Änderung Fremdenverkehrssatzung und Kurtaxesatzung zum 01.01.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 11.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 10

Sachverhalt

Gemäß § 43 KAG können Kurorte, Erholungsorte und sonstige Fremdenverkehrsgemeinden eine Kurtaxe erheben, um ihre Kosten für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen sowie für die, gegebenenfalls auch im Rahmen eines überregionalen Verbunds, den Kur- und Erholungsgästen eingeräumte Möglichkeit der kostenlosen Benutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu decken. Entsprechend dem Gegenleistungsprinzip und dem Entgeltcharakter der Kurtaxe gilt für sie der Kostendeckungsgrundsatz als Obergrenze. Zum Nachweis, dass die Kostendeckungsobergrenze nicht überschritten wird, ist der Kurtaxesatz auf der Grundlage einer ordnungsgemäßen Kalkulation festzusetzen.

Bei der Fremdenverkehrsbeitragssatzung muss die dazugehörige Anlage mit den einzelnen Gewerbearten erweitert werden, um sämtliche Berufsgruppen abzudecken und im Verband eine einheitliche Anlage zur Abrechnung zu bekommen. Die Anlage zur Fremdenverkehrsbeitragssatzung ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

Ebenso weist der Prüfbericht des Landratsamtes Lörrach darauf hin, dass die Gebührenkalkulation für die Kurtaxe zuletzt im Jahr 2009 erfolgte und dringend nachgeholt werden muss. 

Da die Erfassung und Abrechnung der Meldescheine über den Verband erfolgt und es hierfür lediglich eine Lizenz gibt, sollten alle Gemeinden im Verbandsgebiet einen einheitlichen Kurtaxesatz beschließen, ansonsten hat der GVV für jede Gemeinde eine Lizenz anzuschaffen, was mit jährlichen Kosten von 3.000,00 € pro Gemeinde verbunden wäre. Die Gebührenkalkulation der Kurtaxe ist ebenso als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt und wird in der Sitzung erläutert.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt:

  1. die Anlage der Fremdenverkehrsbeitragssatzung wie vorgelegt zu erweitern.
  2. den Kurtaxesatz für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, auf 2,40 Euro/Übernachtung und für Kinder von 6 bis 16 Jahren auf 1,20 Euro/Übernachtung festzusetzen.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Durch die Erhöhung des Kurtaxesatzes von 2,20 Euro auf 2,40 Euro bzw. von 1,10 Euro auf 1,20 Euro wird der ungedeckte Aufwand beim Fremdenverkehr durch den Gast teilweise mitgetragen.

Rechtslage

§ 43 KAG

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Sachverhalt der Sitzungsvorlage wird von Rechnungsamtsleiterin Wagner mit ergänzenden Erläuterungen vorgetragen.
Eine Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt wird nicht gewünscht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt:

  1. die Anlage der Fremdenverkehrsbeitragssatzung wie vorgelegt zu erweitern.
  2. den Kurtaxesatz für Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, auf 2,40 Euro/Übernachtung und für Kinder von 6 bis 16 Jahren auf 1,20 Euro/Übernachtung festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Dokumente
Anlage Fremdenverkehrssatzung (.pdf)
Kalkulation Schönau im Schwarzwald 20_21 (.pdf)
Satzungänderung Fremdenverkehrsbeitrag zum 01.01.2022 (.pdf)
Satzungänderung Kurtaxe zum 01.01.2022 (.pdf)

Datenstand vom 18.10.2021 16:34 Uhr