Bauvoranfrage: Errichtung eines Holzfertighauses, Flst.-Nr. 535/2, Eggenrüttestraße 4


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 19.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 19.09.2022 ö 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben befindet sich laut Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplans „Eggenrütte“. Die Bauherrin plant auf dem Grundstück, auf welchem sich bereits ein Wohnhaus befindet, ein Holz-Fertighaus aufzustellen und dieses zu Wohnzwecken zu nutzen. Das Haus soll in Holzständerbauweise, komplett vorgefertigt in einem Stück, angeliefert und auf vorher erstellte Streifenfundamente gesetzt werden. Als Tragkonstruktion ist unter der gedämmten und belüfteten Bodenplatte aus Holzkonstruktion ein IPE-Stahlrahmen mit Zinkphosphat-Grundierung vorgesehen. Das Gebäude ist mit einem Flachdach geplant. Das Oberflächen- und Schmutzwasser soll an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden.

Die Bauherrin möchte in der Bauvoranfrage abklären, ob die Errichtung des Holzfertighauses gemäß der beigefügten Unterlagen planungsrechtlich grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Weiter soll geklärt werden, ob das Holzfertighaus - trotz des geringen Abstandes zum Bestandsgebäude - gemäß der beigefügten Unterlagen errichtet werden kann und ob ein Flachdach möglich ist.

Dem Gemeinderat liegen die Planunterlagen mit Grundriss und Beispielfoto vor.

Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass kein Plan über die Abstandsflächen beiliegt, diese sind vom Landratsamt zu prüfen. Im Bebauungsplan sind keine Festsetzungen bezüglich Dachform vorhanden.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat berät und entscheidet, ob das Einvernehmen erteilt wird.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen vor.

Stadtrat Locker stellt die Verständnisfrage nach der Einhaltung von Abstandsflächen für Bauvorhaben auf dem gleichen Grundstück.
Bauamtsleiter Wunderle erwidert, dass dies von der Baurechtsbehörde im Zuge des Bauvoranfrage-Verfahrens geprüft werde. Ebenso werde seitens der Behörde geprüft, ob möglicherweise Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt werden müssen.

Die Stadträte Anschütz und Seckinger sprechen sich explizit für die Befürwortung des Bauvorhabens aus.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegende Bauvoranfrage befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 06.10.2022 09:12 Uhr