Verkehrskonzept Innenstadt, Entscheidung über die Variantenwahl (Grobkonzept) und über weitere Verkehrsmaßnahmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald, 07.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 07.10.2019 ö 3

Sachverhalt

Die Stadt Schönau im Schwarzwald beauftragte im Oktober 2018 das Büro dwd INGENIEUR GMBH mit der Erstellung eines Verkehrskonzeptes für die Innenstadt von Schönau, um diverse verkehrsbezogene Konfliktfelder zu lösen.

Das vom Büro dwd INGENIEUR GMBH ausgearbeitete Verkehrskonzept wurde dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.09.2019 vorgestellt und ausführlich erläutert.

Unabhängig von der späteren Wahl der Verkehrsführung sind diverse Maßnahmen sinnvoll, um eine Verbesserung der Verkehrssituation und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt für die Verkehrsteilnehmer zu realisieren.

Eine dieser Maßnahme liegt in der Vermeidung des Durchgangsverkehrs in der direkten Innenstadt. Dies kann über eine Verlagerung auf die Paradiesstraße. sowie die Hintere Hofmatt realisiert werden. Eine umfängliche, wegweisende Beschilderung im Sinne eines Verkehrsleitsystems ist für die Umsetzung erforderlich.

Um die Aufenthaltsqualität zu steigern ist der bereits vorhandene verkehrsberuhigte Bereich zu verdeutlichen. Die angepasste Geschwindigkeit von 7 km/h ist durch verschiedene bauliche Maßnahmen auf der Verkehrsfläche zu erreichen.

Die Luisenstraße ist ein Teil des ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichs. Dieser ist hier nicht den Anforderungen entsprechend ausgebaut. Durch einen Ausbau kann eine Reduzierung der Geschwindigkeit des Verkehrs und eine höhere Sicherheit der Kindergartenkinder erreicht werden. Zum Schutz der Kindergartenkinder ist die Einbahnstraße nur noch für Anlieger zu öffnen.

Um eine Entlastung und Ordnung in der Hinteren Hofmatt zu erreichen, ist es denkbar ab Bäckerei Gutmann eine Einbahnstraßenregelung Richtung Kirchgasse einzurichten. Durch markierte Parkplätze kann die Verkehrssituation zusätzlich geordnet werden.  

Zusätzliche Parkmöglichkeiten (z.B. im Bereich Schönenbergerstraße) und eine stringente Bewirtschaftung mittels unterschiedlicher Parkdauerbegrenzungen sind ebenfalls Bestandteile des Konzeptes.

Für den Bereich Talstraße (B317 bis Knoten Gentnerstraße/Neustadtstraße) wurden drei Varianten der Verkehrsführung untersucht und mit der Stadtverwaltung, der Straßenverkehrsbehörde sowie der Polizei abgestimmt. Dieses Teilgebiet ist auf Grund der Knotenproblematiken sowie des Gymnasiumschulhofes/Rathausplatzes ein langjähriges Hauptkonfliktfeld und somit ein dringend zu lösendes Handlungsgebiet.

Variante A: 
Temporäre Sperrung der Unteren Talstraße (Bereich Friedrichstraße bis Gentnerstraße) Montag bis Freitag von 7 bis 14 Uhr.

  • Gesamter Bereich Rathausplatz, Talstraße und Schulhof wird als Schulhof nutzbar.
  • Verkehrsverlagerung nur zu Sperrungszeiten.
  • Zugänglichkeit Pfarrhaus wird gewährleistet.
  • Ein- und ausfahrender Verkehr der Unteren Talstraße nach 14 Uhr möglich.
  • Verkehrsverlagerung auf umliegende Straßen zu Sperrzeiten als Folge.
  • Komplizierte Beschilderung erforderlich.
  • Temporäre Sperrung nicht in Verbindung mit Verkehrsberuhigtem Bereich möglich.

Die Straßenverkehrsbehörde des Landratsamt Lörrach wird auf Grund der komplizierten Beschilderung und nicht stringenter Verkehrsführung eine temporäre Sperrung nicht anordnen, da eine zeitweise Sperrung zu Verwirrungen bei den Verkehrsteilnehmern führen kann und daher nicht praktikabel ist.

Variante B:
Vollständige Sperrung der Unteren Talstraße (elektrischer Poller, Schranke oder ähnliches)

  • Bietet größte Sicherheit für Schüler.
  • Klare Verkehrsführung möglich.
  • Zugänglichkeit Pfarrhaus gewährleistet.
  • Viele Gestaltungsmöglichkeiten für den zentralen Platz in der Innenstadt.
  • Verkehrsverlagerung auf umliegende Straßen.
  • Grundsätzlich verkehrsfreier Festplatz wird realisierbar.
  • Führt zur Entzerrung der Knotenpunkte B 317/ Talstraße sowie Talstraße/Gentnerstraße
  • Parkmöglichkeiten am Wochenende können bestehen bleiben.

Variante C:
Keine Sperrung der Unteren Talstraße, Einbahnregelung Richtung Gentnerstraße, Absicherung Schulhof

  • Verkehrsberuhigter Bereich bleibt bestehen (zusätzliche bauliche Maßnahmen sind erforderlich).
  • Zugänglichkeit Pfarrhaus gewährleistet.
  • Schulhof muss gegen den fließenden Verkehr abgesichert werden (Zaunanlage, Möblierung o.ä.).
  • Schulhof wird dadurch zu klein (3-5 m²/ Schüler wird empfohlen). Die Stadt als Schulträger muss dafür sorgen, dass ausreichend Bewegungsraum vorhanden ist.
  • Sehr wenige Gestaltungsmöglichkeiten für den schönen zentralen Platz in der Innenstadt.
  • Keine Entzerrung der angrenzenden Knotenpunkte.

Aus verkehrsplanerischer Sicht kann die Umsetzung der Variante B empfohlen werden. Auch aus Sicht der Polizei und der Straßenverkehrsbehörde ist diese die zu empfehlende Variante.  

Die Straßenverkehrsbehörde und die Polizei sieht einen vorgeschlagenen Testbetrieb von der empfohlenen Variante sowie evtl. weiteren Maßnahmen mit der Mindestdauer von einem Jahr (absolutes Minimum ein halbes Jahr) als sinnvoll und zielführend an. Damit kann nach dem Testbetrieb über eine dauerhafte Umsetzung mit konkreten Erfahrungen entschieden werden.

Von der Verwaltung wird ebenfalls ein einjähriger Testbetrieb der Variante B vorgeschlagen. Diese Variante bietet für die Schule und den Schulträger den erforderlichen und größtmöglichen Schutz gegen Schadensersatzansprüche, die im Falle einer Aufsichtspflichtverletzung geltend gemacht werden könnten.

Außerdem schlägt die Verwaltung die Umsetzung folgender Verkehrsmaßnahmen vor:

  • Einrichtung der Anliegerstraße in der Luisenstraße

  • Parkplatzmarkierung mit Parkraumbewirtschaftung (Parkscheibenregelung) in der Hinteren Hofmatt für folgende Teilbereiche:
  • oberhalb der B 317 bis Parkplatz Hotel „Kirchbühl“
  • unterhalb der B 317 bis zum Bahnweg

  • Anpassung der Verkehrsraum-Beschilderung inklusive Beschilderung der Luisenstraße

Nach dem Testbetrieb und der endgültigen Umsetzungsentscheidung ist seitens des Büro dwd BAUINGENIEUR GMBH folgendes weiteres Vorgehen geplant:

  • Ausarbeitung des Konzeptes mit Grobkosten,
  • Erstellung eines Stufenplans mit Prioritätenliste und Umsetzungszeitraum,
  • detaillierte Ausplanung der gewählten Variante in Abstimmung mit Stadt und Landratsamt.

 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat fasst folgende Einzelbeschlüsse:

Beschluss 1
Einführung des Testbetriebs mit Vollsperrung der Unteren Talstraße für ein Jahr.

Beschluss 2
Einrichtung der Anliegerstraße in der Luisenstraße.

Beschluss 3
Der Parkplatzmarkierung mit Parkraumbewirtschaftung (Parkscheibenregelung) für die vorgeschlagenen Teilbereiche der Hinteren Hofmatt.

Beschluss 4
Der Standort des Wochenmarkts wird nicht verändert.

Beschluss 5
Anpassung und teilweise Neubeschilderung der Verkehrsraum-Beschilderung.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Die Kosten für die Anpassung der Verkehrsraum-Beschilderung (inklusive Ausarbeitung Beschilderungsvorlage) wurden vom Büro dwd INGENIEUR GMBH mit 20.000 Euro ermittelt.
Für die Umsetzung des Testbetriebs wird mit weiteren Kosten von 5.000 Euro kalkuliert.
Die erforderlichen Mittel sollen in den Haushalt 2020 eingestellt werden

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende teilt eingangs mit, dass heute die Petition einer „Initiative zur Erhaltung der Unteren Talstraße für den öffentlichen Verkehr" bei der Verwaltung eingegangen sei. Die Petition hätten rund 300 Personen mit ihrer Unterschrift unterstützt. Sehr geärgert habe ihn, dass die Bittschrift zahlreiche Unterstellungen enthalte und darin unwahre Tatsachen angeführt werden, welche unter den Tatbestand der Verleumdung fallen. Außerdem würde aus dem Schriftstück nicht hervorgehen, wer dieses verfasst habe.
Hierüber sei er sehr enttäuscht, zumal dies anders gelöst hätte werden können.

Alexandra Diewald vom Büro dwd BAUINGNIEUR GMBH zeigt Verständnis dafür, dass über das vorliegende Verkehrskonzept eine emotionale Diskussion geführt wird. Dagegen gehe es nicht an, dass in der Petition unterstellt werde, dass das Verkehrskonzept nicht neutral und objektiv erstellt worden sei, da die Stadt als Auftraggeber das Ergebnis der Studie bereits vorgegeben hätte. Diese unwahre Behauptung, die sie entschieden zurückweise, treffe ihr Büro sehr. Sie könne versichern, dass ihr Büro das Konzept neutral und ohne jegliche Beeinflussung ausgearbeitet habe.

Weiter weist Bürgermeister Schelshorn nochmals darauf hin, dass der Beschlussvorschlag 1 zu diesem Tagesordnungspunkt - wie unter TOP 1 „Fragestunde für den Bürger“ bekannt gegeben - abgeändert werde. Hauptgrund hierfür sei, dass die Verwaltung im Vorfeld der Sitzung von den Gemeinderatsfraktionen deutliche Signale erhalten habe, dass eine Vollsperrung der Unteren Talstraße im Gremium abgelehnt werde. Deshalb schlage die Verwaltung nun die temporäre Sperrung der Straße vor, zumal Recherchen ergeben hätten, dass in Baden-Württemberg temporäre Straßensperrungen in ähnlich gelagerten Fällen von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden genehmigt wurden.
Mit dem Beschluss zur temporären Sperrung der Straße werde zudem eine klare Aussage des Landratsamtes Lörrach bezüglich der erforderlichen straßenverkehrsrechtlichen Anordnung erwirkt. Im Falle der zu erwartenden Ablehnung könnte die Stadt dann den Klageweg beschreiten.
Über Beschlussvorschläge 2 bis 5 soll dagegen unverändert abgestimmt werden.

Für das Büro dwd BAUINGENIEUR GMBH erklärt Alexandra Diewald, dass dieses aufgrund der Konzeptausarbeitung die Variante B (Vollsperrung der Talstraße) als Testphase empfohlen habe. Eine temporäre Sperrung der Straße biete dennoch die Chance für einen Schritt in die richtige Richtung, weshalb diesem Schwenk seitens ihres Büros zugestimmt werden könne.  

Es schließt sich eine eingehende Aussprache an, in der besonders von den Mitgliedern der SPD-Fraktion das Vorgehen des Bürgermeisters bezüglich des kurzfristig abgeänderten Beschlussvorschlags kritisiert wird. Stadtrat Schröder erklärt, dass seine Fraktion die neue Beschlusslage nicht mehr beraten konnte. In diesem Zusammenhang stellt er die Frage, ob ein Beschlussvorschlag so kurzfristig geändert werden kann.
Der Vorsitzende erwidert, dass dies legitim sei, zumal der Sachverhalt der Sitzungsvorlage keinerlei Änderung erfahren habe.
Stadtrat Knobel hält die Änderung des Beschlussvorschlages ebenfalls für nicht gut und plädiert dafür, diesen Beschluss abzusetzen.
Stadträtin Münzer erklärt, dass für sie mit der Änderung des Beschlussvorschlags auch eine Änderung der Tagesordnung einhergehe, weshalb sie dem neuen Beschluss nicht zustimmen könne.
Stadtrat Dr. Sladek stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, den Beschluss über die temporäre Sperrung der Unteren Talstraße abzusetzen und zunächst ein Meinungsbild des Gemeinderats einzuholen, mit dem dann die Ziele des Verkehrskonzepts weiterverfolgt werden können.

Der Vorsitzende stellt fest, dass zu diesem Antrag keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen. Er lässt daher über den Antrag abstimmen.

Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Geschäftsordnungsantrag von Stadtrat Dr. Sladek zu.
Abstimmung: 13:J, N:0, E:0

Anmerkung:
Einstimmiger Beschluss  

Im Folgenden geben die drei Fraktionssprecher das Stimmungsbild in ihren Fraktionen zur vorgeschlagenen temporären Sperrung der Unteren Talstraße wieder.

Stadtrat Knobel führt aus, dass die CDU-Fraktion einer temporären Sperrung mehrheitlich wohl zustimmen würde, sofern die Details der Sperrung und die damit verbundenen Maßnahmen (Sperrzeiten, Platzgestaltung, Pausenlösung für die Schule)  geschärft dargestellt werden. Dies bedürfe jedoch noch einer eingehenden Beratung.

Stadtrat Locker erklärt, dass seine Fraktion die Variante A (temporäre Sperrung der Unteren Talstraße) ebenfalls mehrheitlich unterstützen würde, auch wenn diese Variante gegenüber der Straßenverkehrsbehörde nur schwer durchzusetzen sei. Er persönlich sehe in der Um- bzw. Neugestaltung des Platzes eine große Chance zur Belebung der Innenstadt.

Stadtrat Schröder legt für die SPD-Fraktion dar, dass sich diese für die Variante C (keine Sperrung der Talstraße) ausspricht. Dies bedeute nicht, dass der Fraktion die Kinder egal seien. Ein genehmigtes Schulgebäude mit Schulhof sei ja vorhanden, welcher zur Sicherheit der Schüler notfalls abgesperrt werden müsste. Eine Absperrung müsste wahrscheinlich auch bei einer Vergrößerung des Schulhofplatzes erfolgen.

In der weiteren, ausführlich geführten Diskussion werden von den einzelnen Gemeinderatsmitgliedern abweichende Stellungnahmen zur vorgeschlagenen temporären Straßensperrung abgegeben. Außerdem werden allgemeine Verständnisfragen zu Einzelheiten des Verkehrskonzepts gestellt, die vom Vorsitzenden und den anwesenden Vertreterinnen des Büros dwd BAUINGENIERU GMBH beantwortet werden.
Zum Ende der Aussprache wird vom Vorsitzenden festgestellt, dass sich aufgrund der Wortmeldungen wohl die Mehrheit des Gremiums für eine temporäre Sperrung der Unteren Talstraße aussprechen wird, wobei hier selbstverständlich die Details (Zeiten der Sperrung, künftige Platznutzung etc.) noch festgelegt werden müssen.
Zur Verdeutlichung führt er hierüber eine Probeabstimmung durch, bei der sich neun Gemeinderatsmitglieder für die temporäre Sperrung und vier Gemeinderatsmitglieder (Stadträtinnen Münzer, Schindler und Strohmaier sowie Stadtrat Schröder) dagegen aussprechen.
 
Abschließend werden die Gründe für die in der Vorlage aufgeführten Beschlussvorschläge 2 bis 4 vom Vorsitzenden erläutert. Nach kurzer Aussprache wird vom Gemeinderat über diese Vorschläge wie folgt abgestimmt:

Beschluss 1

Die Einrichtung der Anliegerstraße in der Luisenstraße wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlicher Beschluss (Nein-Stimmen von Stadträtin Münzer und Stadtrat Seckinger)

Beschluss 2

Der empfohlenen Parkplatzmarkierung mit Parkraumbewirtschaftung (Parkscheibenregelung) für die vorgeschlagenen Teilbereiche der Hinteren Hofmatt wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 3

Der Standort des Wochenmarkts wird nicht verändert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

Beschluss 4

Die Anpassung und teilweise Neubeschilderung der Verkehrsraum-Beschilderung wird vorgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0 , Enthaltungen: 0

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss. Nach den Beschlussfassungen spricht Stadtrat Dr. Sladek eine weitere verkehrstechnische Sache an. Demzufolge halte er den Verkehrsspiegel bei der Einmündung der Paradiesstraße in die Schönenberger Straße für falsch platziert, weil der Verkehrsraum der Schönenberger Straße nicht vollständig einzusehen sei. Er bitte um Prüfung und gegebenfalls Versetzung des Spiegels an einen geeigneteren Standort. Dies wird vom Vorsitzenden zugesagt. Der Vorsitzende unterbricht sodann die Sitzung für eine zehnminütige Pause.

Datenstand vom 25.10.2019 09:35 Uhr