Bauantrag zur Errichtung eines Geräteschuppens und Erweiterung des best. Lagerplatzes auf Flst.-Nr. 694 (Kälberbelchen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 27.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 27.07.2020 ö 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Birnbaum II“. Eigentümer des Grundstücks mit der Flst.-Nr. 694 ist die Stadt Schönau im Schwarzwald.  

Am 02.11.1993 wurde der vorhandene Geräteschuppen von der Baurechtsbehörde des Landratsamts genehmigt. Antragsteller war die Stadt Schönau im Schwarzwald.

Im Oktober 2012 wurde ein Lagerplatz mit einer Größe von 16 x 13 m von der Ruga GmbH im Kenntnisgabeverfahren beantragt und am 12.11.2012 genehmigt.

Im Frühjahr 2020 wurde festgestellt, dass ein weiterer Schuppen von der Fa. Ruga GmbH auf dem ehemaligen Lagerplatz aufgestellt wurde. Der Schuppen hat eine Größe von ca. 9,91 x 4,82 m = 47,77 m² und ist mit einem Pultdach (Abdeckplane) versehen.

Zusätzlich wurde der vorhandene Lagerplatz um ca. 298 m² (Erdabtrag ca. 370 m³) ohne Genehmigung bzw. Zustimmung der Stadt Schönau im Schwarzwald erweitert.  

Dem Bauantrag liegt eine zur Unterschrift vorbereitete „Zustimmung des Grundstückseigentümers“ bei.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat stimmt über das weitere Vorgehen ab.

Rechtslage

Für den Bau des zusätzlichen Lagerschuppens sowie die Erweiterung des Lagerplatzes liegt keine Baugenehmigung vor.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle trägt den Sachverhalt der Sitzungsvorlage mit ergänzenden Erläuterungen  vor. Zudem werden dem Gremium Fotos von der bislang nicht genehmigten Errichtung des Schuppens und des ungenehmigten Erdabtrags gezeigt.

Stadträtin Münzer hält die Vorgehensweise des Bauherrn, einen Schuppen auf einem fremden Grundstück ohne Erlaubnis des Eigentümers zu errichten, für nicht korrekt.
Diese Auffassung wird von mehreren Gemeinderatsmitgliedern ebenfalls vertreten.
Seitens der Stadträte Knobel, Locker und Schröder wird zudem auf den ungenehmigten Erdabtrag für die Erweiterung des Lagerplatzes verwiesen, was in der Entscheidungsfindung zusätzlich dazu beitrage, dass die Genannten für die Ablehnung des Bauantrags plädieren.

Vor der Beschlussfassung wird vom Vorsitzenden darauf verwiesen, dass der bislang baurechtlich nicht genehmigte Schuppen zurückgebaut werden muss, wenn seitens der Stadt als Grundstückseigentümerin die Zustimmung zum Bauvorhaben verweigert werde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Stadt Schönau im Schwarzwald als Grundstückseigentümerin die Zustimmung zu diesem Bauvorhaben verweigert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Datenstand vom 13.08.2020 16:12 Uhr