoffe aber, dass Sie eine gute und verkehrssichere Lösung finden. 

Frau Dalcolmo und Herr Hailperin haben mich hinsichtlich der erforderlichen Elemente und Ausgestaltung sowie Beschilderungsmöglichkeiten ebenfalls angefragt. Ich werde ihnen eine fast gleichlautende Antwort zukommen lassen und Sie in Kopie nehmen. 

Eine kurze Anmerkung noch: Herr Christoph Priehler ist seit Oktober 2022 nicht mehr bei uns beschäftigt, die Stelle ist seitdem vakant. Dadurch kommt es zu deutlichen Verzögerungen, was die Sachbearbeitung "verkehrsrechtliche Anordnungen" betrifft. 

Mit freundlichen Grüßen

Doris Munzig“

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Stellungnahme des Landratsamtes Lörrach in die Vorlage eins zu eins übernommen wurde. Dies wird zur Kenntnis genommen. 

Datenstand vom 20.07.2023 15:41 Uhr