Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses Schönau im Schwarzwald


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 11.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 11.10.2021 ö 7

Sachverhalt

Über diesen Tagesordnungspunkt sollte bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.09.2021 abgestimmt werden. Herr Stadtrat Schröder hat im Namen der Fraktion der SPD den Antrag gestellt, diesen TOP zu vertagen, um weitere Personen für den Gutachterausschuss vorzuschlagen. Der Gemeinderat stimmte diesem Antrag mehrheitlich zu. 

Gemäß § 2 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung wird der Gutachterausschuss auf vier Jahre bestellt. Sind während der Amtsperiode des Gutachterausschusses weitere Gutachter zu bestellen, so werden diese nur für den Rest der Amtsperiode bestellt.
Nach § 2 Abs. 2 der Gutachterausschussverordnung ist für jeden Gutachterausschuss ein Bediensteter der für die Einheitsbewertung örtlich zuständigen Finanzbehörde sowie ein Stellvertreter als ehrenamtliche Gutachter zu bestellen. 

Die Amtszeit der jetzigen Gutachter endet dieses Jahr, weshalb eine Neubestellung erforderlich wird.
Die Amtszeit des neuen Gutachterausschusses endet nach vier Jahren bzw. nach Gründung des gemeinsamen Gutachterausschusses Wiesental.

Nach § 192 Abs. 3 BauGB sollen der Vorsitzende und die weiteren Gutachter in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein und dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, befasst sein. Für die Ermittlung der Bodenrichtwerte ist ein Bediensteter der zuständigen Finanzbehörde mit Erfahrung in der steuerlichen Bewertung von Grundstücken als Gutachter vorzusehen.

Der derzeitige Gutachterausschuss setzt sich wie folgt zusammen:

Herr Peter Knobel, Schönau im Schwarzwald, Vorsitzender
Herr Dirk Lais, Schönau im Schwarzwald, Stellvertretender Vorsitzender
Herr Werner Faschian, Aitern
Herr Ulrich Steinebrunner, Schönau im Schwarzwald
Herr Helmut Wunderle, Bauamt Schönau im Schwarzwald
Frau Tanja Burgert, Lörrach, Finanzamt
Herr Joachim Kempf, Lörrach, Stellvertreter Finanzamt

Gemäß § 5 Gutachterausschussverordnung werden für die Ermittlung der Bodenrichtwerte mindestens vier Gutachter benötigt.

Es sind alle Gutachter neu zu bestellen, wobei das Vorschlagsrecht für die Vertreter des Finanzamts bei dieser Behörde liegt. Nach Rücksprache mit Frau Knöbel, Geschäftsstellenleiterin des Finanzamts Lörrach, soll der bisherige Gutachter des Finanzamts, Joachim Kempf, wieder bestellt werden. Einen Stellvertreter konnte das Finanzamt mangels geeigneter Personen nicht benennen.

Herr Werner Faschian teilte mit, dass er nicht mehr zur Verfügung stehe. 

Es sind alle Mitglieder neu zu bestellen, wobei eine wiederholte Bestellung zulässig ist.
Festzulegen sind auch der Vorsitzende und sein Stellvertreter.

Für die Bestellung des Gutachterausschusses stehen folgende Bewerber zur Verfügung: 
Herr Peter Knobel, Schönau im Schwarzwald (bisher Vorsitzender)
Herr Dirk Lais, Schönau im Schwarzwald (bisher stellvertretender Vorsitzender)
Herr Ulrich Steinebrunner, Schönau im Schwarzwald
Herr Lothar Becker, Schönau im Schwarzwald
Herr Helmut Wunderle, Bauamt Schönau im Schwarzwald
Herr Joachim Kempf, Lörrach, Stellvertreter Finanzamt

Alle aufgeführten Bewerber haben sich bereit erklärt, dass sie bei einer Wahl einer Bestellung zustimmen und ggf. ihre Ämter weiter ausüben würden.   

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat hat die Mitglieder des Gutachterausschusses zu bestellen.
Außerdem hat der Gemeinderat den Vorsitzenden und stellv. Vorsitzenden festzulegen. 

Rechtslage

Gutachterausschussverordnung, BauGB

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage auszugsweise vor, ehe er über die Neubestellung der Mitglieder des Gutachterausschusses abstimmen lässt.

Beschluss

Der Gemeinderat bestellt folgende Personen als Gutachter:

Herr Peter Knobel, Schönau im Schwarzwald, Vorsitzender
Herr Dirk Lais, Schönau im Schwarzwald, Stellvertretender Vorsitzender
Herr Ulrich Steinebrunner, Schönau im Schwarzwald
Herr Lothar Becker, Schönau im Schwarzwald
Herr Helmut Wunderle, Bauamt Schönau im Schwarzwald
Herr Joachim Kempf, Lörrach, Finanzamt

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss bei kurzzeitiger Abwesenheit von Stadtrat Seckinger.

Datenstand vom 18.10.2021 16:34 Uhr