Bürgerbegehren zum Verkehrskonzept Innenstadt - Teil "untere Talstraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 22.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 22.05.2023 ö 9.1

Sachverhalt

Am 21.04.2023 wurde der Verwaltung von der Bürgerinitiative Stadtraum statt Gränzzaun, vertreten durch die Vertrauenspersonen Carolina Bruck-Santos und Isaac Hailperin, der Antrag für einen Bürgerentscheid (Bürgerbegehren Talstraße) übergeben. Durch den Bürgerentscheid soll die Aufhebung des Gemeinderatsbeschlusses vom 23.01.2023 bewirkt und eine Sperrung des unteren Bereichs der Talstraße von Kreuzung Gentnerstraße/Neustadtstraße bis zur Kreuzung B 317 von Montag bis Freitag zwischen 7 und 14 Uhr für den Fahrzeugverkehr erreicht werden.

§ 21 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) sieht vor, dass ein Bürgerbegehren schriftlich eingereicht werden muss. Sofern es sich gegen einen Beschluss des Gemeinderates richtet, muss es innerhalb von drei Monaten nach der Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht sein. Die Vorgaben der GemO wurden von der Bürgerinitiative eingehalten.

Ein Bürgerbegehren muss von mindestens 7 vom Hundert der Bürger unterzeichnet sein. Bürger ist, wer Deutscher oder Unionsbürger ist, das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt. Diese Kriterien erfüllen 1.739 Personen. Somit musste das Bürgerbegehren von 123 Bürgern unterzeichnet werden. Die Bürgerinitiative legte hierzu Unterschriftenlisten vor, in denen 436 Personen unterschrieben hatten. Die Prüfung der Listen ergab 8 ungültige Einträge. 428 Unterschriften entsprachen den Formerfordernissen. 

Über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens hat der Gemeinderat nach Anhörung der Vertrauenspersonen unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Antrags zu entscheiden. 

Die Bürgerinitiative hat darum gebeten, dieses Bürgerbegehren erst in der Sitzung am 19.06.2023 zu behandeln. Dadurch wäre es möglich, den Bürgerentscheid erst im Herbst, mit ausreichendem Abstand zu den Sommerferien durchzuführen. Die Verwaltung begrüßt diesen Vorschlag.

Der Bürgerentscheid ist innerhalb von vier Monaten nach der Entscheidung über die Zulässigkeit durchzuführen. 

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Fragestellung des beantragten Bürgerentscheids vom Beschlussvorschlag der Verwaltung, welcher der Gemeinderat in der Sitzung am 23.01.2023 mehrheitlich abgelehnt hatte, nicht unwesentlich abweicht. Der damalige Verwaltungsvorschlag beinhaltete eine Einbahnstraßenregelung sowie eine temporäre Sperrung während den Schulzeiten. Bei einem für die Bürgerinitiative positiven Ausgang des Bürgerentscheids, würde die Sperrung auch während der Schulferien gelten.

Sollte sich der Gemeinderat zu einer Einigung mit der Bürgerinitiative verständigen, könnte auf die Durchführung eines Bürgerentscheids verzichtet werden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Hauptamtsleiter Pfeffer stellt den Sachverhalt nochmals kurz dar. Er berichtet, dass die erforderliche Anzahl an Unterschriften für dieses Bürgerbegehren klar erreicht wurde. Besonders geht er auf den Wunsch der Bürgerinitiative ein, die Beschlussfassung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in der Junisitzung durchzuführen, um einen möglichen Bürgerentscheid im Anschluss an die Sommerferien ansetzen zu können. 

Bürgermeister Schelshorn ergänzt, dass dieses Bürgerbegehren über den damaligen Verwaltungsvorschlag hinausgeht. Eine Sperrung wäre dann auch in den Schulferien gegeben. Gleichzeitig äußert er den Wunsch, dass die Gemeinderatsfraktionen und die Bürgerinitiative eine Einigung erzielen, um so auf die Durchführung eines Bürgerentscheids verzichten zu können.

Datenstand vom 01.06.2023 12:23 Uhr