Datum: 06.05.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Ratssaal des Rathauses Schönau im Schwarzwald
Gremium: Gemeinderat Schönau im Schwarzwald
Körperschaft: Stadt Schönau im Schwarzwald
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:09 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Fragestunde für den Bürger
2 Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.04.2024 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 15.04.2024
3 Bauantrag zum Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen mit AAB-Antrag auf Flst.-Nr. 535/5 (Eggenrütte 12)
4 Bauantrag zum Neubau eines Carports mit 2 Stellplätzen auf Flst.-Nr. 272 (Gentnerstraße 7)
5 Arbeitsvergabe Felssicherungsmaßnahme oberhalb Schönenberger-/Friedrichstraße in Schönau im Schwarzwald
6 Annahme von Spenden
7 Kurzinformationen der Verwaltung
7.1 Absturzgefährdeter Felsen am Belchenweg
7.2 Beeinträchtigung des Freibadparkplatzes
7.3 Cannabisrauchverbot im Freibad
7.4 Geschwindigkeitsmessungen in der Bahnhofstraße
7.5 Verkehrsregelung in der Luisenstraße
8 Fragen und Anregungen des Gemeinderates
8.1 Tiny-House auf dem Campingplatz
8.2 Ausbesserung der Letzbergstraße im Rahmen der Breitbandarbeiten
8.3 Zustand des Kutscherwegs nach Holzhieb
8.4 Neues Kassensystem im Freibad
8.5 Zugang zur Toilette im Heimatmuseum Klösterle sowie im MTB-Gebäude
8.6 Ausstehende Asphaltierung der Eggenrüttestraße
8.7 Unbegleitete minderjährige Ausländer in der Buchenbrandhalle
8.8 Weiteres Vorgehen im Bereich der unteren Talstraße

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1. Fragestunde für den Bürger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Eine Zuhörerin teilt mit, dass im Radio über eine Informationsveranstaltung für Erstwähler in Offenburg berichtet wurde. Sie möchte wissen ob dies auch Thema in den örtlichen Schulen bzw. bei der Veranstaltung "Politik und Pizza" im Gasthaus Ochsen ist. Bürgermeister Schelshorn weist darauf hin, dass dies Thema sein wird. Im Gasthaus Ochsen werden hierzu auch Vertreter der Gemeinderatsfraktionen teilnehmen. Im Bereich der Gemeinschaftsschule findet eine Erstwählerinformation in Todtnau statt. 
Stadträtin Schreiber ergänzt, dass auch im Gymnasium im Rahmen des Gemeinschaftskundeunterrichts entsprechendes vermittelt wird. 

Die Zuhörerin spricht erneut den verfallenen Schuppen im Bereich der Zeltwiese beim Campingplatz an, von welchem sie zwischenzeitlich Bilder gemacht hat. Sie spricht den im Schwarzwald ansteigenden Campingtourismus an. Auf den Schönauer Campingplatz würde sie allerdings nicht hingehen. Der Vorsitzende berichtet, dass ihm der Zustand bekannt ist und er diesen auch schon vor Ort besichtigt hat. Durch die dort vorhandene Hecke ist der Schuppen vor einem direkten Anblick geschützt. Mit dem Verpächter des Campingplatzes hatte er bereits ein Gespräch. Der Pächter befindet sich derzeit in einem Klinikum. Es ist beabsichtigt, mit dem neu gewählten Gemeinderat weitere Gespräche zu führen und zu entscheiden wie mit der Situation weiter verfahren werden soll. 

Die selbe Zuhörerin bittet um Auskunft, wann an der Bücherzelle der Türstopper angebracht wird. Bauamtsleiter Wunderle erwähnt, dass dies schon seit längerem erledigt ist.

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2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.04.2024 und Anerkennung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom 15.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 2

Sachverhalt

Aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.04.2024 sind folgende Beschlüsse bekannt zu geben:

TOP 1:
Willig-Areal - Sachstand Vermietungen und weiteres Vorgehen im Zusammenhang mit Umbau zum Verbandswerkhof
(Einstimmiger Beschluss)

Der Mietvertrag mit der Firma XXX soll aufgrund Zahlungsverzugs mit Wirkung zum 30.04.2024 gekündigt werden. Sofern die Ausstände vollständig bis Ende April 2024 bezahlt werden, gilt die Kündigung als nichtig. 


TOP 2:
Änderung Pachtvertrag Freibad-Gaststätte / Nutzungsvereinbarung Außenfläche
(Mehrheitlicher Beschluss)

  1. Der Beschluss vom 18.03.2024 wird aufgehoben.
  2. Der Gemeinderat beschließt die oben aufgeführten Änderungen.

Hierbei geht es um die Verlängerungsoption der Pachtzeit, dem Eintrittsrecht von Familienangehörigen im Todesfall, das Betreten des Pachtgegenstandes sowie die Konkretisierung der Nutzungsvereinbarung. 


Das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 15.04.2024 liegt den Mitgliedern des Gemeinderats vor. 

Vortrag/Diskussionsverlauf

Die Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung vom 15.04.2024 werden dem Gemeinderat von Hauptamtsleiter Pfeffer im Wortlaut bekannt gegeben. Einwände werden keine erhoben. 

Auf Anfrage stellt der Hauptamtsleiter außerdem fest, dass das Protokoll der öffentlichen Sitzung vom 15.04.2024 anerkannt wird. Hier hat Stadträtin Strohmaier lediglich eine Verständnisfrage zu TOP 7.3. Diese wird dahingehend beantwortet, dass es sich bei der besagten Ampel um die Baustellenampel handelt, welche zwischenzeitlich wieder abgebaut wurde. 

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3. Bauantrag zum Neubau eines Carports mit 3 Stellplätzen mit AAB-Antrag auf Flst.-Nr. 535/5 (Eggenrütte 12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 3

Sachverhalt

Der Bauantrag zum Neubau eines Carports mit drei Stellplätzen mit AAB-Antrag, Eggenrütte 12, wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 18.03.2024 behandelt. Nach intensiver Diskussion wurde das Einvernehmen einstimmig versagt.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 15.04.2024 hat Bürgermeister Peter Schelshorn unter TOP 7 „Kurzinformation der Verwaltung“ mitgeteilt, dass der Planer mit Mail vom 03.04.2024 zu dem Gemeinderatsbeschluss vom 18.03.2024 Stellung genommen sowie seine Sicht und Einschätzung dargelegt hat. Diese Stellungnahme war der Vorlage als Anlage beigefügt. Bürgermeister Peter Schelshorn hat darauf hingewiesen, dass diese Stellungnahme bereits an die Genehmigungsbehörde des Landratsamts Lörrach weitergeleitet wurde.

Außerdem erwähnte der Bürgermeister in der Sitzung, dass dazu vom Landratsamt Lörrach mittlerweile ein Schreiben mit Datum vom 10.04.2024 eingegangen ist, Dieses enthält den Hinweis, dass dem Bauvorhaben keine öffentlichen Belange entgegenstehen und die Baurechtsbehörde darum bittet, spätestens in der nächsten Gemeinderatssitzung zu entscheiden, ob das Einvernehmen erteilt werden kann. Das Schreiben des Landratsamtes Lörrach vom 10.04.2024 ist der Sitzungsvorlage beigefügt.

Hinweis:
Bei Nichterteilung des Einvernehmens durch die Stadt wird das Landratsamt das Einvernehmen ersetzen. 

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, das Einvernehmen herzustellen.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn geht auf den Sachverhalt ein. Der Einwand von Stadtrat Lais wegen Nichteinhaltung der Baunutzungsverordnung wurde dem Landratsamt mitgeteilt. Die Baurechtsbehörde weist in der Antwort darauf hin, dass nicht grundsätzlich von den Regelungen der aktuellen Baunutzungsverordnung auszugehen ist. Vielmehr fallen damals gefasste Beschlüsse im Zusammenhang mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes auch unter die zu diesem Zeitpunkt geltende Baunutzungsverordnung. Für dieses Bauvorhaben gilt daher für überdachte Stellplätze und Garagen: keine Anrechnung bis maximal 0,1 x maßgebende Grundstücksfläche. Dies ist hier zutreffend. 

Der schriftliche Teil zum Bauantrag wird aus Sicht des Landratsamtes als korrekt dargestellt. Die Grundflächenzahl wird nicht überschritten. Im dort vorhandenen Allgemeinen Wohngebiet sind laut Baunutzungsverordnung unter anderem auch sonstige nichtstörende Gewerbebetriebe zulässig. Jürgen Schill vom Büro FSP Stadtplanung hatte Bauamtsleiter Wunderle auf Anfrage mitgeteilt, dass auch er die Durchführung von Seminaren unter diese Rubrik einordnen würde. 

Die Frage von Stadtrat Gierth, ob es für einen Seminarbetrieb überdachte Stellplätze benötigt, wird von Bauamtsleiter Wunderle verneint. 

Stadtrat Anschütz äußert, dass der Frieden in der Nachbarschaft gewahrt bleiben sollte. Er fragt sich, was der Gemeinderat hier überhaupt tut. Egal was der Gemeinderat mache, dass Landratsamt entscheide selbst. Er stellt für diesen Fall die Demokratie in Frage. Der Vorsitzende entgegnet, dass es auch bei Bauanträgen durchaus verschiedene Fragen gebe, bei welchen die Kommune beteiligt sein kann. Er empfiehlt, auf unnötige Diskussionen zu verzichten und zur Beschlussfassung zu kommen. 

Stadtrat Strohmeier sieht objektiv keine Ablehnungsgründe. Subjektiv mag eine Entscheidung schwerfallen. Hiervon dürfe sich das Gremium aber nicht leiten lassen. 

Bürgermeister Schelshorn weist darauf hin, dass es kein Recht auf Aussicht gibt. Auch wenn hier ein Nachbarstreit entsteht, kann die Stadt nichts dagegen machen. 

Stadträtin Münzer spricht das Schreiben des Landratsamtes an, in welchem auf die Abstimmung mit dem Nachbarn abgezielt wird. Diese erscheint ihr allerdings fraglich. Bauamtsleiter Wunderle weist darauf hin, dass diese Abstimmung mit der Angrenzerbenachrichtigung abgearbeitet wurde. 

Stadtrat Locker sieht in der Thematik eine gewisse Brisanz. Er hätte sich gewünscht, dass der Bauherr und der Planer das Vorhaben dem Gremium erläutert hätten. Stadträtin Schreiber schließt sich diesem Wunsch an. 

Stadtrat Knobel gibt zu bedenken, dass sicherlich jeder den Fall eines Bauvorhabens kenne, bei welchem Angrenzer ein Problem mit der Ausführung haben. Hier würde man ein großes Fass aufmachen, wenn man immer alle Beteiligten im Gemeinderat anhören wollte. 

Für Stadtrat Lais haben sich die Formalien mit der Antwort der Baurechtsbehörde geklärt. Für ihn gibt es baurechtlich keinen Grund mehr, dass Vorhaben abzulehnen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Einvernehmen herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmungsbemerkung
Mehrheitlich abgelehnt (Neinstimmen der Stadträte Gierth, Locker, Schreiber, Schröder und Strohmaier, Enthaltung von Stadtrat Anschütz).

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4. Bauantrag zum Neubau eines Carports mit 2 Stellplätzen auf Flst.-Nr. 272 (Gentnerstraße 7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 4

Sachverhalt

Das Vorhaben wird in der Sitzung vorgestellt. 

Falls die Vollständigkeitsprüfung der Baurechtsbehörde noch nicht vorliegt, soll der Bauantrag auf die nächste Sitzung verschoben werden.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Aufgrund fehlender Vollständigkeitsprüfung der Baurechtsbehörde wird dieser Bauantrag von der Tagesordnung abgesetzt. 

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5. Arbeitsvergabe Felssicherungsmaßnahme oberhalb Schönenberger-/Friedrichstraße in Schönau im Schwarzwald

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 5

Sachverhalt

Im Jahr 2022 wurde festgestellt, dass beim Ringweg oberhalb der Schönenberger-/Friedrichstraße ein Felsbereich gefährlich lockeres Gestein aufweist. Hierzu wurden nach einer ersten Inaugenscheinnahme der Situation durch die Ingenieurgruppe Geotechnik aus Kirchzarten (IGG) im Juni 2022 in den Haushalt 2023 bereits Mittel in Höhe von 33.000 EUR aufgenommen. Im Nachgang an eine Begehung und Detailaufnahme der Geländesituation im März 2023 wurde als Grundlage für die Ausschreibung der in einem ersten Schritt erforderlichen Beräum- und Freischnittarbeiten inklusive bauzeitlicher Steinschlagschutzmaßnahmen durch das Planungsbüro (IGG) ein Leistungsverzeichnis erstellt. Unter Berücksichtigung von zum Zeitpunkt der Erstellung des Leistungsverzeichnisses marktüblichen Preise beliefen sich die abgeschätzten Baukosten auf ca. 76.000 EUR. Aufgrund der akuten Stein- und Blockschlaggefährdung aus der Felsböschung für die Unterlieger, wurden die Arbeiten zur Herstellung des bauzeitlichen Steinschlagschutzes im Jahr 2023 in Höhe von netto 28.849,39 EUR an die Firma Alpina vergeben und von dieser ausgeführt (Abrechnungssumme netto 26.900,55 EUR). Die weiteren Freischnitt- und Beräumarbeiten in der Felsböschung wurden zunächst zurückgestellt.

In Absprache mit dem Planungsbüro (IGG) wurden für das Jahr 2024 weitere 55.000 EUR in den Haushalt 2024 eingestellt Diese Summe beinhaltet sowohl die Planungs- als auch die Baukosten für die Freischneide- und Beräumarbeiten. Erst wenn diese Arbeiten ausgeführt sind, kann eine belastbare Aussage bezüglich erforderlicher technischer Felssicherungsmaßnahmen getroffen werden.

Von der Ingenieurgruppe Geotechnik wurden die Freischnitt- und Beräumarbeiten im Frühjahr 2024 beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden drei Firmen aufgefordert, ein Angebot vorzulegen. Es konnten alle Angebote gewertet werden.

Nach der Angebotswertung ergab sich folgende Bieterfolge (Angebotssummen netto):

Firma Königl, GmbH, Würzburg:        60.744,38 EUR
Bieter 2:        63.723,00 EUR
Bieter 3:        68.322,00 EUR

Bei den in Frage kommenden Baufirmen handelt es sich um Spezial-Firmen. Die Auftragslage bei diesen Firmen derzeit ist sehr gut.

Unter Berücksichtigung der Angebotssumme und der Nebenkosten ergibt sich wiederrum ein Fehlbetrag von netto 10.244,38 EUR (60.744,38 EUR Angebot +4.500,00 EUR Nebenkosten - 55.000,00 EUR Haushaltsmittel).

Nach Rücksprache mit dem Planungsbüro ist im Moment aufgrund des im Jahr 2023 errichteten Steinschlagschutzes keine unmittelbare Gefährdung der Unterlieger infolge möglicher Stein- und Blockschlagereignisse gegeben. Diesbezüglich könnten die weiteren Arbeiten auch erst im Jahr 2025 durchgeführt werden. Für den Wanderweg gilt weiterhin eine akute Stein- und Blockschlaggefährdung. 

Somit ergeben sich folgende Handlungsmöglichkeiten:
  1. Der Gemeinderat erteilt den Auftrag an die Firma Königl GmbH und stellt die fehlenden Mittel zur Verfügung (netto 10.244,38 EUR).
  2. Der Gemeinderat hebt die Ausschreibung auf und stellt die fehlenden Mittel im Haushalt 2025 zur Verfügung mit einem Sicherheitszuschlag von 10 % (60.744,38 EUR x 1,10 + 4.500 EUR Nebenkosten = 71318,82 EUR abzüglich 55.000 EUR Mittel aus 2024 = ca. 16.500 EUR). Die Arbeiten müssten dann im Jahr 2025 erneut ausgeschrieben werden.

Die Verwaltung schlägt vor, die erste Handlungsmöglichkeit umzusetzen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt, den Auftrag noch in 2024 durchzuführen und stellt die fehlenden Haushaltsmittel in Größenordnung von netto 10.244,38 EUR zur Verfügung. Der Auftrag wird an die Firma Königl GmbH, Würzburg für netto 60.744,38 EUR vergeben.

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Für die Felssicherungsarbeiten stehen im Haushalt 2024 Mittel in Höhe von 55.000 € zur Verfügung.

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bauamtsleiter Wunderle stellt den Sachverhalt vor.

Stadtrat Strohmeier kommt das Angebot recht günstig vor. Er will wissen, was hier konkret gemacht werden muss. Bauamtsleiter Wunderle teilt mit, dass hier zunächst loses Geröll herausgeholt werden soll. Je nach vorherrschender Situation könnte sich dieses Projekt zu einem größeren Thema entwickeln. 

Stadtrat Schröder weist darauf hin, dass es eine Gefährdung durch Steinschlag schon immer gegeben hat. Er erkundigt sich, ob es für solche Schutzmaßnahmen eine gesetzliche Vorschrift gibt. Bauamtsleiter Wunderle spricht die Verkehrssicherungspflicht der Stadt an. Wenn eine Problemstelle bekannt ist, sollte man hiergegen auch etwas unternehmen. 

Der Vorsitzende erklärt, dass man immer mehr amerikanische Verhältnisse bekomme. Jeder sucht bei Problemen nach einem Schuldigen. Die Wahrscheinlichkeit, dass es in diesem Bereich zu einem Schaden kommen könnte, lässt sich leider konkret nicht einschätzen. 

Stadträtin Strohmaier spricht den vorhandenen Schutzzaun an. Sie möchte wissen, ob dieser weitergebaut wird. Bauamtsleiter Wunderle berichtet, dass es sich hierbei nur um ein Provisorium handelt, welches nach einer abschließenden Problemlösung wieder abgebaut wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt den Sachstand zur Kenntnis und beschließt, den Auftrag noch in 2024 durchzuführen und stellt die fehlenden Haushaltsmittel in Größenordnung von netto 10.244,38 EUR zur Verfügung. Der Auftrag wird an die Firma Königl GmbH, Würzburg für netto 60.744,38 EUR vergeben.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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6. Annahme von Spenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 6

Sachverhalt

In § 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) ist festgelegt, dass die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Abs. 2 der GemO Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln darf. Die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Spende sind gemäß dieser gesetzlichen Regelung grundsätzlich dem Bürgermeister vorbehalten. 
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet der Gemeinderat.

Dem Gemeinderat werden die Spendeneingänge der Stadt Schönau im Schwarzwald für den Zeitraum vom 06.01.2024 bis 22.04.2024 vorgelegt (s. Anlage).
Die einzelnen Spenden werden dem Gemeinderat zur Annahme detailliert dargestellt. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat vor, die Annahme dieser eingegangenen Spenden zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 10.000,00 Euro. 

Haushaltsrechtliche Auswirkungen

Ja, bei Annahme der Spende. Siehe Sachverhalt.

Rechtslage

§ 78 Abs. 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO)

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn stellt den Sachverhalt dar. Für das Gymnasium Schönau wurde ein Betrag in Höhe von 10.000 Euro gespendet. Der Zuwendungsgeber wünscht keine Veröffentlichung seines Namens, was vom Vorsitzenden auch respektiert wird. Er wird dem Spender auch im Namen des Gymnasiums seinen Dank ausdrücken.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Annahme der Geldspende im Gesamtwert von 10.000,00 Euro. 

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung
Einstimmiger Beschluss.

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7. Kurzinformationen der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 7
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7.1. Absturzgefährdeter Felsen am Belchenweg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 7.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn berichtet, dass der Belchenweg aufgrund des absturzgefährdenden Felsens gesperrt wurde. Die Situation wurde zusammen mit einer Fachfirma vor Ort begutachtet und von dieser ein Angebot vorgelegt. Aktuell sucht man nach einer kostengünstigeren Lösung. Ein Geologe äußerte, dass der Stein dort noch lange liegen, aber auch schon in Kürze abstürzen könnte. Es wird geprüft, ob durch eine Spezialfirma aus Österreich dort ein Stahlnetz zur Sicherung angebracht wird. 

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7.2. Beeinträchtigung des Freibadparkplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 7.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende teilt mit, dass die Baustellenampel am Freibadparkplatz zwischenzeitlich entfernt wurde. Die Bauarbeiten laufen nun im Johann-Peter-Hebel-Weg weiter. Die Betroffenen Anwohner haben eine Parkberechtigung auf dem Freibadparkplatz erhalten. Bis zur Eröffnung des Freibades am 11.05.2024 müssen die Gerätschaften und Materialien des Bauunternehmens verlegt werden. 

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7.3. Cannabisrauchverbot im Freibad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 7.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Bürgermeister Schelshorn informiert, dass im Freibad ein Cannabisrauchverbot besteht. Dies hat der Bäderverband bestätigt. Begründet wird dieses Verbot mit dem Umstand, dass es sich beim Freibad um eine Sportstätte handelt. Darüber hinaus wird das Bad von Kindern und Jugendlichen besucht. Eine Änderung der Badeordnung ist aus diesem Grund nicht erforderlich. Im Bereich der Kasse wird aber trotzdem ein entsprechender Hinweis angebracht. 

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7.4. Geschwindigkeitsmessungen in der Bahnhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 7.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Der Vorsitzende berichtet, dass in der Bahnhofstraße, Fahrtrichtung Talstraße, eine Geschwindigkeitsmessung mit einem neuen Gerät durchgeführt wurde. Dort gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h. Die Messungen wurden im Zeitraum 24. bis 29.04.2024 durchgeführt. Insgesamt wurden 4.073 Fahrzeugbewegungen gemessen. Im Bereich 40-50 km/h wurden 116 Fahrzeuge und im Bereich 50-60 km/h 16 Fahrzeuge registriert. Ein Fahrzeug fuhr mit einer Geschwindigkeit von 84 km/h. Das Landratsamt soll darum gebeten werden, in der Bahnhofstraße eine behördliche Messung vorzunehmen. 

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7.5. Verkehrsregelung in der Luisenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 7.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Dem Gremium wird ein Übersichtsplan für die Verkehrsregelung in der Luisenstraße vorgestellt. An der Zufahrt von der Bundesstraße B 317 soll das Verkehrsschild "Verbot der Einfahrt" mit Zusatzschild "Anlieger oder Parken frei" installiert werden. 

Stadträtin Strohmaier erkundigt sich nach einer Parkbegrenzung. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass diese mit 90 Minuten bereits schon länger besteht. 

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8. Fragen und Anregungen des Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 8
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8.1. Tiny-House auf dem Campingplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 8.1

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier spricht das Tiny-House auf dem Campingplatz an, welches die laut Bebauungsplan zulässige maximale Höhe überschreitet. Sie bittet um Auskunft, was in dieser Sache gegangen ist. Bürgermeister Schelshorn weist darauf hin, dass der Gemeinderat eine Befreiung von dieser Festsetzung beschlossen hatte. Der betroffene Nutzer hatte sich bei ihm hierfür bedankt. 

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8.2. Ausbesserung der Letzbergstraße im Rahmen der Breitbandarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 8.2

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier weist auf Straßenschäden im Bereich der Letzbergstraße hin. Eventuell könnten vorhandene Löcher im Zuge der laufenden Breitbandarbeiten mit ausgebessert werden. 

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8.3. Zustand des Kutscherwegs nach Holzhieb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 8.3

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Strohmaier gibt bekannt, dass sich der Kutscherweg nach Holzhiebmaßnahmen in einem desolaten Zustand befindet. Bürgermeister Schelshorn sichert zu, dass der Weg in naher Zukunft ausgebessert wird. 

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8.4. Neues Kassensystem im Freibad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 8.4

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Locker spricht Startschwierigkeiten mit der Software des neuen Kassensystems im Freibad an. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass das Kassensystem bei Tests einwandfrei funktioniert hat. In einem Fall wurde eine Störung festgestellt, welche aber umgehend per Fernwartung gelöst werden konnte. Auf Anfrage von Stadtrat Locker bestätigt Bürgermeister Schelshorn einen ausgezeichneten Support. 

Stadtrat Locker bittet darum, künftig den Vorverkauf für die Saisonkarten auch freitags durchzuführen, da dort viele den Wochenmarkt besuchen. Ebenso wäre es für Berufstätige wünschenswert, wenn der Vorverkauf auf einen zweiten Nachmittag ausgeweitet würde. 

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8.5. Zugang zur Toilette im Heimatmuseum Klösterle sowie im MTB-Gebäude

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 8.5

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Schreiber gibt den Wunsch des Belchenlandchors nach einem barrierearmen Zugang zur Toilette im Heimatmuseum Klösterle weiter. Der aktuell vorhandene Treppenabgang ist sehr eng und steil. Hier sollte nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden. Bürgermeister Schelshorn erwähnt, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht und bauliche Veränderung im bzw. um das Gebäude herum nicht so einfach durchzuführen sind. Dies müsste im Zusammenwirken mit der Denkmalbehörde geprüft werden. Man solle allerdings keine zu großen Erwartungen haben, so der Vorsitzende. 

In diesem Zusammenhang spricht Stadträtin Schreiber auch die Toilette im neuen MTB-Gebäude an, welche aus Sicht einer Rollstuhlfahrerin nicht behindertengerecht sein soll. Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass der Gebäudezugang über eine automatische Schiebetür möglich ist. Die Toilettentüre selbst verfügt, wie auch im Rathaus selbst, über keine Schiebetür. Trotzdem ist der Zugang für Rollstuhlfahrer durchaus möglich. 

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8.6. Ausstehende Asphaltierung der Eggenrüttestraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 8.6

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadtrat Gierth bemängelt, dass in der Eggenrüttestraße der Straßenaufbruch immer noch nicht asphaltiert ist. Er möchte wissen, wann dies erledigt wird. Bürgermeister Schelshorn teilt mit, dass aktuell lediglich Grobdecken aufgebracht werden und die Feindecke dann ganz am Schluss eingebaut wird. Stadtrat Gierth ergänzt, dass in der Eggenrüttestraße wohl nicht einmal die Grobdecke eingebaut wurde. 

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8.7. Unbegleitete minderjährige Ausländer in der Buchenbrandhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 8.7

Vortrag/Diskussionsverlauf

Auf Anfrage von Stadtrat Gierth verweist der Vorsitzende auf die Bekanntmachung in der letzten Gemeinderatssitzung, wonach sich aktuell in der Buchenbrandhalle keine unbegleiteten minderjährigen Ausländer mehr aufhalten. 

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8.8. Weiteres Vorgehen im Bereich der unteren Talstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Schönau im Schwarzwald (Stadt Schönau im Schwarzwald) Gemeinderatssitzung Schönau im Schwarzwald 06.05.2024 ö 8.8

Vortrag/Diskussionsverlauf

Stadträtin Münzer zeigt sich verwundert über die Verlautbarungen von politischen Organisationen im Wahlkampf, wonach in der Talstraße ein neu gewonnener Platz erzielt wurde. Seit dem Bürgerentscheid, in welchem über eine temporäre Sperrung entschieden wurde, war die Talstraße nicht mehr Gegenstand einer Beratung im Gemeinderat. Sie fragt sich, ob sie hier einen Beschluss verpasst hat. Bürgermeister Schelshorn entgegnet, dass Äußerungen von Parteien und Wählervereinigungen von ihm nicht kommentiert werden. Dies ist Sache der jeweiligen Organisation. Die weitere Vorgehensweise in der Talstraße wird auf die Tagesordnung des neu gewählten Gemeinderats kommen. Hierzu wird die Verwaltung dann einen konkreten Vorschlag ausarbeiten. 

Datenstand vom 10.05.2024 15:54 Uhr