Abwasserbeseitigung a) Gebührenkalkulation 2023 b) Änderungssatzung zur Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 14.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.11.2022 ö 5

Sachverhalt

Gemäß § 1 Abs. 1 der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung – AbwS) vom 12. November 2012 betreibt die Stadt Schönau im Schwarzwald die Beseitigung des in ihrem Gebiet anfallenden Abwassers als öffentliche Einrichtung.

Für die Benutzung der Abwasseranlagen erhebt die Stadt Schönau im Schwarzwald gemäß §§ 37 und 38 Abwassersatzung eine nach Schmutz- und Niederschlagswasser getrennte Abwassergebühr. Im Kalkulationszeitraum 01.01.2022 bis 31.12.2022 werden hierfür folgende Gebührensätze erhoben.

  • Schmutzwassergebühr        3,49 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,66 €/m²

Die Kalkulation der Abwassergebühren erfolgt nach § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG). Dabei dürfen nach § 14 Abs. 1 KAG die Gebühren höchstens so bemessen werden, dass die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen insgesamt ansatzfähigen Kosten (Gesamtkosten) der Einrichtung gedeckt werden. 

Nach § 14 Abs. 3 KAG gehören zu den ansatzfähigen Kosten nach § 14 Abs. 1 KAG auch
  1. die angemessene Verzinsung des Anlagekapitals und angemessene Abschreibungen,
  2. Verwaltungskosten einschließlich Gemeinkosten und

Die Verzinsung des um Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter gekürzte Anlagekapitals (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen) erfolgt nach der Restwertmethode. Der Zinssatz wird mit 0,25% festgesetzt. 

Den Abschreibungen werden die ungekürzten Anschaffungs- oder Herstellungskosten zugrunde gelegt. Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). Die Werte der Abschreibungen und Auflösungen werden aus der Anlagenbuchhaltung ermittelt.   

Die Gebühren werden bei der Schmutzwasser- und der Niederschlagswasserbeseitigung unterschiedlich bemessen. Bei der Schmutzwassermenge bemisst sich diese grundsätzlich nach dem Frischwassermaßstab in m³. Für die Niederschlagswasserbeseitigung ist die versiegelte Fläche maßgebend. Diese errechnet sich nach den überbauten und darüber hinaus befestigten Grundstücksflächen in m², die an die Abwasserbeseitigung angeschlossen sind.

In der Kalkulation werden die Gesamtkosten der Abwasserbeseitigung und die Maßstabseinheiten für beide Gebührensätze ermittelt. Die jeweiligen Gesamtkosten des Kalkulationszeitraums werden danach zunächst um die Kostenanteile für die Straßenentwässerung reduziert. Die Kosten der Straßenentwässerung hat die Stadt selbst zu tragen. Anschließend werden die verbleibenden gebührenfähigen Kosten auf die Bereiche Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung aufgeteilt und durch die Gesamtmengen der jeweiligen Gebührenmaßstäbe geteilt. 

Für den Ausgleich von Kostenüber- und Kostenunterdeckungen ist § 14 Abs. 2 KAG zu beachten: 
„Übersteigt am Ende des Bemessungszeitraums das tatsächliche Gebührenaufkommen die ansatzfähigen Gesamtkosten, sind die Kostenüberdeckungen bei ein- oder mehrjähriger Gebührenbemessung innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen; Kostenunterdeckungen können in diesem Zeitraum ausgeglichen werden.“
Folgende Kostenüberdeckungen werden in die Gebührenkalkulation des Jahres 2023 eingestellt:
  • Kostenüberdeckung des Jahres 2020         108.000,00 € teilweise

Bei der Einführung der getrennten Abwassergebühr wurde das Büro Heyder + Partner mit der Gebührenkalkulation für die Jahre 2010 bis 2012 beauftragt. Ab dem Jahr 2013 erfolgte die Gebührenkalkulation durch das Rechnungsamt. Bei der Kalkulation der Abwassergebühren ist zu beachten, dass das Ortsnetz von der Stadt Schönau im Schwarzwald und die Verbandssammler und die Zentralkläranlage vom Gemeindeverwaltungsverband Schönau im Schwarzwald betrieben werden. Die anteiligen Betriebskosten der Verbandssammler und der Zentralkläranlage sind in der Gebührenkalkulation der Stadt Schönau im Schwarzwald zu berücksichtigen. Nachdem im Jahr 2016 die Umstellung auf NKHR erfolgt ist, hat die Verwaltung für den Kalkulationszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 das Büro Heyder + Partner mit der Kalkulation der Abwassergebühren beauftragt. Seit dem Jahr 2021 wird die Gebührenkalkulation wieder vom Rechnungsamt durchgeführt. 

Aus der Gebührenkalkulation ergeben sich unter Berücksichtigung der o.a. Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2020 folgende Gebührensätze für den Kalkulationszeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023: 

  • Schmutzwassergebühr        3,49 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,61 €/m²

Ohne die Berücksichtigung von Kostenüberdeckungen der Vorjahre würden sich folgende Gebührensätze ergeben:

  • Schmutzwassergebühr        4,23 €/m³
  • Niederschlagswassergebühr        0,74 €/m²

Hinweis:
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 20.01.2010 erlaubt § 14 Abs. 2 Satz 2 KAG nur den Ausgleich von Kostenunterdeckungen, die sich erst am Ende des Bemessungszeitraums ergeben, nicht aber von Kostenunterdeckungen die der Gebührengläubiger (der Gemeinderat als beschließendes Organ) bewusst in Kauf genommen hat. 
Außerdem ist bei der Gebührenkalkulation § 78 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) zu beachten. Danach gehen die Entgelte für Leistungen (Gebühren) den Steuern vor. Auf das Schreiben der Kommunalaufsicht des Landratsamts Lörrach vom 16.07.2018 wird explizit verwiesen. 

Deshalb schlägt die Verwaltung vor, die Gebührenobergrenze von 3,49 €/m³ für Schutzwasser und die Gebührenobergrenze von 0,61 €/m² Niederschlagswasser als Abwassergebühr für das Jahr 2023 festzusetzen.

Die Gebührenkalkulation liegt der Vorlage bei und wird dem Gemeinderat in der Sitzung am 14.11.2022 erläutert. 





b) Änderung der Abwassersatzung

Durch die Kalkulation und der sich daraus ergebenden Änderung der Abwassergebühren für das Jahr 2023 ist eine Änderung der Abwassersatzung der Stadt Schönau im Schwarzwald erforderlich. 

Die Änderungssatzung wird dem Gemeinderat als Anlage zur Verfügung gestellt. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Schmutzwassergebühr des Jahres 2023 wird auf 3,49 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Niederschlagswassergebühr des Jahres 2023 wird auf 0,61 €/m² festgesetzt.

  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). 

  1. Der Änderung der Abwassersatzung wird zugestimmt.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Festsetzung von kostendeckenden Abwassergebühren und damit Entlastung der steuerfinanzierten Bereiche. 

Rechtslage

§ 14 KAG und § 78 Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise mit entsprechenden Erläuterungen vor.
Eine Aussprache wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gewünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Die Schmutzwassergebühr des Jahres 2023 wird auf 3,49 €/m³ festgesetzt.

  1. Die Niederschlagswassergebühr des Jahres 2023 wird auf 0,61 €/m² festgesetzt.

  1. Das Anlagekapital wird mit 0,25% verzinst (kalkulatorische Zinsen).

  1. Die Ermittlung der Abschreibungen erfolgt nach der Bruttomethode (ungekürzte Anschaffungs- oder Herstellungskosten). Beiträge, Zuweisungen und Zuschüsse Dritter werden passiviert und jährlich mit einem durchschnittlichen Abschreibungssatz aufgelöst (Bruttomethode). 

  1. Der Änderung der Abwassersatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
2023.01.01 Abwassersatzung Änderung (.pdf)
Abwasser_Gebührenkalkulation 2023_Vorlage Gemeinderat (.pdf)

Datenstand vom 18.11.2022 12:29 Uhr