Fragestunde für den Bürger


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 23.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 23.09.2019 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Es melden sich mehrere Zuhörer/-innen zu Wort und geben ihre Stellungnahmen zum nachfolgenden Tagesordnungspunkt „Verkehrskonzept Innenstadt“ ab. Außerdem werden zum Verkehrskonzept unter anderem folgende Fragen gestellt:

  1. Muss die offene Pausenhoffläche 3-5 m² pro Schüler betragen, und falls ja, ist dann die Fläche des Schulhofs vor dem Gymnasium zu klein?

  1. Warum wurde für die heutige Sitzung die „Fragestunde für den Bürger“ nicht hinter den TOP 2 „Verkehrskonzept Innenstadt“ gesetzt?
Antwort des Vorsitzenden:
Die Geschäftsordnung des Gemeinderats schreibt vor, dass die Fragestunde zu Beginn der Sitzung stattfinden sollte.

  1. Wird  in der Talstraße eine verkehrsberuhigte Zone unbedingt benötigt?

  1. Welche Maßnahmen werden zur Verkehrsberuhigung in der Luisenstraße ergriffen?

  1. Warum wurden die betroffenen Anwohner der Innenstadt im Zuge der Konzepterstellung nicht gehört?
Antwort des Vorsitzenden:
Die im Innenstadtbereich direkt betroffenen Gewerbetreibenden und öffentlichen Anlieger habe man in einer Informationsveranstaltung über den aktuellen Stand des Verkehrskonzeptes informiert. Diese konnten eine schriftliche Stellungnahme abgeben, welche in die weitere Konzeptausarbeitung aufgenommen worden sei.
Die Vorstellung des Konzepts für die direkt betroffenen Anwohner und für die Öffentlichkeit erfolge in der heutigen Sitzung.

  1. Gibt es gesetzliche Grundlagen für eine Sperrung der unteren Talstraße?
Antwort des Vorsitzenden:
Offene Pausenhofflächen eines Schulhofes sollen nach einem Erlass den Schulbau empfehlungen* des Kultusministeriums aus dem Jahr 1983 je Schüler 3-5 m² ausweisen. Diese Fläche werde nur mit Einbeziehung des Rathausplatzes erreicht. Für diesen Fall sei die Sperrung der Talstraße unabdingbar, da eine öffentliche Straße nicht durch einen Pausenhof verlaufen dürfe.

*geändert gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 04.11.2019

  1. Sind im Falle einer Sperrung der unteren Talstraße bauliche Veränderungen in der Neustadtstraße geplant?
Antwort des Vorsitzenden:
Falls im angesprochenen verkehrsberuhigten Bereich bauliche Veränderungen erfolgen sollten, müssen diese so ausgeführt werden, dass dort der Winterdienst auch zukünftig möglich sei.

  1. Wird beabsichtigt, den Wochenmarkt in die obere Talstraße zu verlegen?

Zu den nicht direkt beantworteten Fragen erklärt Bürgermeister Schelshorn, dass diese voraussichtlich durch die Vorstellung und Erläuterung des Verkehrskonzeptes im nachfolgenden Tagesordnungspunkt geklärt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, werde er auf offene Fragen nochmals explizit eingehen.  

Datenstand vom 05.11.2019 18:05 Uhr