Sanierung und Aufstockung Wohnhaus, Flst.-Nr. 424/2, Wiedlestraße 12a
Daten angezeigt aus Sitzung:
Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 14.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ohne Bebauungsplan (§ 34 BauGB). Zu diesem Bauantrag gibt es eine Bauvoranfrage, die in der Gemeinderatssitzung vom 26. April 2021 behandelt wurde. Die Bauvoranfrage wurde zwischenzeitlich vom Landratsamt genehmigt.
Die Planunterlagen liegen dem Gemeinderat als Sitzungsvorlage vor.
Der Bauherr plant, das vorhandene Treppenhaus innerhalb des Gebäudes auf die nordwestliche Gebäudeseite zu verlegen. Das ehemalige Treppenhaus soll dem Wohnbereich zugeschlagen werden. Außerdem ist der Bau eines Personenlifts vorgesehen. Das vorhandene Gebäude soll um ein Geschoss erhöht werden.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag zu befürworten.
Haushaltsrechtliche Auswirkungen
Vortrag/Diskussionsverlauf
Bauamtsleiter Wunderle gibt den Bauantrag bekannt und erläutert anhand von Planunterlagen das Vorhaben eingehend. Seitens der Verwaltung werde vorgeschlagen, den Bauantrag befürwortend weiterzuleiten. Das Problem mit der Einhaltung der Abstandsfläche müsse durch die Übernahme einer Abstandsflächenbaulast durch den Eigentümer des Nachbargrundstücks geregelt werden.
Auf Frage von Stadträtin Münzer erklärt der Bauamtsleiter, dass die Baulastübernahme im Zuge des Bauantragverfahrens von der Baurechtsbehörde zwingend gefordert werde. Andernfalls könne das Vorhaben baurechtlich nicht genehmigt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt Lörrach weiterzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
, Enthaltungen: 0
Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.
Datenstand vom 23.03.2022 16:15 Uhr