ELR-Antrag für das Programmjahr 2022 (Vorlage)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Fröhnd (GVV Schönau im Schwarzwald) 10/2021. Gemeinderatssitzung Fröhnd 15.09.2021 ö 4.3

Sachverhalt

Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) bietet das Land Baden-Württemberg ein umfassendes Förderangebot für die Entwicklung ländlich geprägter Dörfer und Gemeinden.
Der GVV Schönau im Schwarzwald ist seit dem 10. September 2019 Schwerpunktgemeinde und hat hierdurch Fördervorrang.  Bei der Antragstellung als Schwerpunktgemeinde wurde ein Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dieser beinhaltet alle geplanten investiven Maßnahmen der Gemeinden des GVV Schönau im Schwarzwald.  Für die Gemeinde Fröhnd wurde u.a. der Abbruch der Halle sowie der Neubau der neuen Ortsmitte mit in den Maßnahmenkatalog mitaufgenommen. Für das Programmjahr 2021 wurde bereits ein ELR-Antrag für die Mehrfachbeauftragung (konzeptionelle Erarbeitung) gestellt, welcher auch positiv beschieden wurde. Die Gemeinde Fröhnd hat diesen Antrag zurückgezogen, da die Gemeindehalle nicht neu gebaut, sondern saniert werden soll.
Die Förderung beim Umbau/Sanierung einer Gemeinschaftseinrichtung beträgt 50 % gedeckelt auf 750.000 €.
Die Förderung wird auf die Nettokosten berechnet (664.725 €).


Von Herrn Bürgermeister Michael Engesser wurden Angebote eingeholt. Die Gesamtkosten belaufen sich auf brutto 1.582.043,98 €. Die Netto-Kosten betragen 1.329.448,92 €.

Beschlussvorschlag

  1. Der Gemeinderat beschließt für die Sanierung der Gemeindehalle einen ELR-Antrag für das Jahr 2022 zu stellen 
  2. Grundlage des ELR-Antrags sind Gesamtkosten von 1.329.448,92 € (netto)
  3. Die Verwaltung wird beauftragt folgende Mittel in den Haushaltsplan 2022 einzustellen:
  • Sanierung Gemeindehalle - Eigenmittel                                167.319 €                
  • Sanierung Gemeindehalle – Zuschuss ELR                        664.725 €
  •        Sanierung Gemeindehalle – Zuschuss Ausgleichstock        750.000 €        
                       

Die Eigenmittel müssen z.B. durch einen außerordentlichen Holzverkauf, Verkauf von bebaubaren Grundstücksflächen und den Verkauf von Ökopunkten erwirtschaftet werden.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die erforderlichen Mittel werden entsprechend dem Beschlussvorschlag im Haushaltsplan 2022 bereitgestellt

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Engesser begrüßt zu diesem TOP Frau Meike Schelshorn vom GVV Rechnungsamt Schönau im Schwarzwald und erteilt ihr das Wort. Frau Schelshorn fasst den Sachverhalt zusammen. Sie betont, dass die Eigenmittel vorhanden sein müssen, damit Maßnahmen ergriffen werden können. 

Beschluss

  1. Der Gemeinderat beschließt für die Sanierung der Gemeindehalle einen ELR-Antrag für das Jahr 2022 zu stellen 
  2. Grundlage des ELR-Antrags sind Gesamtkosten von 1.329.448,92 € (netto)
  3. Die Verwaltung wird beauftragt folgende Mittel in den Haushaltsplan 2022 einzustellen:
  • Sanierung Gemeindehalle - Eigenmittel                                167.319 €                
  • Sanierung Gemeindehalle – Zuschuss ELR                        664.725 €
  •        Sanierung Gemeindehalle – Zuschuss Ausgleichstock        750.000 €        
                       

Die Eigenmittel müssen z.B. durch einen außerordentlichen Holzverkauf, Verkauf von bebaubaren Grundstücksflächen und den Verkauf von Ökopunkten erwirtschaftet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss

Datenstand vom 15.10.2021 10:04 Uhr