MTB-Gebäude, Bau einer Photovoltaikanlage - Untersuchungsergebnisse


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 30.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 30.05.2022 ö 3

Sachverhalt

Bis zum Jahr 2040 will Baden-Württemberg klimaneutral sein. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist hierfür ein zentraler Baustein. Im ersten Schritt, seit Jahresbeginn 2022, gilt die Photovoltaikpflicht für alle neu geplanten Nichtwohngebäude. Im zweiten Schritt, ab Mai, müssen auch bei neu geplanten Wohngebäuden Solaranlagen installiert werden. Im dritten Schritt, ab 2023, greift die Photovoltaikpflicht auch bei grundlegenden Dachsanierungen. 

Ausschlaggebend für die Photovoltaikpflicht beim Neubau ist der Eingang des Bauantrags bei der zuständigen Behörde. 

Obwohl diese Verpflichtung zum Bau einer Photovoltaikanlage beim MTB-Gebäude aufgrund des Eingangs des Bauantrags bei der zuständigen Behörde nicht besteht, wurde der Bau einer Photovoltaikanlage vom Planungsbüro für Elektroplanung Greiner aus Breisach geprüft. 

Ein Vertreter des Planungsbüros wird an der Sitzung teilnehmen und die Untersuchungsergebnisse vorstellen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Untersuchungsergebnisse zur Kenntnis und beschließt das weitere Vorgehen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Im Haushaltsplan 2022 sind keine Mittel für eine Photovoltaikanlage eingestellt. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem und dem nächsten Tagesordnungspunkt als Referenten die Herren Martin Vogelsang und David Hülsmann vom Architekturbüro böwer eith murken vogelsang architekten partg mbb, Wilfried Greiner vom Planungsbüro für Elektrotechnik Greiner sowie Martin Halm von der EWS Netze GmbH herzlich willkommen.

Vorab erklärt der Vorsitzende, dass bekanntlich der von der PV-Anlage erzeugte Strom nicht direkt in die vermieteten Räumlichkeiten des MTB-Gebäudes eingespeist werden dürfe, was sich negativ auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage auswirke. Infolgedessen sei die Idee entstanden, die stadteigenen Gebäude des Gymnasiums und des Rathauses ebenfalls mit Strom aus der PV-Anlage zu versorgen, womit die Rentabilität wesentlich verbessert werden könnte.
Zur vorgesehenen PV- Anlage habe das Planungsbüro für Elektrotechnik Greiner zwei Varianten mit oder ohne Batteriespeicher ausgearbeitet und berechnet. Bezüglich der Wirtschaftlichkeit der Anlage sei von Geschäftsführer Martin Halm von der EWS Netze GmbH zusätzlich eine gesonderte Berechnung vorgenommen worden.

Im Folgenden stellt Elektroingenieur Wilfried Greiner seine Ausarbeitung, die dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt ist, detailliert mit entsprechenden Erläuterungen vor. Demzufolge sei auf den beiden südwestlichen Dachflächen sowie auf der nordöstlichen Dachfläche eine PV-Anlage mit 119 Modulen geplant. Die Generatorleistung betrage rund 43 kWp und die Generatorfläche knapp 217 m². Die gesamten Investitionskosten würden sich bei der Anlage ohne Batteriespeicher auf 55.692 € belaufen, bei einer Amortisationsdauer von 12,1 Jahre. Die Gesamtkosten für die Anlage mit Batteriespeicher würden 77.692 € betragen, bei einer Amortisationsdauer von 14,3 Jahren.

Sodann stellt Geschäftsführer Halm seine Berechnungen der PV-Erlöse durch Eigenverbrauch mittels einer Präsentation, die dem Protokoll als Anlage 2 angefügt ist, mit ausführlichen Erläuterungen vor. Aufgrund dieser Berechnungen könne - je nach Wahl der Variante und produzierter Energie - von einer kürzeren Amortisationsdauer ausgegangen werden und zwar von 6 bis 11 Jahren. Des Weiteren erklärt er, dass die Zuleitung vom MTB-Gebäude für die Versorgung des Rathauses und des Gymnasiums mit PV-Anlagenstrom technisch relativ einfach bewerkstelligt werden könnte.

Es schließt sich eine ausführliche Ansprache an, in der von den Referenten zunächst mehrere Verständnisfragen beantwortet werden.
Stadtrat Dr. Sladek führt aus, dass der Trend auf eine Volleinspeisung ins Netz zulaufe. Deshalb sehe er die Stromspeicherung als Aufgabe des Netzbetreibers. Im Übrigen halte er die angedachte und vorgestellte PV-Anlage als optimale Lösung für das MTB-Gebäude.
Geschäftsführer Halm verdeutlicht, dass es nicht sicher sei, ob der vorgesehene Batteriespeicher tagsüber ausreichend für die benötigten Eigenverbrauchszwecke gefüllt werden kann. Deshalb schlage er vor, zunächst die Ausführungsvariante ohne Batteriespeicher zu wählen. Aufgrund von Messungen der Verbrauchswerte könne die Anlage dann immer noch mit einem Batteriespeicher nachgerüstet werden.  
 
Vom Vorsitzende wird hierzu erwähnt, dass verwaltungsseitig ebenfalls die Ausführungsvariante ohne Batteriespeicher präferiert werde.

Nach kurzer weiterer Aussprache lässt der Vorsitzende sodann über den von ihm vorformulierten Beschlussvorschlag abstimmen.




 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt Folgendes für das weitere Vorgehen:

  • Im ersten Schritt ist die PV-Anlage für die beiden Südwest-Dächer und das Nordost-Dach des MTB-Gebäudes ohne Batteriespeicher auszuschreiben.
  • Aufgrund des Ergebnisses von Messungen der Verbrauchswerte (Eigenverbrauch, Strombezug Dritte) soll im zweiten Schritt dann darüber entschieden werden, ob ein Batteriespeicher angeschafft wird.
  • Mit der Ausschreibung der PV-Anlage wird das Planungsbüro für Elektrotechnik Greiner aus Breisach - in Zusammenarbeit mit dem Architekturbüro böwer eith murken vogelsang architekten partg mbb - beauftragt.
  • Die für die Maßnahme erforderlichen Mittel (60.000 Euro) sind im Haushalt 2023 zu veranschlagen.
  • Die Verwaltung wird beauftragt, mit der EWS Netze GmbH die Maßnahmen für die Verlegung der Stromversorgungsleitungen für das Gymnasium und das Rathaus abzuklären und umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
2022-05-30_ÖS_Anlage 1 zu TOP 3 (.pdf)
2022-05-30_ÖS_Anlage 2 zu TOP 3 (.pdf)

Datenstand vom 21.06.2022 15:45 Uhr