Gemeinsamer interkommunaler Werkhof, Grundsatzbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 14.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 6

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung am 22.09.2022 wurde der Grundsatzbeschluss zur Einrichtung eines gemeinsamen interkommunalen Verbandswerkhofes für alle neun Mitgliedsgemeinden mehrheitlich abgelehnt.
Mit „Nein“ hatten in dieser Sitzung die Verbandsgemeinden Fröhnd, Schönenberg, Utzenfeld und Wieden gestimmt.

Die übrigen fünf Verbandsgemeinden haben sich nach der Sitzung der Verbandsversammlung dafür ausgesprochen, trotzdem schnellstmöglich einen gemeinsamen interkommunalen Werkhof einzurichten.

Hierzu wurde zwischenzeitlich vom Rechnungsamt eine neue Hochrechnung (sh. Anlage) ausgearbeitet, welche detailliert die Kosten ausweist, die von den fünf beteiligten Verbandsgemeinden im Zuge der Einrichtung des gemeinsamen Werkhofes zu erbringen sind.

Für das weitere Vorgehen ist es wichtig, dass die Gemeinderatsgremien der fünf Verbandsgemeinden zeitnah jeweils einen Grundsatzbeschluss zur Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes fassen mit dem Ziel, diesen zum 01.01.2024 einzurichten.

Ergänzend zu diesem Beschlussvorschlag wird für das weitere Vorgehen auf Folgendes hingewiesen:

Mit dem Grundsatzbeschluss ist verbunden, dass die Verwaltung eine mit der Kommunalaufsicht abgestimmte Änderung der Verbandssatzung erarbeitet, in welcher die Übernahme der Leistungen des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes durch den Verband geregelt wird. Die überarbeitete Verbandssatzung wird dann der Verbandsversammlung in 2023 zu Beschlussfassung vorgelegt.
Falls eine Regelung über die Verbandssatzung nicht möglich sein sollte, müsste die Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes über die Gründung eines eigenen Zweckverbandes realisiert werden.

Ebenso sind von der Verwaltung in 2023 die Personalüberleitungsverträge auszuarbeiten, damit das Werkhofpersonal zum 01.01.2024 auf den Verband übergeleitet werden kann.

Außerdem wird das Rechnungsamt in 2023 im Rechnungssystem eine entsprechende Haushaltsstelle für den gemeinsamen interkommunalen Werkhof mit allen erforderlichen Kostenstellen, Sachkonten usw. anlegen. Diese ist dann zusammen mit den Personalstellen in den GVV-Haushaltsplan 2024 aufzunehmen.

  

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

  • Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird sich an der Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes mit den Betriebszweigen Werkhof, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beteiligen.

  • Der Aufbau des gemeinsamen Werkhofes erfolgt an zentraler Stelle in Schönau im Schwarzwald (ehem. Willig-Areal). Eine Außenstelle wird nicht eingerichtet.

  • Die offizielle Einrichtung wird zum 01.01.2024 angestrebt. Ab diesem Zeitpunkt wird über einen Zeitraum von fünf Jahren der Wasser- und Abwasserpreis für die fünf Gemeinden vereinheitlicht.

  • Die Verwaltung wird beauftragt, für die Übergangszeit einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Schönau im Schwarzwald sowie den Gemeinden Aitern, Böllen, Tunau und Wembach zur Übernahme von Werkhof-, Wasser-und Abwasserversorgungs-Leistungen zu erarbeiten und diesen den Gemeinderatsgremien in einer nächsten Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Vertrag gilt bis zur offiziellen Einrichtung des interkommunalen Werkhofes.

  • Es soll ein Betriebsausschuss gegründet werden. Diesem gehört jeweils der Bürgermeister der beteiligten Gemeinde / Stadt sowie ein weiteres zu wählendes Gemeinderatsmitglied an. Für die Aufgaben des Betriebsausschusses ist eine Satzung zu erarbeiten, die den Gemeinderatsgremien in ersten Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

  • Dieser Beschluss gilt nur unter dem Vorbehalt, dass die fünf Verbandsgemeinden Aitern, Böllen, Schönau im Schwarzwald, Tunau und Wembach ihre Zustimmung zur Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes erteilen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor. Weiter teilt er mit, dass die Gemeinderatsgremien der Gemeinden Aitern und Tunau dem Beschlussvorschlag zur Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofs bei je einer Gegenstimmt bereits mehrheitlich zugestimmt hätten.
Er gibt weiter bekannt, dass inzwischen zwei Kündigungen von Werkhofarbeitern (in Aitern und bei der Stadt) wegen Arbeitsplatzwechseln vorliegen würden. Aus diesem Grund bestehe seitens der Gemeinde Aitern der Wunsch, dass die dortige Wasserversorgung ab dem kommenden Jahr vom städtischen Werkhof betreut werde, wozu ein öffentlich-rechtlicher Vertrag abgeschlossen werden müsse.

Im Folgenden wird die vorliegende Neukalkulation von Rechnungsamtsleiterin Wagner kurz vorgestellt und erläutert.

In der anschließenden Aussprache wird von Stadtrat Locker die Verständnisfrage nach der Verteuerung des Wassers für die Schönauer Bürger gestellt.
Der Vorsitzende erläutert, dass die Wassergebühr nach Aufwand und Ertrag berechnet werde, wobei er für den angestrebten künftigen einheitlichen Wasserpreis für die fünf Gemeinden keine reale Zahl nennen könne. Für die Schönauer Bürger werde sich das Wasser aber jedenfalls verteuern.

Stadtrat Knobel bemängelt, dass der jetzige Beschlussvorschlag zur Einrichtung des gemeinsamen Werkhofs erweitert wurde und nicht mehr analog mit dem ursprünglichen Beschlussvorschlag zur Einrichtung des gemeinsamen Verbandswerkhofs für alle neun Mitgliedsgemeinden ist. Besonders störe ihn die Aufnahme des Passus zur Vereinheitlichung des Wasserpreises.
Der Vorsitzende führt an, dass der ursprüngliche Beschlussvorschlag - durch die vorgesehene Zusammenlegung der Wasserversorgung - bereits die Einführung eines einheitlichen Wasserpreises enthalten habe. Der Wunsch zur Aufnahme des besagten Passus sei seitens der vier Gemeinden erfolgt, da diesen durch die Mitfinanzierung des   Bauprojekts „Zentraler Werkhof Willig-Areal“ höhere Kosten entstehen.

Stadträtin Münzer erklärt, dass sie als Stadträtin für die Schönauer Bürger im Gremium sitze, weshalb sie große Problem mit der Einführung eines einheitlichen Wasserpreises für die fünf Gemeinden habe. Daher sollte nochmals geprüft werden, ob trotz geplanter gemeinsamer Wasserversorgung nicht gesonderte Wassergebühren erhoben werden können.
Andernfalls könne sie dem vorliegenden Beschlussvorschlag nicht zustimmen.

Für Stadträtin Strohmaier enthält die Vorlage zu viele unklare Punkte, wobei sie in erster Linie dafür plädiere, den Passus bezüglich der Vereinheitlichung des Wasserpreises nochmals zurückzustellen. 

Stadtrat Dr. Sladek hält die vorgebrachten Argumente gegen einen einheitlichen Wasserpreis für Rosinenpickerei. Er sehe den einheitlichen Wasserpreis vielmehr als Solidaritätsbeitrag, welchen die Stadt für die Einrichtung des gemeinsamen Werkhofs leiste. Für ihn stelle sich vielmehr die Frage, ob das auf dem Willig-Areal vorgesehene Bauvorhaben im gleichen Umfang ausgeführt werde, wie dies beim gemeinsamen Werkhof für alle neun Verbandsgemeinden der Fall gewesen wäre. Er spreche sich mit Nachdruck hierfür aus, weil irgendwann sowieso ein größerer gemeinsamer Werkhof realisiert werden müsse.
Dies wird vom Vorsitzenden bestätigt. Aufgrund der kleineren Werkhoflösung sollen dann die nicht benötigten Räume/Flächen vermietet werden.

Weitere Fragen werden aus der Mitte des Gremiums zum neu ermittelten Personalschlüssel und zu möglichen anderen Organisationsformen für die Einrichtung des gemeinsamen Werkhofs gestellt. Zu diesen Fragen erteilt der Vorsitzende entsprechende Auskünfte. Besonders erwähnt er hierbei, dass aus Kostengründen die Abwicklung des gemeinsamen Werkhofs über die Verbandssatzung anzustreben sei. Bei jeder anderen möglichen Organisationsform müsste wegen der gesonderten Rechnungslegung mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden.

Nach weiterer intensiver Diskussion über die Einführung eines einheitlichen Wasserpreises schlägt Stadtrat Dr. Sladek für die Beschlussfassung vor, den zweiten Satz im dritten Spiegelpunkt des Beschlussvorschlags wie folgt abzuändern:

Weiterhin wird angestrebt, ab diesem Zeitpunkt über einen Zeitraum von fünf Jahren den Wasser- und Abwasserpreis für die fünf Gemeinden zu vereinheitlichen.“

Auf Anfrage stellt der Vorsitzende fest, dass der Gemeinderat mit diesem Vorschlag einhellig einverstanden ist.  

Beschluss

Der Gemeinderat fasst folgenden Grundsatzbeschluss:

  • Die Stadt Schönau im Schwarzwald wird sich an der Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes mit den Betriebszweigen Werkhof, Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung beteiligen.

  • Der Aufbau des gemeinsamen Werkhofes erfolgt an zentraler Stelle in Schönau im Schwarzwald (ehem. Willig-Areal). Eine Außenstelle wird nicht eingerichtet.

  • Die offizielle Einrichtung wird zum 01.01.2024 angestrebt. Weiterhin wird angestrebt, ab diesem Zeitpunkt über einen Zeitraum von fünf Jahren den Wasser- und Abwasserpreis für die fünf Gemeinden zu vereinheitlichen.

  • Die Verwaltung wird beauftragt, für die Übergangszeit einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zwischen der Stadt Schönau im Schwarzwald sowie den Gemeinden Aitern, Böllen, Tunau und Wembach zur Übernahme von Werkhof-, Wasser-und Abwasserversorgungs-Leistungen zu erarbeiten und diesen den Gemeinderatsgremien in einer nächsten Gemeinderatssitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Dieser Vertrag gilt bis zur offiziellen Einrichtung des interkommunalen Werkhofes.

  • Es soll ein Betriebsausschuss gegründet werden. Diesem gehört jeweils der Bürgermeister der beteiligten Gemeinde / Stadt sowie ein weiteres zu wählendes Gemeinderatsmitglied an. Für die Aufgaben des Betriebsausschusses ist eine Satzung zu erarbeiten, die den Gemeinderatsgremien in ersten Quartal 2023 zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

  • Dieser Beschluss gilt nur unter dem Vorbehalt, dass die fünf Verbandsgemeinden Aitern, Böllen, Schönau im Schwarzwald, Tunau und Wembach ihre Zustimmung zur Einrichtung des gemeinsamen interkommunalen Werkhofes erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 1

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss bei Enthaltung von Stadträtin Münzer.

Dokumente
2022-10-04 interkommunaler Werkhof_Kalkulation (002) (.pdf)

Datenstand vom 18.11.2022 12:29 Uhr