Achte Änderung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften "Bahngelände" im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 26.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 26.07.2021 ö 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Stadt Schönau im Schwarzwald hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.04.2021 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die 8. Bebauungsplanänderung „Bahngelände“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung gefasst, den Änderungsentwurf gebilligt und zugleich die Offenlage gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 i.V.m. § 13a BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 17.05.2021 bis einschließlich 18.06.2021. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte mit Anschreiben vom 10.05.2021 bis einschließlich 18.06.2021. Gleichzeitig wurden die Behörden und TÖB gebeten, über die von ihnen beabsichtigte oder bereits eingeleiteten Planungen und sonstige Maßnahmen, sowie deren zeitliche Abwicklung Aufschluss zu geben, soweit dies für die vorliegende Bebauungsplanänderung bedeutsam hätte sein können.

Öffentlichkeit
Im Rahmen der Offenlage sind von Seiten der Öffentlichkeit (Bürgerinnen und Bürger) keine Stellungnahmen eingegangen.

Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
Im Rahmen der Offenlage sind von Seiten der Behörden und TÖB Stellungnahmen eingegangen. Siehe hierzu beigefügte Synopse mit Beschlussvorschlägen.

Beschlussvorschlag

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, werden die Stellungnahmen gemäß dem Beschlussvorschlag in der beigefügten Synopse berücksichtigt.

  1. Die 8. Bebauungsplanänderung und der Erlass örtlicher Bauvorschriften in der Fassung vom 26.07.2021 werden unter Berücksichtigung der vorgenannten Stellungnahmen nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende heißt Dipl.-Ing. Jürgen Schill vom Büro Fahle Stadtplaner Partnerschaft mbH aus Freiburg als Referenten zu diesem Tagesordnungspunkt herzlich willkommen.

Im Folgenden stellt Dipl.-Ing. Schill anhand einer Präsentation die umfassenden Beratungsunterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt in komprimierter Form mit eingehenden Erläuterungen vor.
Besonders geht er dabei auf die im Rahmen der Offenlage von Seiten der Behörden und Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen und die dazu erarbeiteten Beschlussvorschläge ein.

Stadtrat Dr. Sladek spricht den Klimaschutz an und in diesem Zusammenhang die jüngst von der Landesregierung beschlossene Photovoltaik-Pflicht, nach der zukünftig bei Neubauten und bei grundlegenden Dachsanierungen eine Photovoltaikanlage auf dem Hausdach installiert werden muss. Er fragt an, ob diese Verpflichtung in den Bebauungsvorschriften zum Bebauungsplan verankert werden müsse.
Diese Notwendigkeit wird von Dipl.-Ing Schill verneint, da das Landesrecht den örtlichen Bauvorschriften vorgehe und daher automatisch gelte.
Auf Anfrage von Stadträtin Münzer bestätigt der als Zuhörer anwesende Eigentümer des Grundstücks Friedrichstraße 8, dass er dem zwischen ihm und der Stadt vorgesehenen Grundstückstausch zustimme.
Der Vorsitzende ergänzt, dass der Tausch demnächst notariell beurkundet werde.

Beschluss

  1. Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander, werden die Stellungnahmen gemäß dem Beschlussvorschlag in der beigefügten Synopse berücksichtigt.

  1. Die 8. Bebauungsplanänderung und der Erlass örtlicher Bauvorschriften in der Fassung vom 26.07.2021 werden unter Berücksichtigung der vorgenannten Stellungnahmen nach § 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 GemO als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss. Im Anschluss an die Beschlussfassung gibt der Vorsitzende einen kurzen Sachstandsbericht zur Parksituation an der B 317 vor dem Anwesen Friedrichstr. 8 (ehemalige Post). Nachdem im dortigen Bereich immer wieder verkehrswidrig geparkt werde und sich hierüber auch der neue Eigentümer des Anwesens beschwert habe, sei die Stadt vom Fachbereich Verkehr des Landratsamtes erneut angehört worden. Die Stadt habe sich abermals für die Anordnung eines absoluten Halteverbots für den Bereich zwischen der Einmündung Buchenbrandstraße in die B 317 bis zur Stichstraße von der B 317 zur Bahnhofstraße abgesprochen. Es bleibe abzuwarten, ob seitens der Verkehrsbehörde eine entsprechende Anordnung erfolge.

Dokumente
8. BPLÄ Bahngelände Cover Satzung Satzung (21-07-12) (.pdf)
8te BPLÄ Bahngelände Deckblatt Satzung (21-07-06) (.pdf)
8. BPLÄ Bahngelände Bebauungsvorschriften Satzung (21-07-12) (.pdf)
8. BPLÄ Bahngelände Begründung Satzung (21-07-12) (.pdf)
8te BPLÄ Bahngelände Abwägung Offenlage (21-07-12) (.pdf)
Modifiziertes schalltechnisches Gutachten (.pdf)

Datenstand vom 04.08.2021 07:51 Uhr