Informationen über den aktuellen Sachstand und über das Ergebnis der Besprechung mit den Fachbehörden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 23.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.01.2023 ö 3.1

Sachverhalt

Im Zuge des Verkehrskonzepts Innenstadt wurden mögliche Varianten zur Sperrung der unteren Talstraße zuletzt in der Gemeinderatssitzung am 7. Oktober 2019 behandelt.

Eine Entscheidung über die von der Verwaltung vorgeschlagenen temporäre Straßensperrung wurde damals nicht getroffen. Vielmehr wurde die Entscheidung gemäß dem von Stadtrat Dr. Sladek gestellten Geschäftsordnungsantrag durch einstimmigen Beschluss vertagt. Zunächst sollte ein Meinungsbild des Gemeinderats eingeholt werden, mit dem dann die Ziele des Verkehrskonzepts weiterverfolgt werden können (Details können dem beigefügten Protokollauszug entnommen werden).

Im ersten Schritt fand hierzu am 9. Januar 2020 eine Besprechung mit Vertretern der Fachbehörden (Landratsamt Lörrach, Polizei) dem Büro dwd Bauingenieure, dem Gymnasium, den Gemeinderatsfraktionen und der Verwaltung statt.
In dieser Besprechung ging es in erster Linie darum, mit den beteiligten Fachbehörden auszuloten, ob und in welchem Umfang eine temporäre Sperrung der unteren Talstraße möglich wäre.
Im Ergebnis würde das Landratsamt Lörrach eine temporäre Sperrung der Straße von Montag bis Freitag während der Schulzeit (genaue Sperrzeit müsste festgelegt werden) sowie Öffnung der Straße während den Ferienzeiten genehmigen.
Eine temporäre Sperrung der Straße nur während verschiedener Pausenzeiten der Schule würde das Landratsamt dagegen jedoch nicht genehmigen.

Weitere Einzelheiten zur Besprechung können dem beigefügten Aktenvermerk - mit den dazu im Nachgang von verschiedenen Besprechungsteilnehmern ergangenen Stellungnahmen - entnommen werden.

Aufgrund der Corona-Pandemie (Beginn: Februar/März 2020) hatte sich die Situation rund um den Rathaus- und Gymnasiums-Platz durch Homeschooling und Kontaktverbote bzw. Verteilung der Schülerklassen über das komplette innerstädtische Gebiet merklich entspannt und entzerrt. Gleichzeitig war es Landratsamts-Mitarbeitern aufgrund Kontaktverboten untersagt, an Präsenz-Sitzungen teilzunehmen, so dass das Thema nur intern weiterverfolgt werden konnte. Mit Aufhebung der Corona-Maßnahmen wird das Thema nun akut und vom Gemeinderat ist eine Entscheidung zu treffen, ob es zu einer (temporären) Sperrung der unteren Talstraße (von der Kreuzung Gentner-/Neustadtstraße bis zur Kreuzung Friedrichstraße (B 317)) kommt oder ob stattdessen der Schulhof durch feste Absperrungen von der Talstraße abgetrennt wird.

Im Sinne der städtebaulichen Aufenthaltsqualität (keine festen Abtrennungen zwischen dem Gymnasium- und Rathaus-Platz, kein Verkehr etc.) schlägt die Verwaltung vor, eine temporäre Sperrung in der unteren Talstraße (von der Kreuzung Gentner-/Neustadtstraße bis zur Kreuzung Friedrichstraße (B 317)) einzuführen.

Gleichzeitig schlägt die Verwaltung vor, in Richtung der Friedrichstraße (B 317) eine Einbahnstraße zu schaffen. Damit würde die Situation an der Kreuzung bzw. auf der B 317 selbst durch dauerhafte Regelungen wesentlich entschärft.

Von Seiten der Verwaltung und der drei Fraktionssprechern wird vorgeschlagen, über eine temporäre Sperrung im Zeitfenster 7 bis 14 Uhr von Montag bis Freitag (Ausnahme: Schulferienzeiten) abzustimmen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn gibt einen umfassenden Überblick zum Ablauf der Diskussion. Er erwähnt, dass in dieser Sitzung über eine temporäre Sperrung der unteren Talstraße im Zeitraum von 7 bis 14 Uhr abgestimmt werden soll. Er verdeutlicht, dass seitens der Fraktionssprecher lediglich vereinbart wurde, diese Variante zur Aussprache zu stellen. Eine Zustimmung derselben ist damit nicht verbunden. Eine Entscheidung soll nach der heutigen Diskussion erfolgen. 

Der Vorsitzende erwähnt die Schwierigkeit, wie eine Sperrung technisch abzubilden ist. Den Autofahrern müsse klar sein, was möglich ist. Wie signalisiert man, wann abgebogen werden darf und wann nicht. Aus diesem Grund erschien eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Friedrichstraße (B 317) als sinnvolle Lösung. Dann dürfte von der Bundesstraße her grundsätzlich nicht eingebogen werden, wodurch die notwendige Beschilderung deutlich reduziert werden könnte. Mit Herrn Pfarrer Helmut Löffler wurde diesbezüglich bereits ein Gespräch geführt. Dieser kann sich mit einer temporären Sperrung sowie einer Einbahnstraße anfreunden. Zur Einbahnstraßenregelung regt Pfarrer Löffler an, diese eventuell erst nach dem Pfarramt zu installieren. Kirchen- und Pfarramtsbesucher könnten so auch nach oben aus der Straße herausfahren. 

Aufgrund der Corona-Pandemie hatten sich die Schülergruppen in den Pausen auf größere Teile des Innenstadtgebiets verteilt. In dieser Zeit wurde die Notwendigkeit, an diesem Thema weiterzuarbeiten, deutlich entschärft. Auch waren Präsenzveranstaltungen mit Vertretern des Landratsamtes Lörrach pandemiebedingt zu dieser Zeit nicht möglich. Durch die Lockerungen sah man sich nun veranlasst, hier wieder aktiv zu werden. 

Zunächst geht Bürgermeister Schelshorn auf die Begrifflichkeiten ein. Hier ist zwischen Schulhof und Pausenhof zu unterscheiden. Beim Schulhof handelt es sich um den Platz, welcher sich direkt vor dem Gymnasium befindet. Der Pausenhof dehnt sich vom Gymnasium bis zum Rathaus aus. Hier wurde vor vielen Jahren die Mitbenutzung des Rathausplatzes von der Stadt bewilligt. Viele Autofahren verhalten sich rücksichtsvoll. Aus den Reihen der Schüler ist teilweise ein unvorsichtiges Verhalten festzustellen. Grundsätzlich stehe aber der Schutz der Schüler im Vordergrund. 

Als gutes Beispiel bringt der Vorsitzende die Scheffelstraße in Schopfheim zur Sprache, welche durch die Sperrung eine deutliche Aufwertung erfahren hat. Auch für Schönau sieht die Verwaltung eine städtebauliche Aufwertung des Platzes für möglich, welcher mit Pollern gesichert werden könnte. Dies sowohl für Schüler, Touristen aber auch für die Bevölkerung. Gleichzeitig könnte der Wochenmarkt ausgedehnt und eine bessere Nutzung für Feste erzielt werden. Das Landratsamt Lörrach fordert nun dringend eine Lösung in dieser Angelegenheit. Sollte sich der Gemeinderat gegen eine Sperrung bzw. eine temporäre Sperrung aussprechen, müsste der Schul- bzw. Pausenhof entsprechend abgesichert werden. Eine Einbahnstraße würde die Situation zur B 317 hin deutlich entschärfen. Auf Klappschilder und ähnliches könnte somit verzichtet werden. Bürgermeister Schelshorn bringt zum Ausdruck, dass er schon immer ein Verfechter einer dauerhaften Sperrung der unteren Talstraße war. Mit der temporären Sperrung würde man an Schultagen 7 Stunden sperren. In einer Schulwoche wäre der Straßenabschnitt somit 35 Stunden gesperrt. In der restlichen Zeit (133 Stunden) könnte dort gefahren werden. 

Die zuständige Fachbereichsleiterin im Landratsamt Lörrach, Frau Doris Munzig, führt aus, dass dieses Thema nun schon lange schwelt. In früheren Zeiten war man schon zwei Schritte weiter. Das Problem besteht und wird sich weiter verschärfen. Die vorliegende Situation, bei welcher ein Pausenhof durch eine Straße durchschnitten wird ist in Baden-Württemberg, vermutlich sogar in ganz Deutschland, ein einmaliger Zustand. Empfohlen sei ein Platzbedarf von 3 bis 5 m² pro Schüler. Die Straßennutzung in diesem Bereich wird als sehr heikel dargestellt. Glücklicherweise sei bislang noch nichts gravierendes passiert, so Frau Munzig. Vor einiger Zeit wurde von Gerichten die Schrittgeschwindigkeit von 7 bis 20 km/h ausgeweitet, was die Thematik nicht unbedingt einfacher macht. Sehr lange haben die Behörde diese Situation geduldet, fordere jetzt aber eine dringende Lösung. Zwei Lösungen wurden bislang favorisiert: Zum einen eine Komplettsperrung, zum anderen eine Beschränkung der Schüler auf den Schulhof. Die temporäre Sperrung wurde seitens des Landratsamtes immer abgelehnt. Eine Sperrung, welche sich rein an den Pausenzeiten orientiert, ist beschilderungstechnisch nicht praktikabel. Die Angabe eines Zeitfensters wird als deutlich besser angesehen. Die vorgeschlagene Variante mit der Einrichtung einer Einbahnstraße ist für Frau Munzig neu, wird von ihr aber als sehr gut erachtet. Somit wäre eine einfache Beschilderung möglich. Klappschilder dagegen müssten permanent bedient werden und seien somit unpraktikabel. Die Polizei sieht in einer Vollsperrung den sinnvollsten Schutz für die Schüler. Mit viel Zähneknirschen könnte allerdings einer temporären Sperrung zugestimmt werden. 

Nach dieser Einführung erhalten nun die Gemeinderäte die Gelegenheit Verständnisfragen zu stellen. 

Stadtrat Strohmaier spricht den Beschluss aus dem Jahre 2008 an, in welchem der Rathausplatz für die Nutzung in Pausenzeiten freigegeben wurde. Auf Antrag des damaligen Schulleiter Gustav Albiez wurde die Erlaubnis erteilt, dass der Rathausplatz von den Schülern der Oberstufe mitbenutzt werden dürfe. Der Vorsitzende erwähnt, dass diese Konkretisierung so nicht im Protokoll festgehalten wurde. 

Stadträtin Münzer erwähnt, dass eine Unwahrheit nicht zur Wahrheit wird. Man habe hier keinen Pausenhof, welcher von einer Straße durchquert wird. Auch wurde vom Landratsamt eine Einwohneranhörung angeregt. Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass der Pausenhof erweitert wurde und zwischen den beiden Plätzen eine Straße verläuft. Fakt sei, dass der Schulhof mit 1,7 m² je Schüler deutlich zu klein ist. Frau Munzig führt ergänzend aus, dass hier zwei Plätze durch eine Straße getrennt werden. Sie stellt die Frage, wie es sich tatsächlich darstelle. Man könne hier einen schwimmenden Übergang feststellen. Der eigentliche Schulhof müsse tatsächlich deutlich abgegrenzt werden, damit auch nur dieser Platz entsprechend genutzt wird. Hierzu sind feste Absperreinrichtungen, zum Beispiel Poller und Ketten, notwendig. Einfache Markierungen reichen nicht aus. Der Vorsitzende erwähnt, dass eine Bürgerbeteiligung gegeben war. Eine Bürgerinitiative war damals aktiv, welche massive Unwahrheiten verbreitet hatte. Außerdem verweist er auf den TOP 3.2, bei welchem die Bürger gehört werden. Schönau sei in der glücklichen Situation, dass die Innenstadt von der B 317 her durch fünf Straßen erreichbar ist. Solche ein Umstand würde sich manch andere Gemeinde wünschen. Trotzdem konnte ein massives Wirtschafts- und Ladensterben nicht verhindert werden. Eine Zählung durch das Büro dwd Ingenieur GmbH ergab sogar, dass der größte Teil der Autofahrer die Neustadt- und die Gentnerstraße nutzt, um die Innenstadt zu erreichen.

Stadtrat Seckinger stellt die Frage, wie das Gymnasium damals überhaupt genehmigt werden konnte. Ewig habe man diesen Zustand toleriert und erst jetzt werde reagiert. Darüber hinaus zeigt er sich verwundert, warum überhaupt reagiert wird, wenn doch in der Talstraße weniger Verkehr fließt als in den Seitenstraßen. Der Vorsitzende erwähnt, dass viele Autofahrer deutlich zu schnell durch die Talstraße fahren. Das Gymnasium wurde schon vor vielen Jahren genehmigt, ursprünglich als Volksschule. Die Schule hatte sich in der Vergangenheit massiv erweitert. Ebenso hat die Verkehrsentwicklung erheblich zugenommen. Auch die Schülerzahlen haben sich deutlich erhöht. Frau Munzig ergänzt, dass früher auch ganz andere Voraussetzungen vorlagen. 

Auf Anfrage von Stadtrat Schröder bestätigt Bürgermeister Schelshorn, dass der Schulhof zu allen angrenzenden Straßen abzusperren ist. Die Erstellung von Zäunen sollte möglichst vermieden werden. Die Schule selbst hatte angeboten, hier mit verschiedenen Gerätschaften, wie zum Beispiel Sitzmöblierungen, etwas zu machen. 

Stadtrat Dr. Sladek vertritt die Meinung, dass das Gymnasium unbedingt in der Innenstadt erhalten bleiben soll, um Leben in die Stadt zu bringen. Er würde die Straße am liebsten ganz zumachen. Damals war nicht absehbar, wie sich das Landratsamt verhält. Zwischenzeitlich hat die Behörde ihre sture Haltung aufgegeben und sich bewegt. Er wirbt deshalb für die vorgeschlagene temporäre Sperrung. Diese solle nicht mit der Einbahnstraße vermischt werden. Von dieser Lösung höre er auch zum ersten Mal. Der Vorsitzende teilt mit, dass diese Idee sehr kurzfristig aufgekommen ist. Sofern nur eine temporäre Sperrung kommt, müsste man sich mit Klappschildern behelfen. Eventuell könnte die Einbahnregelung zunächst nur testweise eingeführt werden. Frau Munzig erwähnt, dass eine Testphase mindestens ein Jahr laufen müsste. 

Stadtrat Knobel spricht eine Sperrung lediglich zu Pausenzeiten an und stellt die Frage, ob dies technisch nicht umsetzbar ist. Frau Munzig erwähnt, dass eine solche Sperrung ausgeschlossen ist, da die Polizei hier nicht mitgeht. Technisch wäre es sicher machbar, vermutlich aber extrem teuer. Der Vorsitzende gibt darüber hinaus zu bedenken, dass es auf der B 317 bei Tempo 50 sehr schwierig sein dürfte, Verkehrsschilder mit einer größeren Menge an zusätzlichen Angaben vollumfänglich zu erkennen. Stadtrat Knobel sieht es als technisch gleichwertig an, ob nur ein Zeitraum oder mehrere abgebildet werden. Frau Munzig teilt erneut mit, dass kurzfristige Sperrungen und Öffnungen von der Polizei nicht toleriert werden. Der temporären Sperrung dagegen würde man zustimmen, allerdings nur mit Zähneknirschen. 

Stadtrat Strohmeier bringt eine Ampellösung in die Diskussion ein. Frau Munzig weist darauf hin, dass ein Dauerrot nicht zulässig ist. Nach drei Minuten könnte man in eine solche Straße hereinfahren, da man davon ausgehen könne, dass die Ampel defekt ist. Rein rechtlich dürfe das Landratsamt unter Beteiligung des Straßenbaulastträgers entsprechende Anordnungen treffen, was man allerdings vermeiden möchte. Bei einem Unfallereignis muss man aber mit einer entsprechenden Anordnung rechnen. 

Auf Anfrage von Stadtrat Dr. Sladek berichtet Bürgermeister Schelshorn, dass es sich bei der Einbahnstraßenregelung um eine Dauerlösung handeln soll. Die Einbahnregelung soll nicht nur während der temporären Sperrung gelten. 

Dokumente
Protokollauszug_2019_10_07 (.pdf)
Besprechung vom 09.01.2020, Aktenvermerk (.pdf)

Datenstand vom 03.02.2023 15:02 Uhr