Vergabe von Ingenieurleistungen für den Generalentwässerungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 30.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 5

Sachverhalt

In allen Verbandsgemeinden, außer der Stadt Schönau im Schwarzwald, ist die jeweilige wasserrechtliche Erlaubnis für das Einleiten des Oberflächenwassers abgelaufen. In diesen Verbandsgemeinden besteht akuter Handlungsbedarf. Deshalb wurden am 16.01.2019 und am 26.04.2019 Gespräche mit dem Landratsamt Lörrach geführt. Aufgrund dieser Gespräche hat das Landratsamt Lörrach am 08.05.2019 eine interimsweise Gewässernutzung bis zum 31.12.2023 angeordnet. Die Antragsunterlagen für den Generalentwässerungsplan (GEP) sind für die jeweilige Gemeinde bis spätestens 31.12.2022 beim Landratsamt Lörrach, Fachbereich Umwelt, einzureichen. Die Anordnung des Landratsamts liegt der Gemeinde vor.

Da die Genehmigung des Generalentwässerungsplans der Stadt Schönau im Schwarzwald erst am 31.12.2028 ausläuft, haben alle Verbandsgemeinden (außer der Stadt Schönau im Schwarzwald) sowie der Gemeindeverwaltungsverband Anfang 2020 das Büro dwd Ingenieur GmbH, Fröhnd/Wehr, mit der Erstellung des Generalentwässerungsplans beauftragt. Zum damaligen Zeitpunkt sind alle Beteiligten davon ausgegangen, dass die vorhandene Datenlage aus den genehmigten Unterlagen der Stadt Schönau im Schwarzwald ausreichen würden, die Genehmigungsverfahren abzuschließen. Deshalb wurde zum damaligen Zeitpunkt seitens der Stadt Schönau im Schwarzwald keine Beauftragung des Büro dwd vorgenommen. 

Im Zuge der Bearbeitung der Generalentwässerungspläne wurde nun festgestellt, dass die vorhandenen Unterlagen der Stadt Schönau im Schwarzwald nicht wie erhofft verwertbar sind. Für die Genehmigung der Kläranlage müssen die hydraulischen Verhältnisse auch der Stadt Schönau im Schwarzwald vollumfänglich erfasst, auf den aktuellen Stand angepasst (z.B. Ergänzung des RÜB Hofmattstraße usw.) und nach dem aktuellen Stand der Technik berechnet werden. Dies bedeutet, dass trotz der noch gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis der Generalentwässerungsplan der Stadt Schönau im Schwarzwald neu erstellt werden muss.

Für diese Leistungen wurden bereits im Jahr 2019 für alle Verbandsgemeinden Honorarangebote eingeholt. Die Angebote enthalten im Wesentlichen folgende Leistungen:

  1. Erhebung von Kanaldaten, Vorfluter und Einzugsgebietszuordnungen
  • Übernahme von Kanalbestandsdateien
  • Übernahme der Daten der Vorfluter an Einleitungen, Festlegen der Einzugsgebiete, Versiegelungen, Neigungsgruppen, Fremdwassersituation, Wasserverbrauch, Einwohnerzahlen
  • Vorbereitung der Planunterlagen (Übersichtslagepläne, Abflussteilflächenpläne, Übersichtslageplan Kanalnetz, Überlastungspläne, Netzüberstaupläne

  1. Kanalnetzberechnung im Ist-Zustand
  • Eingabe der Gebiets- und Kanalnetzdaten in EDV
  • Stationäre hydraulische Erstberechnung
  • Hydrodynamische Erstberechnung
  • Bewerten der Berechnungsergebnisse
  • Analysieren von Problemstellen im bestehenden Netz
  • Fertigen eines Überlastungsplans im Ist-Zustand mit Netzüberstau
  • Aussage zur Leistungsfähigkeit bestehender Entlastungsanlagen und Einleitungswassermengen
  • Darstellung der Ergebnisse in Bericht und Plänen

  1. Kanalnetzberechnung im Ausbauzustand
  • Einarbeitung der Gebietserweiterungen
  • Einarbeitung der Prognose der Einwohnerentwicklung 
  • Hydrodynamische Ausbauberechnung
  • Bewerten der Berechnungsergebnisse
  • Überlastungsplan im Ausbau-Zustand mit Netzüberstau 
  • Aussage zur Leistungsfähigkeit bestehender Entlastungsanlagen und Einleitungswassermengen
  • Prüfung der Auswirkungen auf das Gesamtnetz
  • Darstellung der Ergebnisse in Bericht und Plänen

  1. Festlegen von neuen Kanälen in vorhandenen Leitungstrassen
  • Aufdimensionierung bestehender Kanäle
  • Zeichnerische Darstellung in Lageplan und Schnitt
  • Prüfung der Auswirkungen auf das Gesamtnetz

  1. Festlegen von neuen Kanälen in Gebietserweiterungen
  • Örtlich Trassenerkundungen für Neustränge mit Einarbeitung ins Berechnungsprogramm
  • Zeichnerische Darstellung in Lageplan und Schnitt
  • Prüfung der Auswirkungen auf das Gesamtnetz

  1. Nachweis typischer Abflussteilflächen
  • Örtliche Erhebung mit Skizzen befestigter Anteile
  • Auswertung Befliegerdaten
  • Fertigen eines color. Teilflächenplans
  • Einzelflächenberechnung mit Ermittlung des Versiegelungsgrades und der Neigungsgruppe

  1. Auflistung der Einleitungsstellen in die Gewässer
  • Örtliche Erhebungen mit Fotodokumentation, Lagebuchnummer, Koordinaten, Name des Vorfluters, Abflussmenge, Abflusswirksame Teilfläche für Ist- und Ausbauzustand

  1. Erstellen von Gesuchsfertigungen
  • Gemäß Merkblatt Generalentwässerungsplan für Misch- und Trennsystem des Landratsamts Lörrach (4-fach und 1-fach digital)

Die Honorarkosten belaufen sich auf brutto 148.095,50 €.

Beschlussvorschlag

Die Ingenieurleistungen für das Erstellen des Generalentwässerungsplans werden an das Büro dwd Ingenieur GmbH, Fröhnd/Wehr, mit einer Angebotssumme von brutto 148.095,50 € vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2022 sind für den Generalentwässerungsplan 100.000 € veranschlagt. Weitere 50.000 € sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung für das Jahr 2023 vorgesehen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Zu diesem Tagesordnungspunkt wird Dipl.-Ing. (FH) Christof Diemer vom Büro dwd Ingenieur GmbH herzlich begrüßt.

Im Folgenden wird der Sachverhalt der Sitzungsvorlage von Bauamtsleiter Wunderle vorgetragen. Ergänzende Erläuterungen werden zudem von Dipl.-Ing. (FH) Diemer gegeben. 
Auf Nachfrage von Stadtrat Schröder erläutert er detailliert die umfangreichen Ingenieurleistungen, welche für die Erstellung des Generalentwässerungsplans zu leisten sind.

Beschluss

Die Ingenieurleistungen für das Erstellen des Generalentwässerungsplans werden an das Büro dwd Ingenieur GmbH, Fröhnd/Wehr, mit einer Angebotssumme von brutto 148.095,50 € vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 21.06.2022 15:45 Uhr