Haushaltsplan 2020, Zwischenbericht Ergebnishaushalt per 30.06.2020


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 27.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 10

Sachverhalt

Nach § 28 GemHVO ist der Gemeinderat unterjährig über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Dieser Verpflichtung kommt die Verwaltung nun erstmalig mit einem Zwischenbericht für den Ergebnishaushalt nach. Der Zwischenbericht konzentriert sich auf die Schlüsselpositionen des Ergebnishaushalts sowie auf die Kostenstelle 61100001 in der mit den „Steuern, Umlagen und allgemeinen Zuweisungen“ wesentliche Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts abgebildet werden.

Kostenstelle
Bezeichnung
21100601
Gymnasium Schönau
21400201
Mensa Gymnasium
42400101
Freibad Schönau
53300101
Wasserversorgung
53800101
Ortskanalisation
53800102
Sammler und Kläranlage GVV
55500101
Stadtwald Schönau

Auf eine Prognose des Gesamtergebnisses wird bewusst verzichtet, da der Aufwand zu dessen Ermittlung und dessen Aussagekraft zum jetzigen Zeitpunkt, gerade im Hinblick auf die unkalkulierbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie, in keinem Verhältnis steht.  


Erläuterungen zur Kostenstelle 21100601 – Gymnasium Schönau

Für den Betrieb des Gymnasiums war im Haushaltsplan ein Defizit von 78.160 € vorgesehen. Durch die temporäre Schließung der Schule bzw. den reduzierten Betrieb können bei den Aufwendungen für die Gebäudereinigung voraussichtlich Kosten von rund 7.400 € eingespart werden. Durch die beschlossene Verschiebung der ersten Tranche von 100 neuen Stühlen  für die Aula ins Jahr 2021 können weitere Kosten eingespart werden, so dass sich das Defizit beim Betrieb des Gymnasiums um rund 27.000 € auf rund 51.000 € verringern könnte. Diese Prognose steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass die vom Land Baden-Württemberg gewährte Liquiditätshilfe für die Sachkostenbeiträge in echte Zuschüsse umgewandelt wird.

Die Personalkosten der Lehrer werden vom Land Baden-Württemberg getragen.


Erläuterungen zur Kostenstelle 21400201 – Mensa Gymnasium

Aufgrund der Corona-Pandemie war die Mensa des Gymnasiums rund 3 Monate geschlossen. Bei fortlaufenden Personalkosten und wegbrechenden Erträgen verdoppelt sich das geplante Defizit von 21.205 € auf rund 40.000 €. Ein Ausgleich durch das Land ist bisher nicht vorgesehen.


Erläuterungen zur Kostenstelle 42400101 – Freibad Schönau

Durch die Öffnung des Freibads, auch zu Pandemiezeiten, ist mit einem Gesamtdefizit von rund 317.200 € zu rechnen. Davon werden rund 253.800 € von der Stadt Schönau im Schwarzwald und rund 63.400 € von den am Freibad beteiligten Gemeinden getragen. Die Erhöhung des Gesamt-Defizits (Stadt Schönau im Schwarzwald + beteiligte Gemeinden) um rund 71.700 € ist im Wesentlichen auf geringere Eintrittsgelder (-72.400 €) und höhere Reinigungskosten (+ 3.000 €) zurückzuführen. Die Prognose der Eintrittsgelder basiert auf einer Hochrechnung der ersten 15 Öffnungstage. Dabei wurde das Freibad täglich von durchschnittlich 117 Nutzern besucht. Bei 75 Besuchstagen ergeben sich 8.775 Eintritte. Diese wurden mit einem durchschnittlichen Eintritt von 4,00 € netto (= 4,20 € brutto) multipliziert. Diese Berechnungsart orientiert sich ausschließlich an dem bisherigen Nutzungsverhalten. Auf Spekulationen bezüglich der Feriennutzung bzw. des Wetters wurde verzichtet.  
Die deutlich höhere Belastung der Verwaltung ist in diesen Zahlen nicht berücksichtigt. Die (zeitlichen) Aufwendungen für die Erstellung eines Betriebs- und Hygienekonzepts, die Einstellung und Verwaltung von zusätzlichem Personal, die Umsetzung der kassentechnischen Anforderungen (u.a. Online-Reservierung) und die (teilweise tägliche) Stellung zusätzlicher Forderungen hat die Verwaltung zeitweise an ihre Kapazitätsgrenze gebracht. Dabei sollte auch der Gemeinderat bedenken, dass gerade in Zeiten einer Pandemie die Kapazitäten einer kleinen Verwaltung begrenzt sind. Auch andere kommunale Aufgaben müssen während des Freibadbetriebs gewährleistet werden.    


Erläuterungen zur Kostenstelle 53300101 – Wasserversorgung

Bei der Erstellung des Haushaltszwischenberichts wurde festgestellt, dass bei den Benutzungsgebühren ein Erfassungsfehler vorliegt. Statt 196.535 € ergeben sich aus der Gebührenkalkulation 189.535 €. Diese 7.000 € sind bei der prognostizierten Abweichung von rund 12.000 € in Abzug zu bringen, so dass sich das Ergebnis der Wasserversorgung im geplanten Rahmen bewegen dürfte. Lediglich beim Wasserentnahmeentgelt ist mit wesentlichen Abweichungen = Mehrkosten von rund 4.000 € zu rechnen.


Erläuterungen zur Kostenstelle 53800101+2 – Ortskanalisation/Abwasserumlage

Im Bereich der Abwasserentsorgung muss bei den Benutzungsgebühren mit Mindererträgen von rund 14.000 € gerechnet werden. Die können durch Einsparungen kompensiert werden. So wird die Kanalsanierung im Johann-Peter-Hebel-Weg erst im Jahr 2021 ausgeführt. Das Jahr 2020 wird für die Planung und Abstimmung mit EWS und ZV Breitband genutzt. Dadurch wird die Ergebnisrechnung 2020 um rund 70.000 € entlastet. Durch Einsparungen bei der Unterhaltung der Verbandssammler können bei der Abwasserumlage rund 27.000 € eingespart werden, so dass die Abwasserbeseitigung rund 83.000 € besser als geplant abschließen dürfte.

 
Erläuterungen zur Kostenstelle 55500101 – Stadtwald Schönau

Die Prognose für den Stadtwald Schönau erfolgte in Abstimmung mit dem Forstbezirk Todtnau bzw. in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Revierförster. Eine Prognose gestaltet sich jedoch äußerst schwierig, da ein Großteil des Holzes auf dem Nasslager liegt und der Verkaufspreis für das stärker befallene Holz mittlerweile auf 20 € gefallen ist (geplant waren 25 €). Deshalb wird lediglich mit Holzerlösen von 150.000 € gerechnet. Das sind rund 150.000 € weniger als im Haushaltsplan vorgesehen. Die weiteren Prognosen orientieren sich im Wesentlichen am Planansatz. Das Gesamtdefizit im Stadtwald wird voraussichtlich rund 320.000 € betragen, was den Gesamtergebnishaushalt mit rund 90.000 € zusätzlich belastet. Der Unsicherheitsfaktor in diesem Bereich ist allerdings sehr hoch. Das Defizit könnte auch deutlich höher liegen.  


Erläuterungen zur Kostenstelle 61100001 – Steuern, Zuweisungen, Umlagen

Die wesentlichen Abweichungen ergeben sich bei den Steuern, Zuweisungen und Umlagen. Hier eine verlässliche Prognose zu treffen, ist in der aktuellen Situation sehr schwer, so dass die ermittelten Zahlen mit einem sehr hohen Unsicherheitsfaktor belastet sind.

Die Gewerbesteuer liegt aktuell rund 335.000 € unter dem Planansatz 2020. Die Ausfälle in diesem Bereich sollen durch einen pauschalen Ausgleich des Bundes und des Landes kompensiert werden. Der pauschale Ausgleich soll aus der Differenz der Steuerschätzungen vom Oktober 2019 und Mai 2020 erfolgen. Das entsprechende Gesetz befindet sich aktuell in der Entwurfsphase. Inwieweit die Stadt Schönau im Schwarzwald an dieser Kompensation partizipiert, kann aktuell nicht abgeschätzt werden.

Bei den Gemeindeanteilen an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer wird aufgrund der anhaltenden Kurzarbeit, steigender Arbeitslosigkeit und stagnierender Konjunktur ein Einbruch von rund 20% erwartet. Ob der angekündigte Schutzschirm für Kommunen kommt bzw. in welcher Weise hier eine Unterstützung durch das Land gewährt wird, ist zum aktuellen Zeitpunkt offen. Die Ertragsausfälle könnten bis zu 350.000 € betragen. Genauere Zahlen liegen nach Abrechnung des zweiten Quartals vor.

Durch die coronabedingte Schließung der Spielhallen und Gaststätten ist bei der Vergnügungssteuer mit einem deutlichen Einbruch zu rechnen. Allerdings dürfte auch der Planansatz zu optimistisch gerechnet sein. Die Ertragsausfälle liegen bei rund
29.000 €.

Während bei den Leistungen aus dem Familienleistungsausgleich mit Ertragsausfällen von rund 12.000 € zu rechnen ist, kann bei den Schlüsselzuweisungen (FAG) und bei den sonstigen allgemeinen Zuweisungen vom Land mit Mehrerträgen von rund
25.000 € gerechnet werden. Die Schlüsselzuweisungen vom Land werden jedoch lediglich als Liquiditätshilfe auf der Basis der Steuerschätzung vom Oktober 2019 gewährt. Ob diese so verbleiben oder auf die Steuerschätzung vom Mai 2020 rückgerechnet werden, ist aktuell noch offen. Unter den sonstigen allgemeinen Zuweisungen vom Land wird die anteilige Soforthilfe des Landes für die Monate April und Mai ausgewiesen. Die anteilige Hilfe für den Buchenbrandkindergarten wurde bereits abgezogen und an den GVV Schönau weitergeleitet.

Durch die erwarteten Ertragsausfälle bei der Gewerbesteuer wird die Gewerbesteuerumlage um rund 43.000 € sinken. Sollten die Gewerbesteuerausfälle durch Bund und Land kompensiert werden, ist diese „Einsparung“ obsolet.

Die allgemeine Verbandsumlage an den GVV Schönau kann zu diesem Zeitpunkt nicht prognostiziert werden. Dafür müsste über wesentliche Teile des Verbandshaushalts eine Prognose erstellt werden. Wesentliche Abweichungen sind zum aktuellen Zeitpunkt nicht erkennbar. Durch die zeitliche Streckung des Flächennutzungsplans wird die Stadt Schönau im Schwarzwald um rund 23.000 € entlastet.

Im Bereich der Steuern, Zuweisungen und Umlagen beträgt das Risiko durch die Corona Pandemie bis zu 600.000 €. Dieser Betrag kann aus dem laufenden Haushalt nicht ausgeglichen werden, so dass die Rücklage des ordentlichen Ergebnisses deutlich stärker als geplant in Anspruch genommen werden muss. Auch die Liquiditätsreserven der Stadt werden deutlich abnehmen. Dies wird den Spielraum künftiger Haushalte erheblich einschränken.          

Der angefügte Zwischenbericht wird dem Gemeinderat in der Sitzung vom 27.07.2020 erläutert.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Zusammenfassend ergeben sich aus den dargestellten und erläuterten Prognosen Haushaltsrisiken für den Ergebnishaushalt von rund 700.000 €. Diese können nicht durch die im April verfügte Maßnahmensperre von rund 38.600 € (ohne Kanalsanierung Johann-Peter-Hebel-Weg) finanziert werden. Die im Haushaltsplan 2020 veranschlagte Rücklagenentnahme von 337.210 € kann sich demzufolge auf bis zu 1 Mio € erhöhen, da nicht alle Kostenstellen des Haushalts beleuchtet wurden.  

Rechtslage

§ 28 GemHVO

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der vorliegende Zwischenbericht des Ergebnishaushaltes wird von Rechnungsamtsleiter Stähle eingehend vorgestellt und erläutert.

Stadträtin Münzer führt aus, dass sich die städtische Finanzsituation, welche dem Haushalt 2020 zugrunde lag, bereits vor der Corona-Krise in einer Abwärtsspirale befunden habe. Daher sei es dringend geboten, zukünftig auf der Ausgabenseite zurückhaltend zu agieren.
Rechnungsamtsleiter Stähle erwidert, dass die Haushaltsplanung für das Jahr 2020 zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung seriös erfolgt und die vorhandenen Finanzmittel für die gemeindliche Aufgabenerfüllung eingesetzt worden seien.
Auf Frage von Stadtrat Dr. Sladek führt der Rechnungsamtsleiter aus, dass der städtische Rücklagenbestand zirka 2,5 Mio. Euro betrage. Demzufolge sei die finanzielle Lage noch nicht bedrohlich, weswegen auch der Erlass einer Haushaltssperre nicht im Raum stehe.

Im Übrigen nimmt der Gemeinderat den Ergebnisbericht zur Kenntnis.

Dokumente
Zwischenbericht per 30.06.2020 (.pdf)

Datenstand vom 13.08.2020 16:12 Uhr