Bauantrag: Einglasung der Wände an der vorhandenen Terrassenüberdachung, Flst.-Nrn. 189, 190 und 190/2, Kirchbühlstraße 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 11.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.04.2022 ö 3

Sachverhalt

Herr Atanassow hat - ohne Baugenehmigung und Zustimmung der Stadt Schönau im Schwarzwald als Grundstückseigentümerin - bei seiner Überdachung im Bereich des Zebetsmattbaches seitliche Verkleidungen angebracht. In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.01.2022 hat der Gemeinderat entschieden, am Beschluss vom 15.12.2021 festzuhalten, wonach Herr Atanassow diese seitliche Verkleidung wieder entfernen muss. Mit Schreiben vom 23.02.2022 wurde Herr Atanassow erneut mit Fristsetzung (15.04.2022) zum Rückbau aufgefordert.  

Am 28.03.2022 ging bei der Verwaltung ein Bauantrag über die Einglasung der Wände an der vorhandenen Terrassenüberdachung ein. Im Anschreiben weist Herr Atanassow darauf hin, dass er bereit wäre, das betroffene Grundstück von der Stadt zu erwerben. Herr Atanassow würde der Stadt das Recht einräumen, jederzeit Zutritt zum Zebetsmattbach zu haben. Für ihn als Hotelbetreiber sei die Überdachung von spezieller Bedeutung, damit Rollstuhlfahrer und sonstige körperlich eingeschränkte Personen über die hintere Straßenseite in das Haus gelangen können. Um gesundheitsgefährdende Zugerscheinungen zu vermeiden, seien diese verglasten Wände unbedingt erforderlich. 

Da es sich bei dem gewünschten Grunderwerb durch Herrn Atanassow um ein städtisches Grundstück mit einem Oberflächengewässer handelt, kann ein Grundstücksverkauf nicht realisiert werden. 
Auf Grund des Gemeinderatsbeschlusses vom 15.12.2021, dieser vom Gemeinderat nochmals bestätigt am 24.01.2022, empfiehlt die Verwaltung, das Einvernehmen zu versagen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag nicht zu befürworten. Das Landratsamt wird darüber in Kenntnis gesetzt. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende gibt zunächst einen kurzen Überblick über die Vorgeschichte, ehe Bauamtsleiter Wunderle den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vorträgt und den Bauantrag anhand der Planunterlagen erläutert.
Es schließt sich eine kurze Aussprache an, in der Bauamtsleiter Wunderle einige Verständnisfragen beantwortet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag nicht zu befürworten. Das Landratsamt wird darüber in Kenntnis gesetzt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 25.04.2022 08:28 Uhr