Jahresabschluss 2021, Feststellungsbeschluss gemäß § 95 b Abs. 1 GemO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 17.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 17.10.2022 ö 6

Sachverhalt

Der Jahresabschluss stellt die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde dar. Er zeigt die wesentlichen Ereignisse des letzten Jahres und gibt damit in Verbindung mit der finanziellen Perspektive einen ganzheitlichen Einblick in die Arbeit der Verwaltung. Somit informiert der Bericht die Bürgerinnen und Bürger, die politischen Gremien und die Verwaltung über die finanzielle und wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Schönau im Schwarzwald. 

Der Jahresabschluss 2021 wurde entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung und der Gemeindehaushaltsverordnung von der Verwaltung aufgestellt.  

Erfreulich ist, dass es auch im sechsten „doppischen“ Haushaltsjahr gelungen ist, einen positiven Jahresabschluss vorzulegen.

Mit einem Überschuss von 701.359,72 € konnte in der Ergebnisrechnung ein sehr gutes Ergebnis erwirtschaftet werden. Das geplante Defizit von 349.528 € konnte um 1.050.887,72 € verbessert werden. Die Abschreibungen konnten in voller Höhe erwirtschaftet werden und es konnte eine Zuführung zur Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgewiesen werden. Beim Sonderergebnis mussten 195,23 € aus der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses entnommen werden. 

Zum 31.12.2021 werden Ergebnis-Rücklagen von insgesamt 4.599.883,51 € ausgewiesen. Davon entfallen 4.033.296,31 € auf Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses und 566.587,20 € auf Rücklagen aus Überschüssen des Sonderergebnisses. 

In der Finanzrechnung nahm der Zahlungsmittelbestand um 59.953,16 € zu. Der Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung beträgt 823.834,83 €. Der Mindestzahlungsmittelüberschuss von 236.825,25 € (= ordentliche Tilgung) konnte somit erwirtschaftet werden. Der Endbestand an Zahlungsmitteln (liquide Mittel) beträgt 974.857,98 €. Damit wird die Soll-Liquiditätsreserve nach § 22 Abs. 2 GemHVO von 148.115,70 € deutlich übertroffen. 

Zusätzlich zum Zahlungsmittelbestand von 974.857,98 € verfügt die Stadt Schönau im Schwarzwald über kurz- und mittelfristige Geldanlagen von 750.000,00 €. Diese werfen zwar keine Zinserträge ab, sind aber aktuell vor hohen Negativzinsen der Banken geschützt. Das Guthaben eines Bausparvertrags beträgt 328.006,32 €. Dieses wird auch nicht zum Zahlungsmittelbestand gerechnet, wirft aber Zinserträge ab und könnte kurzfristig in Zahlungsmittel umgewandelt werden.  

An den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau im Schwarzwald wurden „Ausleihungen“ von 668.516,44 € vergeben. Diese könnten kurzfristig vom Eigenbetrieb umgeschuldet und dem Kernhaushalt somit weitere Liquidität zugeführt werden.

Hinweis:
Der Jahresabschluss 2021 wird aufgrund des hohen Seitenumfangs nicht in Papierform verschickt. Der Abschluss kann auf der RIS-Homepage des Gemeindeverwaltungsverbandes Schönau im Schwarzwald unter folgendem Link eingesehen werden:


Nach Aufruf des Links bitte in der Navigationsleiste den Punkt „Sitzungen“ und dann die Sitzung vom 17.10.2022 auswählen. Unter dem Tagesordnungspunkt 6 ist der Jahresabschluss 2021 als Anlage beigefügt.
Bei den Gemeinderatsmitgliedern, die das RIS im Einsatz haben, ist die entsprechende PDF-Datei direkt als Anlage beigefügt. 

Die wesentlichen Eckpunkte werden in der Sitzung mittels einer Präsentation erläutert. 

Beschlussvorschlag

Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 17.10.2022 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten fest:



EUR
1.
Ergebnisrechnung

1.1
Summe der ordentlichen Erträge
8.696.912,12
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
7.995.357,17
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
701.554,95
1.4
Außerordentliche Erträge
362,50
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
557,73
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
-195,23
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
701.359,72
2.
Finanzrechnung

2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7.940.525,40
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7.116.690,57
2.3
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
823.834,83
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
386.289,26
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
3.572.851,85
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
-3.186.562,59
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6)
-2.362.727,76
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
2.481.000,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
236.825,25
2.10
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit                           (Saldo aus 2.8 und 2.9)
2.244.174,75
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
-118.553,01
2.12
Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen                                        Einzahlungen und Auszahlungen
178.506,17
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
914.904,82
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
59.953,16
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
974.857,98
3.
Bilanz

3.1
Immaterielles Vermögen
3.179,78
3.2
Sachvermögen
35.895.801,84
3.3
Finanzvermögen
5.353.351,67
3.4
Abgrenzungsposten
17.571,24
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
41.269.904,53
3.7
Basiskapital
21.634.527,55
3.8
Rücklagen
4.599.883,51
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
0,00
3.10
Sonderposten
10.054.311,55
3.11
Rückstellungen
473.580,54
3.12
Verbindlichkeiten
4.476.628,70
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
30.972,68
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
41.269.904,53

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt. 

Rechtslage

§ 95 b Gemeindeordnung Baden-Württemberg

Vortrag/Diskussionsverlauf

Rechnungsamtsleiterin Wagner stellt den Jahresabschluss 2021 mittels einer Präsentation in komprimierter Form mit entsprechenden Erläuterungen vor.

Sie geht dabei besonders auf Folgendes ein:

Ziele des Jahresabschlusses 
Ergebnisrechnung 2021
Finanzrechnung 2021  
Bilanz 2021  
Ausblick 2022 mit Stand 12.09.2022

Die Jahresrechnung schließe mit dem positiven Gesamtergebnis von 701.359 € ab, so die Rechnungsamtsleiterin. Gegenüber dem Planabsatz (- 349.528 €) sei dies eine erfreuliche Verbesserung um 1.050.887 €, so dass als Fazit festgehalten werden könne:

  • Die Stadt konnte 2021 ihre Aufgaben stetig und nachhaltig erfüllen; das vorgegebene Gesamtbudget wurde im Wesentlichen eingehalten. 
  • Die Abschreibungen von netto 417.463 € (Vorjahr 374.631 €) konnten in voller Höhe erwirtschaftet werden.
  • Der Mindestzahlungsmittelüberschuss in Höhe der Tilgungen konnte erwirtschaftet werden.
  • Die Soll-Liquiditätsreserve nach § 22 Abs. 2 GemHVO ist vorhanden.
  • Die wirtschaftliche Lage der Stadt kann im Jahr 2021 als sehr gut bezeichnet werden. 
  • Ebenso kann die finanzielle Lage der Stadt im Jahr 2021 ebefalls als sehr gut bezeichnet werden. 

Der Vorsitzende dankt der Rechnungsamtsleiterin und ihrem Team namens des Gemeinderats für das sehr, sehr gute Rechnungsergebnis 2021. Hierfür habe das Rechnungsamt viel und akribische Arbeit geleistet und zudem viele konstruktive Diskussionen mit ihm geführt. Die Stadt sei momentan - trotz der anhaltenden Krisen - finanziell sehr gut aufgestellt. Er hoffe, dass dies auch in Zukunft so bestehen bleibe.

Für das sehr erfreuliche Rechnungsergebnis sprechen die Stadträte Knobel und Schröder der Rechnungsleiterin und ihrem Team ebenfalls ein herzliches Dankeschön aus.

Sodann lässt der Vorsitzende über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Feststellungsbeschluss

Auf Grund von § 95 b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat am 17.10.2022 den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten fest:



EUR
1.
Ergebnisrechnung

1.1
Summe der ordentlichen Erträge
8.696.912,12
1.2
Summe der ordentlichen Aufwendungen
7.995.357,17
1.3
Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)
701.554,95
1.4
Außerordentliche Erträge
362,50
1.5
Außerordentliche Aufwendungen
557,73
1.6
Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5)
-195,23
1.7
Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6)
701.359,72
2.
Finanzrechnung

2.1
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7.940.525,40
2.2
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
7.116.690,57
2.3
Zahlungsmittelüberschuss der Ergebnisrechnung 
(Saldo aus 2.1 und 2.2)
823.834,83
2.4
Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
386.289,26
2.5
Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
3.572.851,85
2.6
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit 
(Saldo aus 2.4 und 2.5)
-3.186.562,59
2.7
Finanzierungsmittelüberschuss (Saldo aus 2.3 und 2.6)
-2.362.727,76
2.8
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit
2.481.000,00
2.9
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
236.825,25
2.10
Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit                           (Saldo aus 2.8 und 2.9)
2.244.174,75
2.11
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10)
-118.553,01
2.12
Zahlungsmittelbedarf aus haushaltsunwirksamen                                        Einzahlungen und Auszahlungen
178.506,17
2.13
Anfangsbestand an Zahlungsmitteln
914.904,82
2.14
Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12)
59.953,16
2.15
Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres 
(Saldo aus 2.13 und 2.14)
974.857,98
3.
Bilanz

3.1
Immaterielles Vermögen
3.179,78
3.2
Sachvermögen
35.895.801,84
3.3
Finanzvermögen
5.353.351,67
3.4
Abgrenzungsposten
17.571,24
3.5
Nettoposition
0,00
3.6
Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5)
41.269.904,53
3.7
Basiskapital
21.634.527,55
3.8
Rücklagen
4.599.883,51
3.9
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses
0,00
3.10
Sonderposten
10.054.311,55
3.11
Rückstellungen
473.580,54
3.12
Verbindlichkeiten
4.476.628,70
3.13
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
30.972,68
3.14
Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13)
41.269.904,53

Der Planvergleich des Jahresabschlusses nach § 51 GemHVO wird aus Vereinfachungsgründen nach der Mindestgliederung der §§ 2-4 GemHVO aufgestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
154_Jahresabschluss_2021 (.pdf)

Datenstand vom 31.10.2022 08:17 Uhr