Neubau einer Werkstatt und Unterstellhalle für Kleinfahrzeuge auf Flst. 783 in Schönau-Brand


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 24.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 24.01.2022 ö 3

Sachverhalt

Auf dem Flurstück 783 (Straßenmeisterei des Landkreises Lörrach) in Schönau-Brand soll eine Werkstatt und eine Unterstellhalle für Fahrzeuge errichtet werden. Dieses Grundstück liegt baurechtlich in einem Mischgebiet.

Das bestehende Wohnhaus sowie das vorhandene Werkstattgebäude werden abgebrochen. Die Wände des Neubaus sollen in Stahlbetonbauweise erstellt werden. Die Dachflächen sind mit einer Neigung von 6 bis 14 Grad vorgesehen.

Das Gebäude ist in einer L-Form geplant mit den Außenabmessungen 30,21 x 16,04 m und 31,18 x 12,08 m. Der First des Gebäudes liegt 9,83 m über dem Gelände. Zur Beheizung ist ein Gas-Brennwertkessel geplant.

Der Antragsteller erklärt, dass keine Maschinen, Anlagen, Geräte und technische Einrichtungen aufgestellt werden, von denen Gefahren für die Beschäftigten oder Gefahren, Belästigungen oder Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft oder die Umwelt ausgehen. Außerdem sollen keine Gefahrstoffe oder wassergefährdende Stoffe abgefüllt, umgeschlagen, hergestellt, behandelt oder entsorgt werden.

Der Stellplatznachweis liegt vor.

Zum Zeitpunkt des Versands der Sitzungsunterlagen lag noch kein amtlicher Lageplan vor. Dieser wird zusammen mit der digitalen Bauakte direkt bei der Baurechtsbehörde eingereicht.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

keine

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage vor und erläutert das Bauvorhaben anhand der vorliegenden Planunterlagen.
Auf Frage von Stadtrat Gierth erklärt der Bauamtsleiter, das die Anbringung einer PV-Anlage aus den vorliegenden Plänen nicht hervorgehe. Die ab diesem Jahr für alle Neubauten geltenden Photovoltaik-Pflicht werde jedoch im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch die Baurechtsbehörde geprüft.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Bauantrag befürwortend an das Landratsamt weiterzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 22.02.2022 15:00 Uhr