Gymnasium Schönau: Weiteres Vorgehen Schulhofabgrenzung - Informationen des Landratsamtes
Daten angezeigt aus Sitzung: Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 10.07.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) | Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald | 10.07.2023 | ö | 8.2 |
Sachverhalt
bitte entschuldigen Sie, dass ich erst jetzt auf Ihre Anfrage reagiere. Leider haben wir derzeit enorme personelle Engpässe, bei gleichzeitigem Aufgabenzuwachs. Auch hat die E-Mailflut Ihre Anfrage weit „weg gespült“.
Hinsichtlich Ihrer Frage, wie die Absperrung des Schulhofs vorzunehmen bzw. zu gestalten ist, kann ich Ihnen leider nicht wirklich weiterhelfen. Das ist keine verkehrsrechtliche sondern eine Gestaltungsfrage, die Sie als Gemeinde eigenständig zu klären hätten.
Für die Verkehrsbehörde ist es nur wichtig, dass es eine klare Trennung von öffentlicher Straße und Pausenhof gibt. Die Überwachung des Schulhofs obliegt dann in der Regel den einzelnen Lehrern. Dies ist selbstverständlich kaum bzw. überhaupt nicht möglich, wenn es keine klare Abtrennung des Bereichs gibt.
Weitere Regelungen finden sich unter anderem in den Unfallverhütungsvorschriften wie z.B. der DGUV 81. Danach wird beispielsweise vorgeschrieben, dass auf Pausenhofflächen sicherzustellen ist, dass Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit durch Kraftfahrzeuge nicht gefährdet werden können. Ausgänge vom Schulgrundstück sind so zu gestalten, dass nicht direkt in den Straßenverkehr hineingelaufen werden kann.
Eine Fahrbahnverengung löst m.E. diese Probleme nicht und ist darüber hinaus eine Entwidmung von öffentlichem Verkehrsraum.
Ich bedauere, Ihnen bei diesen Planungen nicht weiterhelfen zu können, hoffe aber, dass Sie eine gute und verkehrssichere Lösung finden.
Frau Dalcolmo und Herr Hailperin haben mich hinsichtlich der erforderlichen Elemente und Ausgestaltung sowie Beschilderungsmöglichkeiten ebenfalls angefragt. Ich werde ihnen eine fast gleichlautende Antwort zukommen lassen und Sie in Kopie nehmen.
Eine kurze Anmerkung noch: Herr Christoph Priehler ist seit Oktober 2022 nicht mehr bei uns beschäftigt, die Stelle ist seitdem vakant. Dadurch kommt es zu deutlichen Verzögerungen, was die Sachbearbeitung "verkehrsrechtliche Anordnungen" betrifft.
Mit freundlichen Grüßen
Doris Munzig“
Vortrag/Diskussionsverlauf