Verkehrsberuhigung Luisenstraße: Vorstellung der Entwurfsplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 24.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 24.01.2022 ö 4

Sachverhalt

In der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2021 hat der Gemeinderat die Umsetzung der Variante D beschlossen. Gleichzeitig nahm der Gemeinderat Kenntnis von der veränderten Terminplanung (Anlage).

Das Büro dwd Ingenieur GmbH hat nun dazu die Entwurfsplanung erstellt (siehe zweite Anlage). Vertreter des Büros nehmen an der Sitzung teil, werden die Entwurfsplanung vorstellen und stehen für Fragen zur Verfügung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumaßnahme auf der Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung weiter voranzutreiben.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt zu diesem Tagesordnungspunkt B.Sc. Raumplanung Anna Berger und Dipl.-Ing. (FH) Christof Diemer vom Büro dwd INGENIEUR GMBH als Referenten herzlich willkommen.
Im Folgenden stellt zunächst Anna Berger mittels einer Präsentation die auf der Grundlage der beschlossenen Planvariante D ausgearbeitete Entwurfsplanung im Detail mit entsprechenden Erläuterungen vor. Im Besonderen wird von Anna Berger auf Folgendes hingewiesen:

  • Verlegung eines ursprünglich beim Kindergarten vorgesehenen Parkplatzes auf die andere Seite vor das Haus Luisenstraße 4; mit der mittig geplanten Wasserrinne entstehe dadurch optisch ein Fahrbahnbereich.
  • Der im unteren Bereich der Luisenstraße vorgesehene Parkplatz sei aus Sicht des Büros zur Geschwindigkeitsreduzierung des von der B 317 in die Luisenstraße einbiegenden Fahrzeugverkehrs auf alle Fälle erforderlich. Dagegen könne der beim Parkplatz vorgesehene Pflanzentrog durchaus auf die andere Seite vor das Haus Luisenstraße 6 verlegt werden.
  • Die Einfahrt zum Anwesen Luisenstraße 2 werde - durch den Verzicht auf einen Parkplatz - nun freigehalten.
  • Die Grünfläche im oberen Bereich der Luisenstraße bleibe mit einer Durchwegung erhalten.
  • Die Straßenoberfläche werde in Asphalt und die Parkplätze mit Betonpflastersteinen und Granitsteinabgrenzung ausgeführt.
  • Zur Abgrenzung werden die oberen beiden Flächen im Bereich Einmündung Gentnerstraße mit Betonpflastersteinen ausgeführt.
  • Nach Prüfung habe man festgestellt, dass die Wasserleitung erst ab Mitte des Grundstückes Flst.-Nr. 254 saniert werden müsse, wodurch sich eine Einsparung gegenüber der Kostenschätzung ergebe.

Weiter stellt Anna Berger den mit der Polizei und der Verkehrsbehörde abgestimmten Beschilderungsplan vor, wonach die Luisenstraße probeweise als „unechte Einbahnstraße“ und verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden soll. Hiermit werde die Beschilderung auf das Notwendigste beschränkt und für die Anwohner bestehe die Möglichkeit zur Ausfahrt aus der Luisenstraße über die Bundesstraße.

Sodann wird von Christof Diemer die Kostenberechnung für die Baukosten vorgestellt und erläutert. Gegenüber der ersten Kostenschätzung konnten die Baukosten um netto rund 127.000 Euro gesenkt werden. Grund hierfür seien in erster Linie die Anwendung des Flüssigbodenverfahrens bei der Verfüllung sowie die angesprochene Einsparung bei den Wasserleitungsarbeiten. Die Kostenberechnung sei auf Basis der Baupreise des letzten Herbstes erstellt worden; von einer weiteren Kostenverminderung könne gegenwärtig nicht ausgegangen werden.
Der Zeitplan sehe für das weitere Vorgehen die Ausarbeitung der Ausführungsplanung bis Ende Februar vor; die Arbeitsvergaben sollen voraussichtlich Ende Mai erfolgen. 
Mit den Bauarbeiten soll dann Mitte/Ende Juni 2022 begonnen werden. Die Bauzeit betrage zirka sechs Monate, je nach Witterung werde Anfang 2023 mit dem Abschluss der Baumaßnahme gerechnet.

Zur Frage des Zuhörers aus der Fragestunde bezüglich des Ein- und Ausfahrtsbereichs beim Grundstück Flst.-Nr. 271 erläutert Anna Berger, dass der hierfür benötigte Flächenbedarf mit dem Modul „Schleppkurve“ geprüft worden sei. Der Flächenbedarf sei für das Ein- und Ausfahren zum und vom Grundstück völlig ausreichend, weshalb die Länge des dortigen Parkplatzes - wie vom Zuhörer angeregt - nicht verkürzt werden müsse.

Abschließend wird von Christof Diemer die Problematik mit dem Umgang von belastetem Bodenaushubmaterial angesprochen, welches bei allen Straßenbaumaßnahmen massiv anfalle. Grundsätzlich fehle es an geeigneten Flächen, auf denen Erdaushub bis zur Beprobung mit anschließender Entsorgung bzw. Wiederverwertung zwischengelagert werden kann. Eine Zwischenlagerung auf der Baustelle sei nicht immer möglich. Sollten ausreichend Zwischenlagerflächen zur Verfügung stehen, könnten dadurch auch Kosten eingespart werden. Folglich wäre es ratsam, eine geeignete Fläche ausfindig zu machen, auf der ein Zwischenlagerplatz eingerichtet werden kann.

Über die vorliegende Entwurfsplanung schließt sich eine eingehende Aussprache an.

Stadtrat Knobel freut sich über die dargelegte Kosteneinsparung für die Baumaßnahme. In diesem Zusammenhang regt er an, die Parkplätze ebenfalls zu asphaltieren und nicht mit Betonsteinpflaster auszuführen. Er verspreche sich hiervon eine weitere Kosteneinsparung und mehr Flexibilität, falls ein Parkplatz einmal verlegt werden müsse.

Seitens der Planer wird diese Anregung für weniger sinnvoll erachtet. Die Markierung für den ruhenden Verkehr sollte sich vom fließenden Verkehr deutlich abheben, zudem seien die Parkplätze in der vorgeschlagenen Ausführungsart im Winter gegenüber der Asphaltierung mit Strichmarkierung besser zu erkennen.

Auf Frage von Stadträtin Münzer erklärt Christof Diemer, dass man die Schäden an der Abwasserleitung aufgrund der Kanalbefahrung im Frühjahr letzten Jahres festgestellt habe. Vom Vorsitzenden wird dazu wiederholt angeführt, dass es nicht möglich gewesen sei, die Kanal- und Wasserleitungssanierung in der Luisenstraße im Zuge der Nahwärme- und Breitbandversorgungmaßnahme durchzuführen. Zum einen sei dies keine städtische Maßnahme gewesen und zum anderen hätte zum damaligen Zeitpunkt die Verkehrsberuhigung der Luisenstraße nicht mit Stadtsanierungsmitteln gefördert werden können. Christof Diemer ergänzt, dass die gleichzeitige Abwicklung der beiden Maßnahmen zudem technisch nicht realisiert werden können.

Auf nochmaligen Hinweis von Stadtrat Schröder bestätigt Anna Berger, dass der im unteren Bereich der Luisenstraße vorgesehene Pflanzentrog zur Sicherheit der Bewohner des Hauses Luisenstraße 6 von der Kindergartenseite auf die gegenüberliegende Seite verlegt werden kann wird
Auf Anregung von Stadtrat Schröder soll zudem beim Anwesen Luisenstraße 4 ein befahrbarer Lichtschacht sowie eine weitere variable Grünbepflanzung angebracht werden. Stadtrat Schröder spricht zudem den vor dem Anwesen Luisenstraße 4 vorgesehenen Parkplatz an. Er befürchte, dass dort parkende Fahrzeuge auf den sich unmittelbar neben dem Parkplatz befindlichen Lichtschacht fahren und diesen beschädigen könnten. Um hier Abhilfe schaffen zu können, soll in diesem Bereich ein befahrbarer Lichtschacht sowie eine weitere variable Grünbepflanzung angebracht bzw. aufgestellt werden.
(Änderungen aufgrund GR-Beschluss vom 21.02.2022)

Stadtrat Seckinger hält es aufgrund der vorliegenden Planung für nicht mehr erforderlich, die Luisenstraße zukünftig als Einbahn- bzw. unechte Einbahnstraße auszuweisen. Er verspreche sich hiervon eine Entlastung anderer Straßenzüge.
Dieser Auffassung widerspricht der Vorsitzende energisch. Ein beidseitig zugelassener Verkehr sei aufgrund des verkehrsberuhigten Ausbaus der Straße sowie des rechteckigen und gefährlichen Ausfahrtsbereichs in die Bundesstraße nicht möglich. Außerdem habe der Gemeinderat die vorliegende Planung mit großer Mehrheit beschlossen.

Stadtrat Locker sieht einen Gefahrenpunkt für Nutzer des Parkplatzes im unteren Bereich der Luisenstraße. Hier könnten die Fahrzeuginsassen der parkenden Autos beim Aussteigen durch die von der Bundesstraße schnell einbiegenden Fahrzeuge gefährdet werden.
Seitens von Anna Berger wird dieses Gefahrenpotenzial nicht gesehen. Der Parkplatz habe eine Breite von 2,55 m, weshalb genügend Platz zum ungefährdeten Aussteigen vorhanden sei.

Stadträtin Münzer lehnt die kostenintensive bauliche Ausbaumaßnahme grundsätzlich ab, mit der zudem die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer nicht verbessert werde.
Stadtrat Dr. Sladek erklärt, dass er die Maßnahme bei der Beschlussfassung über die auszuführende Planvariante abgelehnt habe. Er respektiere jedoch die demokratische Mehrheitsentscheidung, weshalb die Maßnahme umgesetzt werden müsse und er aus diesem Grund auch der vorliegenden Entwurfsplanung zustimme.
 

 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Entwurfsplanung zur Kenntnis. Die bei der Behandlung dieses
Tagesordnungspunktes vorgebrachten Anregungen sollen für die weitere Planung berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumaßnahme auf der Grundlage der vorgestellten Entwurfsplanung weiter voranzutreiben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimme von Stadträtin Münzer).

Dokumente
Terminplanung Umgestaltung Luisenstraße (Auszug aus Präsentation Gr 2021-11-08) (.pdf)
Gestaltungsplan Luisenstraße (.pdf)

Datenstand vom 22.02.2022 15:00 Uhr