Wasserversorgung - Feststellung des gebührenrechtlichen Ergebnisses 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 30.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 9

Sachverhalt

Nach Abschluss des Bemessungszeitraums (Haushaltsjahr 2021) ist das gebührenrechtliche Ergebnis für das Jahr 2021 zu ermitteln.




Kalkulation
Ergebnis
Sachkonto
Aufwendungen






42110000
Unterhaltung Hochbehälter 1)

27.000,00
16.355,22
42120000
Unterhaltung Rohrnetz

21.400,00
19.066,02
42210000
Unterhaltung Werkzeuge/Maschinen

0,00
0,00
42220000
Wasserzähler

1.500,00
1.555,71
42225330
Auflösung Wasserzähler

7.200,00
7.186,21
42410000
Aufwendungen Energie

19.100,00
18.213,41
42420000
Aufwand für Wasserversorgung

0,00
256,00
42430000
Aufwand für Abfallbeseitigungen

0,00
9,00
42450000
Aufwand für Gebäudereinigung

100,00
173,70
42460000
Gebäudeversicherung

370,00
355,58
42510000
Haltung von Fahrzeugen

150,00
504,42
42610000
Besondere Aufwendungen für Beschäftigte

50,00
0,00
42620000
Aus- und Fortbildung

200,00
0,00
42710000
Besondere Verw.- und Betriebsaufwend.

0,00
0,00
42720000
Aufwendungen für EDV

450,00
431,95
42790000
Wasseruntersuchungen

2.400,00
1.286,66
42810000
Erwerb von Vorräten

2.150,00
1.336,44
42910000
sonstige Sach- und Dienstleistungen 

6.000,00
5.649,53
44290000
Sonstige Aufwendungen Rechte und Dienste
0,00
90,00
44310000
Geschäftsaufwendungen

2.950,00
191,16
44410000
Wasserentnahmeentgelt

18.500,00
17.147,70
44430000
Versicherungen

0,00
0,00
47110000
Abschreibungen auf immaterielle VG

570,00
569,00
47140000
Abschreibungen Infrastrukturvermögen

30.300,00
37.738,15
47150000
Abschreibungen Maschinen und techn. Anl.
1.200,00
1.237,02
47170000
Abschreibungen BuG

1.500,00
659,00
47220000
Ausbuchung Kleinbetrag

0,00
0,00
48110000
Verwaltungskostenbeitrag 

0,00
0,00
48110000
Warmmiete

3.000,00
3.000,00
48112500
Werkhofarbeiter 

41.000,00
0,00
48112500
Werkhoffahrzeug 

3.500,00
0,00
48116100
Darlehenszinsen

7.700,00
7.557,57
91222000
Umlage Steuerungsleistungen 

8.000,00
11.464,62
93112504
Umlage Serviceleistungen 

18.800,00
23.167,22
92611000
ILV Personalstunden Bauhof 

0,00
37.117,50
93112500
ILV Fuhrpark Bauhof 

0,00
4.255,50
98110000
Kalkulatorische Zinsen

1.650,00
2.141,82



226.740,00
218.716,11





Sachkonto
Erträge






31611000
Auflösung Zuweisungen vom Land

0,00
0,00
31617000
Auflösung Zuweisungen private Untern.

855,00
855,00
31620000
Auflösung Beiträge

790,00
793,00
33210000
Benutzungsgebühren ²)

200.887,34
189.172,80
34210000
Erträge aus Verkauf

11.500,00
9.085,01
34820000
Erstattungen von Gemeinden ³)

0,00
2.606,27
34880000
Erstattungen von übrigen Bereichen

0,00
175,00
35910000
Andere sonstige ordentliche Erträge

0,00
0,15
97110000
Kalkulatorische Zinsen Sonderposten

130,00
126,65



214.162,34
202.813,88






Ergebnis







Erträge 2021

214.162,34
202.813,88

Aufwendungen 2021

226.740,00
218.716,11



-12.577,66
-15.902,23

abzüglich Kostenunterdeckung 

0,00
0,00

zuzüglich Kostenüberdeckung 2018
12.577,66
12.577,66

gebührenrechtliches Ergebnis 2021

0,00
-3.324,57


  1. Bei der Unterhaltung vom Hochbehälter ergaben sich Minderaufwendungen von 10.344,78 €.

  1. Im Jahr 2021 ergaben sich bei den Benutzungsgebühren Mindererträge von 11.714,54 €.

  1. Aus der Vermietung durch den Bagger konnten bei den Erstattungen von Gemeinden Erträge in Höhe von 2.606,27 € erzielt werden.

Im Jahr 2021 wurde eine Kostenunterdeckung von 3.324,57 € erzielt. 

Kostenunterdeckungen können nach § 14 Abs. 2 Satz 2 Kommunalabgabengesetz (KAG) innerhalb von fünf Jahren ausgeglichen werden. Der Ausgleich erfolgt entweder durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation oder durch Verrechnungsbeschluss. Über den Ausgleich der Kostenunterdeckung entscheidet der Gemeinderat zu einem späteren Zeitpunkt.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2021 in Höhe von -3.324,57 € fest.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Ausweisung einer Kostenunterdeckung von 3.324,57 € ergibt sich für das Jahr 2021 eine Belastung der Ergebnisrechnung in gleicher Höhe. In der Bilanz wird eine Kostenunterdeckung nicht ausgewiesen. Der Ausgleich der Kostenunterdeckung durch Einstellen in eine zukünftige Gebührenkalkulation führt zu einem Mehrertrag des Ergebnishaushalts im entsprechenden Haushaltsjahr. 

Rechtslage

Gebührenkalkulation bzw. Ermittlung des gebührenrechtlichen Ergebnisses nach § 14 KAG.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird von Rechnungsamtsleiterin Wagner vorgetragen.
Eine Aussprache wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gewünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt das gebührenrechtliche Ergebnis 2021 in Höhe von -3.324,57 € fest.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadträtin Schindler.

Datenstand vom 21.06.2022 15:45 Uhr