Bauantrag zur Umnutzung einer Garage zu Wohnraum und Neubau Carport einschließlich AAB-Antrag wegen Überschreitung der Baugrenze auf Flst.-Nr. 947 (Hintere Hofmatt 8)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 14.06.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 14.06.2021 ö 3

Sachverhalt

Beim vorliegenden Antrag handelt es sich um einen Antrag zur Umnutzung der vorhandenen Garage zu Wohnraum, den Bau eines Carports sowie einem Befreiungsantrag wegen Überschreitung der Baugrenze auf Flst.-Nr. 947.

Beim neu geplanten Carport handelt es sich um eine Holzkonstruktion mit aufgeständerten PV-Modulen. Im Carport soll eine E-Ladesäule installiert werden.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Bahngelände“. Laut Bebauungsplan sind Flächen für Garagen innerhalb der dafür ausgewiesenen Flächen oder innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Durch die Umnutzung der vorhandenen Garage werden Stellplätze auf dem Grundstück erforderlich. Eine Ersatzbeschaffung der Stellplätze innerhalb des Baufensters ist nicht mehr möglich. Der Carport müsste von der Wiedlestraße angefahren werden.
 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Antrag auf Umnutzung der Garage zu Wohnraum, den Bau eines Carports sowie den Befreiungsantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Bahngelände“ bezüglich der Baugrenzen wird erteilt.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn teilt mit, dass das Anwesen nach Abschluss des Vorhabens vom Eigentümer selbst genutzt wird. Auf dem Carport soll eine Photovoltaikanlage errichtet werden. Die Ausfahrt wird zur Wiedlestraße hin angeordnet. Für die Überschreitung des Baufensters ist eine entsprechende Freigabe erforderlich.

Stadtrat Locker erwähnt, dass durch das Vorhaben keine Sichteinschränkungen entstehen. Somit werden von ihm auch keine Einwände erhoben.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, vorliegenden Antrag auf Umnutzung der Garage zu Wohnraum, den Bau eines Carports sowie den Befreiungsantrag befürwortend an die Baurechtsbehörde weiterzuleiten. Befreiung von der Festsetzung des Bebauungsplanes „Bahngelände“ bezüglich der Baugrenzen wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 06.07.2021 17:01 Uhr